H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE

Ihr habt ein Problem oder eine technische Frage? Bitte stellt Anleitungen aber in die FAQ!
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Catwiesel
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE

Beitrag von Catwiesel »

scirocco1979 hat geschrieben:Hallo,

also mal ganz ehrlich: Zwei so blödsinnige "Fachaussagen" habe ich noch nie gehört!
- Zum einem, daß das Fahrzeug nicht aufgrund seines Alters "verschränkt" werden dürfte, da es so alt ist: Wenn das Fahrzeig sowas nicht "überlebt", so ist die "Zulassungsplakette zu entfernen" (es ist "verkehrsunsicher") - die Karosserie ist dann so stark geschwächt, daß sie für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist. Mein Tip: "Ab in die Schrottpresse"!
- Aber zum weiteren: Wer durch Verschränken einer Starrachse (und dazu zählt die Verbundlenkerachse der Sciroccos) einen ausreicheichenden Radfreigang diagnostifiziert, der liegt einfach falsch!!! Allgemein gilt für den Nachweis eines ausreichenden Radfreigangs, daß jede Achse bis zum "Maximum" zu beladen ist - und zwar ohne Verschränkung!!! Sind ein McPherson-Federbein (hat jeder Golf), eine Schräglenker-Achse (hinten: BMW-typisch), eine Pendelachse (hinten: Käfer - als "Eingelenk" auch in alten Mercedes verbaut, wie den 300SL Flügeltürer), eine Doppeldreieckslenkerachse (C-Kadett vorne), Kurbellenkerachse (vorne: Käfer, außer wenn mit McPherson-Federbeinen), .... verbaut - also "echte" Einzelradaufhängungen - kann auch für den ausreichenden Nachweis des Radfreigang das Verschränken ausreichend sein!
Beim Scirocco (1 oder 2) gewährt das Verschränken bezüglich eines ausreichenden Radfreigangs nur für die Vorderachse ein aufschlußreiches Ergebnis. Aufgrund der Hinterachskonstruktion ist nur dann ein ausreichender Radfreigang nachweisbar, wenn diese Achse bis zur zulässigen Achslast "belastet" wird!

Grundsätzlich gilt, daß immer bei Änderungen, die den Radfreigang beeinflussen, immer die entsprechende/n Achse/n bis zu derer Achslast zu beladen sind, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen! Ausnahme bilden oben genannte Fahrwerkskonstruktuionen, bei denen alternativ auch durch "Verschränken" dieser Nachweis ermitteltbar ist.

Gruss.


P.S.: Ich hoffe, ihr hab´s begriffen: "Belasten" bis zur zulässigen Achslast ist der Standard!!!!! "Verschränken" ist nur ein "Alternativverfahren" für "echte" Einzelradaufhängungen: die Hinterachse vom Scirocco zählt nicht dazu!!!
Es wurde von MIR so gewünscht, das dass Verschränken nicht durchgeführt wird. Der TÜV wird seine Methoden schon kennen, und einen plausieblen Grund dafür haben!!!
Meiner ist Karrosseriemäßig TOP!!! Der Karosse sollte das nichts machen! Ich mag das einfach nicht ein Auto so zu Quälen! Vor allen dingen wenn Zwecks des Fahrwerkes bereits eine Beschränkung der Hinterachse gegeben ist!
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Catwiesel
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE

Beitrag von Catwiesel »

OSLer hat geschrieben:Oha, was hat es denn mit der 100kg Beschränkung auf sich? Also quasi, welchen Grund gibts denn dafür? Hab leider kein Innenraumbild von deinem Wagen gesehen, der Rückschlüsse darauf zulässt, was dieses Limit nötig macht. Oder liegt das am F&S?

Gruss
Der Innenraum ist ORIGINAL! Das F&S scheint schuld zu sein?! Kann ich aber nicht sagen da ich den Wagen bereits mit den Eintragungen so gekauft habe!!!
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OSLer
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE

Beitrag von OSLer »

Ahso, na dann wird es wohl echt mit dem F&S zusammenhängen, wusste ich gar nicht, daß es sowas echt gegeben hat.
Da hätte ich als Prüfer bestimmt auch erst mal verdutzt geguckt. Dann viel Spaß weiterhin mit dem schicken 1er (hab vorhin den Thread mit deinen Bildern gefunden).

Gruss
Lars
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