H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
- Catwiesel
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H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Moin Moin,
Nach dem einbau neuer Bremsbeläge habe ich das Problem das die Felgen (7+15 ET 28) nicht mehr über den Bremssattel passen. Habe also kurzerhand entschlossen Spurverbreiterungen zu fahren. Vorne 10mm/Achse Hinten 40mm/Achse. Sieht mega geil aus und ist Fahrbar. Allerdings bin ich nicht mehr sicher ob das mit meinem H-Kennzeichen noch konform ist.
Nun benötige ich Gutachten/Vergleichsgutachten oder Eintragungen die bis 1988 vorgenommen wurde.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im vorraus!
Gruß Catwiesel
Nach dem einbau neuer Bremsbeläge habe ich das Problem das die Felgen (7+15 ET 28) nicht mehr über den Bremssattel passen. Habe also kurzerhand entschlossen Spurverbreiterungen zu fahren. Vorne 10mm/Achse Hinten 40mm/Achse. Sieht mega geil aus und ist Fahrbar. Allerdings bin ich nicht mehr sicher ob das mit meinem H-Kennzeichen noch konform ist.
Nun benötige ich Gutachten/Vergleichsgutachten oder Eintragungen die bis 1988 vorgenommen wurde.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im vorraus!
Gruß Catwiesel
[CENTER]quattro . . .
. . . alles andere ist nur eine
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- Catwiesel
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
So, war Gestern bei der DEKRA und hatte ein Schweineglück!!!
Vorne 5mm/Seite Hinten 25mm/Seite EINGETRAGEN. Der DEKRA Mann hat mir hinten Spurverbreiterungen Eingetragen weil das besser aussieht. Habe aber nur 20mm drauf! Die 25mm Platten hat er mir verkauft! Der mann wollte mein AUto "Verschränken" um die Freigängigkeit zu überprüfen. Als ich ihm sagte das er das besser nicht machen solle, weil ich bange um meine Karosse habe (is ja nicht die jüngste) hielt er eine Ausgedehnte Probefahrt für ausreichend!
Jetzt warte ich noch auf den Prüfbericht. Den stellt er mir Montag aus! FREU!!!
Das hätte kein TÜV der Welt gemacht. Er ist selber Oldtimerfan! So ein Glück aber auch!
Danke an alle
Vorne 5mm/Seite Hinten 25mm/Seite EINGETRAGEN. Der DEKRA Mann hat mir hinten Spurverbreiterungen Eingetragen weil das besser aussieht. Habe aber nur 20mm drauf! Die 25mm Platten hat er mir verkauft! Der mann wollte mein AUto "Verschränken" um die Freigängigkeit zu überprüfen. Als ich ihm sagte das er das besser nicht machen solle, weil ich bange um meine Karosse habe (is ja nicht die jüngste) hielt er eine Ausgedehnte Probefahrt für ausreichend!
Jetzt warte ich noch auf den Prüfbericht. Den stellt er mir Montag aus! FREU!!!
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Wenn das Auto das übliche Verschränken nicht aushält, würde ich damit auch nicht mehr fahren. 
Glückwunsch zum realistisch gebliebenen Prüfer mit Sachverstand.

Glückwunsch zum realistisch gebliebenen Prüfer mit Sachverstand.

- Catwiesel
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Das Verschränken hält MEINER bestimmt aus! Ironie kann man schlecht schreiben!? Das würde beim Verschränken hinten in den Radkästen schrappen. Um dem zu entgehen, und der Eintragung nichts in den Weg zu stellen halt Probefahrt!
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Die Freigängigkeit ist also nicht gewährleistet? Die Eintragungsbedingungen sind demzufolge nicht erfüllt ...

Trotzdem oder gerade deswegen bleibe ich dabei, Glückwunsch zum Prüfer. (mein ich ernst!)

