Es wurde von MIR so gewünscht, das dass Verschränken nicht durchgeführt wird. Der TÜV wird seine Methoden schon kennen, und einen plausieblen Grund dafür haben!!!scirocco1979 hat geschrieben:Hallo,
also mal ganz ehrlich: Zwei so blödsinnige "Fachaussagen" habe ich noch nie gehört!
- Zum einem, daß das Fahrzeug nicht aufgrund seines Alters "verschränkt" werden dürfte, da es so alt ist: Wenn das Fahrzeig sowas nicht "überlebt", so ist die "Zulassungsplakette zu entfernen" (es ist "verkehrsunsicher") - die Karosserie ist dann so stark geschwächt, daß sie für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist. Mein Tip: "Ab in die Schrottpresse"!
- Aber zum weiteren: Wer durch Verschränken einer Starrachse (und dazu zählt die Verbundlenkerachse der Sciroccos) einen ausreicheichenden Radfreigang diagnostifiziert, der liegt einfach falsch!!! Allgemein gilt für den Nachweis eines ausreichenden Radfreigangs, daß jede Achse bis zum "Maximum" zu beladen ist - und zwar ohne Verschränkung!!! Sind ein McPherson-Federbein (hat jeder Golf), eine Schräglenker-Achse (hinten: BMW-typisch), eine Pendelachse (hinten: Käfer - als "Eingelenk" auch in alten Mercedes verbaut, wie den 300SL Flügeltürer), eine Doppeldreieckslenkerachse (C-Kadett vorne), Kurbellenkerachse (vorne: Käfer, außer wenn mit McPherson-Federbeinen), .... verbaut - also "echte" Einzelradaufhängungen - kann auch für den ausreichenden Nachweis des Radfreigang das Verschränken ausreichend sein!
Beim Scirocco (1 oder 2) gewährt das Verschränken bezüglich eines ausreichenden Radfreigangs nur für die Vorderachse ein aufschlußreiches Ergebnis. Aufgrund der Hinterachskonstruktion ist nur dann ein ausreichender Radfreigang nachweisbar, wenn diese Achse bis zur zulässigen Achslast "belastet" wird!
Grundsätzlich gilt, daß immer bei Änderungen, die den Radfreigang beeinflussen, immer die entsprechende/n Achse/n bis zu derer Achslast zu beladen sind, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen! Ausnahme bilden oben genannte Fahrwerkskonstruktuionen, bei denen alternativ auch durch "Verschränken" dieser Nachweis ermitteltbar ist.
Gruss.
P.S.: Ich hoffe, ihr hab´s begriffen: "Belasten" bis zur zulässigen Achslast ist der Standard!!!!! "Verschränken" ist nur ein "Alternativverfahren" für "echte" Einzelradaufhängungen: die Hinterachse vom Scirocco zählt nicht dazu!!!
Meiner ist Karrosseriemäßig TOP!!! Der Karosse sollte das nichts machen! Ich mag das einfach nicht ein Auto so zu Quälen! Vor allen dingen wenn Zwecks des Fahrwerkes bereits eine Beschränkung der Hinterachse gegeben ist!