Telefonieren am Steuer

Für alle Themen des Lebens
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12627
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: Telefonieren am Steuer

Beitrag von Stephan »

Hallo,

wenn der Fahrer ERKENNBAR abgelenkt ist, KANN man so etwas verhängen. Wohlgemerkt, es ist kein Tatbestand, sondern kann äquivalent angewendet werden. Dafür müßten dann aber scon deutliche Zeichen des Ablenkens vom Verkehrsgeschehen merklich sein. Meines Erachtens nach wäre das bei einem Beinaheunfall oder vielleicht starkem Schlangenlinienfahren (oder dergleichen) gegeben, wenn man zufällig gesehen hat, dass der Fahrer dabei zB. sein Navi bediente. Letztlich dienen die Verkehrsregeln ja nur der Anehbung der Verkehrsicherheit und es sollte sich vlt nicht immer gleich jeder persönlich angepisst fühlen, wenn man mal Dinge anspricht, die viele unbedacht während der Fahrt machen. Nur mal so als These in den Raum gestellt. Letztlich würde so etwas aber sicher, wie vorgenannt, nur geahndet werden, wenn es so offensichtlich ist, dass man einfach nicht drüber hinweg sehen kann (wie zB. der 45er Roller, der Dir mit 90 vorne weg fährt).

Übrigens, ich weis nicht wie es bei Deinem Navi ist. Meins weist extra beim Einschalten darauf hin, dass man es während der Fahrt nicht bedienen solle.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Benutzeravatar
Carlos S.
Benutzer
Beiträge: 250
Registriert: So 30. Mär 2008, 17:18
Wohnort: Pfinztal

AW: Telefonieren am Steuer

Beitrag von Carlos S. »

Servus.
Du mußt weder was unterschreiben noch dem Beamten Dein Handy zeigen. Er darf gar nicht von Dir verlangen, irgendwelche Inhalte Deines Handys zu öffnen. Damit begeht er aus Datenschutzrechtlicher Sicht eine Straftat.
Wenn Du in eine Straftat verwickelt bist, kann die Staatsanwaltschaft bei einem Richter eine Genehmigung nach Dateneinsicht ersuchen.
Das ist hier nicht der Fall, da telefonieren am Steuer lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Der Polizist darf garnichts, außer Deine Personalien feststellen und eine Anzeige machen!
Vor einiger Zeit haben zwei Autobahnpolizisten gemeint, sie könnten SciroccoS und mir was vom Pferd erzählen. Als sie merkten, das wir nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen sind, ham sie sich um Kopf und Kragen geredet. :hihi:

So lang, wie der Polizist Deine Rechte besser kennt, wie Du selbst, kann er Dich auch einschüchtern.

Gruß, Carlos.
[SIGPIC][/SIGPIC]
84er Santana CX
Benutzeravatar
Fireball
Benutzer
Beiträge: 517
Registriert: Di 27. Mai 2003, 17:30

AW: Telefonieren am Steuer

Beitrag von Fireball »

Also wegen solcher Polizisten mach ich mir schon lange keine sorgen mehr. Hier in unserem Kreis gab es schon so einige, die gern mal willkürlich versucht haben ihren willen durch zu setzen oder gar selbst gesetze "erfunden" haben, nur um einem an die karre zu pissen. Die beste chance gegen solche Polizisten ist, sich in den Gesetzen besser oder wenigstens gut genug auszukennen.