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- christian_scirocco2
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Catwiesel hat geschrieben:Das Verschränken hält MEINER bestimmt aus! Ironie kann man schlecht schreiben!? Das würde beim Verschränken hinten in den Radkästen schrappen. Um dem zu entgehen, und der Eintragung nichts in den Weg zu stellen halt Probefahrt!

Gruß Christian
Scirocco 2 GT2 16V
- Catwiesel
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Problem mit der Freigängigkeit ist aber mit Federwegsbegrenzern zu lösen. Kosten hierfür halten sich ja wirklich in Grenzen!christian_scirocco2 hat geschrieben:Ja, ne ist klar.Na, du machst das schon wenn die Situation mal kommen sollte daß der Wagen waru macuh immer mal während der Fahrt aufsetzt und was passiert. Ist sehr unwahrscheinlich, aber wenn hast nicht nur du das Problem sondern auch der "nette" TÜVler, denn er hats eingetragen.Für dich Glück, gar keine Frage, für den Prüfer Dummheit, nix anderes. Hat meiner Meinung nach nichts mit Auge zudrücken zu tun gehabt. Mir hat auch mal einer Platten eingetragen, da es sehr eng war mit Reifenbindung an den derzeit montierten Reifen! Hab dann die Radläufe gezogen und die Bindung streichen lassen.
Gruß Christian
Mein TÜV´ler staunte auch über die 100kg Gewichtsbeschränkung der Rücksitzbank incl. Kofferaum! dieses hat er noch nie gesehen. Mußte er bei der Begutachtung des Fahrzeuges ja mit berücksichtigen! Er wollte erst meinen Kofferaum mit Kanistern vollstellen , um eine Belastung der Hinterachse vorzutäuschen die der eines vollbesetzten KFZ entspricht. Diese Beschränkung macht meinen Rocco allerdings zu einem 2+2 Sitzer wo dieses nicht berücksichtigt wird!
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Oha, was hat es denn mit der 100kg Beschränkung auf sich? Also quasi, welchen Grund gibts denn dafür? Hab leider kein Innenraumbild von deinem Wagen gesehen, der Rückschlüsse darauf zulässt, was dieses Limit nötig macht. Oder liegt das am F&S?
Gruss
Gruss
- scirocco1979
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AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
Hallo,
also mal ganz ehrlich: Zwei so blödsinnige "Fachaussagen" habe ich noch nie gehört!
- Zum einem, daß das Fahrzeug nicht aufgrund seines Alters "verschränkt" werden dürfte, da es so alt ist: Wenn das Fahrzeig sowas nicht "überlebt", so ist die "Zulassungsplakette zu entfernen" (es ist "verkehrsunsicher") - die Karosserie ist dann so stark geschwächt, daß sie für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist. Mein Tip: "Ab in die Schrottpresse"!
- Aber zum weiteren: Wer durch Verschränken einer Starrachse (und dazu zählt die Verbundlenkerachse der Sciroccos) einen ausreicheichenden Radfreigang diagnostifiziert, der liegt einfach falsch!!! Allgemein gilt für den Nachweis eines ausreichenden Radfreigangs, daß jede Achse bis zum "Maximum" zu beladen ist - und zwar ohne Verschränkung!!! Sind ein McPherson-Federbein (hat jeder Golf), eine Schräglenker-Achse (hinten: BMW-typisch), eine Pendelachse (hinten: Käfer - als "Eingelenk" auch in alten Mercedes verbaut, wie den 300SL Flügeltürer), eine Doppeldreieckslenkerachse (C-Kadett vorne), Kurbellenkerachse (vorne: Käfer, außer wenn mit McPherson-Federbeinen), .... verbaut - also "echte" Einzelradaufhängungen - kann auch für den ausreichenden Nachweis des Radfreigang das Verschränken ausreichend sein!
