Checker00 hat geschrieben:Ich hab die schwarze Null, vorher wie nachher.
Ich mag Autos mit Kat nicht sonderlich.
Vor EZ. 01.01.1989 brauch man kein Abgasgutachten aus dem Abgaslabor!!
Welches ja "nur" rund 1000 Eus kostet.
Und bei nichtbestehen nochmal 1000 !!!
Mit einem älteren Auto (vor dem Datum) Reicht ein TÜV Anerkanntes Leistungsgutachten (eins mit Stempel halt).
Geräuschmessung erfogt beim TÜV, daher auch mehr Gebüren wg. erhöhtem Zeitaufwand.
Hallo Checker00,
ich glaub, du verwechselst da was! Die von dir angegebene EZ könnte der Stichtag sein, ab dem EURO 1 Pflicht wurde. Dies bedeutet aber nicht, daß davor NICHTS bezüglich des Abgasverhaltens erforderlich war.
Das Abgasverhalten ist für Fahrzeuge ab EZ 01.10.1971 nachzuweisen!
Auch möchte ich dich bezüglich einer Geräuschmessung aufklären: Wird tatsächlich nur das Standgeräusch ermittelt, so sind deren Gebühren recht überschaulich. Im Regelfall ist aber bei solch einem Umbau auch die Ermittlung des Fahrgeräuschs erfoderlich, wo man mit ca. 300€ rechnen sollte. Falls man diese Messung im Rahmen eines "Sammeltermins" durchführen läßt, wird´s wahrscheinlich günstiger.
Gruss.