Bei mir ging es einmal um die Tiefe des Wagens. Der Polizist sagte mir, es wäre ein "Gesetz", das der unterboden des Wagens mindestens 6 cm vom Boden entfernt sein müsse und da der Kopf seiner Taschenlampe genau 6 cm dick sei, und die nicht unter dem querlenker lang passte, würde er mir die plaketten abkratzen wollen (iss im übrigen "kein" gesetz, sondern eine richtlinie für Tüv-Prüfer, ob die sich dann daran halten iss ne andere sache, verpflichtet sind sie dazu nämlich nicht). Um mich anzuhalten beging der Polizist auch erstmal nen halbes dutzend verkehrsverstöße, angefangen vom wenden auf durchgezogener linie, über geschwindigkeitsübertretung bis hin zu nötigung und verkehrsgefährdung. Bevor es zum abkratzen der plaketten kam, hab ich "ihn" vorläufig fest genommen. Nach §127a StPO, hab ich ihm erklärt, sei er nun vorläufig fest genommen. Ich hab ihm erklärt, das ich ihn nicht für einen echten Polizisten halte, da er versuche auf "Rechtswiedrige Weise" einen "persönlichen Groll" gegen tiefergelegte Autos durchzusetzen und dazu seine (möglicherweise selbst angeeignette) Staatsmacht missbrauchen würde und weiterhin eine gefährdung für den laufenden verkehr sei. Weiterhin hab ich ihm erklärt, das ich diese Festnahme zur not auch mit gewalt durchsetzen darf, und das die erforderliche gewalt immer im verhältniss zum gefährdungspotential des anderen gelten muss, und ich es daher für ratsam halte das er seine bewaffnung an seinen kollegen abgibt (hat er nicht gemacht, durfte er natürlich auch nicht, aber das gesicht von dem war trotzdem göttlich). Danach hab ich auf der wache angerufen und eine weitere Streife herbei gerufen. Ende vom lied war, das ich nachher mit einer mängelkarte nach hause gefahren bin (SO ist das nämlich für polizisten vorgeschrieben, die polizei darf nämlich überhaupt nicht beurteilen was an fahrzeugen erlaubt ist und was nicht, das darf nur ein amtlicher prüfer zb beim tüv) und besagter polizist seitdem seinen dienst nicht mehr im strassenverkehr verrichten darf.

Wenn die mir dumm kommen, dann komm ich denen auch dumm, da kenn ich nix. Ich hab mir in der vergangenheit schon viel zu viel von denen gefallen lassen, weil ich die gesetze nicht kannte. Sowas passiert mir nicht nochmal.
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12627
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: Telefonieren am Steuer

Beitrag von Stephan »

Die besagten 6cm kommen übrigens so zustande, dass es nach den Straßenbauvorschriften möglich ist, das Hindernisse, zB. Gullideckel, bis zu 6cm über die Straßenobenfläche hinaus stehen dürfen. Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass sie, ohne sich oder andere zu gefährden, am Straßenverkehr teilnehmen können. Dies schließt mit ein, dass ein Fahrzeug, welches diesen Standard nicht erfüllt und dadurch an so einem Hindernis hängen bleiben könnte, oder eben drum herum, fahren müßte, nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Daher darf man diesem durchaus die Weiterfahrt untersagen.

Das Abkratzen der Plakette nimmt das zuständige Straßenverkehrsamt vor. Die Polizei darf dies nur in Eilzuständigkeit. Diese wäre hier aber nicht gegeben.

Übrigens halte ich den letzten Beitrag von Fireball eher für einen Scherz.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Benutzeravatar
ronin
Beiträge: 2789
Registriert: Do 6. Mär 2008, 11:31
Wohnort: Bottrop

AW: Telefonieren am Steuer

Beitrag von ronin »

Wie liegt denn eigendlich die mindestbodenfreiheit? Hab da noch irgendwas von 13cm im Hinterkopf.
Datt, watt ich hier an spachliche Extravaganz annen Tach am legen bin ist nich assi, datt is die Hochkultur vonne ruhrpöttische Sprache!

KRaft ist doof^^

Getrieberechner zum runterladen

[SIGPIC][/SIGPIC]
Benutzeravatar
Tobin
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 2844
Registriert: Mi 28. Mär 2007, 07:59
Wohnort: Landshut
Kontaktdaten:

AW: Telefonieren am Steuer

Beitrag von Tobin »

ronin hat geschrieben:Wie liegt denn eigendlich die mindestbodenfreiheit? Hab da noch irgendwas von 13cm im Hinterkopf.

Lebst du in Ö oder in D?
[SIGPIC]http://www.sciroccoforum.de/forum/image ... 1199899434[/SIGPIC]
Wissen ist Macht, zuviel Wissen ist tödlich!

81` Scirocco GTI Cabrio (Sonntagsauto)
82` Scirocco GT (Zu Verkauf)
86` Scirocco GT Cabrio (Projekt)
Antworten