Beim Scirocco (1 oder 2) gewährt das Verschränken bezüglich eines ausreichenden Radfreigangs nur für die Vorderachse ein aufschlußreiches Ergebnis. Aufgrund der Hinterachskonstruktion ist nur dann ein ausreichender Radfreigang nachweisbar, wenn diese Achse bis zur zulässigen Achslast "belastet" wird!
Grundsätzlich gilt, daß immer bei Änderungen, die den Radfreigang beeinflussen, immer die entsprechende/n Achse/n bis zu derer Achslast zu beladen sind, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen! Ausnahme bilden oben genannte Fahrwerkskonstruktuionen, bei denen alternativ auch durch "Verschränken" dieser Nachweis ermitteltbar ist.
Gruss.
P.S.: Ich hoffe, ihr hab´s begriffen: "Belasten" bis zur zulässigen Achslast ist der Standard!!!!! "Verschränken" ist nur ein "Alternativverfahren" für "echte" Einzelradaufhängungen: die Hinterachse vom Scirocco zählt nicht dazu!!!
also mal ganz ehrlich: Zwei so blödsinnige "Fachaussagen" habe ich noch nie gehört!
- Zum einem, daß das Fahrzeug nicht aufgrund seines Alters "verschränkt" werden dürfte, da es so alt ist: Wenn das Fahrzeig sowas nicht "überlebt", so ist die "Zulassungsplakette zu entfernen" (es ist "verkehrsunsicher") - die Karosserie ist dann so stark geschwächt, daß sie für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist. Mein Tip: "Ab in die Schrottpresse"!
- Aber zum weiteren: Wer durch Verschränken einer Starrachse (und dazu zählt die Verbundlenkerachse der Sciroccos) einen ausreicheichenden Radfreigang diagnostifiziert, der liegt einfach falsch!!! Allgemein gilt für den Nachweis eines ausreichenden Radfreigangs, daß jede Achse bis zum "Maximum" zu beladen ist - und zwar ohne Verschränkung!!! Sind ein McPherson-Federbein (hat jeder Golf), eine Schräglenker-Achse (hinten: BMW-typisch), eine Pendelachse (hinten: Käfer - als "Eingelenk" auch in alten Mercedes verbaut, wie den 300SL Flügeltürer), eine Doppeldreieckslenkerachse (C-Kadett vorne), Kurbellenkerachse (vorne: Käfer, außer wenn mit McPherson-Federbeinen), .... verbaut - also "echte" Einzelradaufhängungen - kann auch für den ausreichenden Nachweis des Radfreigang das Verschränken ausreichend sein!
Beim Scirocco (1 oder 2) gewährt das Verschränken bezüglich eines ausreichenden Radfreigangs nur für die Vorderachse ein aufschlußreiches Ergebnis. Aufgrund der Hinterachskonstruktion ist nur dann ein ausreichender Radfreigang nachweisbar, wenn diese Achse bis zur zulässigen Achslast "belastet" wird!
Grundsätzlich gilt, daß immer bei Änderungen, die den Radfreigang beeinflussen, immer die entsprechende/n Achse/n bis zu derer Achslast zu beladen sind, um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen! Ausnahme bilden oben genannte Fahrwerkskonstruktuionen, bei denen alternativ auch durch "Verschränken" dieser Nachweis ermitteltbar ist.
Gruss.
P.S.: Ich hoffe, ihr hab´s begriffen: "Belasten" bis zur zulässigen Achslast ist der Standard!!!!! "Verschränken" ist nur ein "Alternativverfahren" für "echte" Einzelradaufhängungen: die Hinterachse vom Scirocco zählt nicht dazu!!!
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- Erfahrener Nutzer
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- Registriert: Di 25. Mai 2004, 12:29
AW: H-Kennzeichen Taugliche Spurverbreiterung 1ser! HILFE
[ ] ich habe alle Posts gelesen und verstanden, daß das Verschränken vom Fahrzeugbesitzer einfach nicht gewünscht war.
[X] ich musste klugscheissen ...
mann mann mann, dein Fachwissen in allen Ehren aber manchmal haust du einfach dermaßen daneben ...
[X] ich musste klugscheissen ...
mann mann mann, dein Fachwissen in allen Ehren aber manchmal haust du einfach dermaßen daneben ...