Telefonieren am Steuer
- dfe2602
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Telefonieren am Steuer
Hallo Forum!
Mal ne frage an die Polizisten und Rechtsexperten...
Gesten bin ich aufgrund meiner doofheit angehlten worden mim Handy am ohr.
dumm gelaufen... aber bin ja selbst dran schuld...
meine fragen haben jetzt nix mit der strafe zu tun, sondern eher mit dem verhalten des Polizisten...
Nachdem er mit meinen Papieren wiederkam hielt er mir einen Zettel hin, und sagte das ich hier noch unterschreiben müsste...
(kein wort von "sie unterschreiben hiermit ein schuldeingeständniss" oder sowas in der richtung)
muss der mich drauf hinweisen das ich mit der Unterschrift die Schuld eingestehe?
nachdem ich gesagt habe das ich nichts unterschreiben möchte, wurde der Beamte pampig, und wollte die Anrufliste meines Handys sehen.
die hab ich ihm dann gezeigt, und da ich nicht auf anhieb die ansicht gefunden habe wo auch die uhrzeiten vermerkt waren, behauptete er das er falls ich das nicht finden sollte er das handy mitnehmen würde und von der Technischen abteilung untersuchen lasssen würde.
ich hab dann aber doch noch die liste gefunden, und ihm gezeigt...
aber hätte der mein handy einfach so beschlagnahmen dürfen?
bzw. hätte ich Ihm das Handy überhaupt zeigen müssen?
sG Daniel
Mal ne frage an die Polizisten und Rechtsexperten...
Gesten bin ich aufgrund meiner doofheit angehlten worden mim Handy am ohr.
dumm gelaufen... aber bin ja selbst dran schuld...
meine fragen haben jetzt nix mit der strafe zu tun, sondern eher mit dem verhalten des Polizisten...
Nachdem er mit meinen Papieren wiederkam hielt er mir einen Zettel hin, und sagte das ich hier noch unterschreiben müsste...
(kein wort von "sie unterschreiben hiermit ein schuldeingeständniss" oder sowas in der richtung)
muss der mich drauf hinweisen das ich mit der Unterschrift die Schuld eingestehe?
nachdem ich gesagt habe das ich nichts unterschreiben möchte, wurde der Beamte pampig, und wollte die Anrufliste meines Handys sehen.
die hab ich ihm dann gezeigt, und da ich nicht auf anhieb die ansicht gefunden habe wo auch die uhrzeiten vermerkt waren, behauptete er das er falls ich das nicht finden sollte er das handy mitnehmen würde und von der Technischen abteilung untersuchen lasssen würde.
ich hab dann aber doch noch die liste gefunden, und ihm gezeigt...
aber hätte der mein handy einfach so beschlagnahmen dürfen?
bzw. hätte ich Ihm das Handy überhaupt zeigen müssen?
sG Daniel
92er JH, schwarz, FK-Gewinde, 8+9x15Powertech, Breiter Grill, Hartmann-komplett, Schwarze Blinker u.Scheinis, Streben vorne, bischen Anlage..
2008 Deutscher Meister SPL-Classics Leistungsklasse bis 300W mit 142,3 DB
97er golf 3 AFN 20 Jahre GTI-TDI
BMW 523i touring
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- Samsy1983
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AW: Telefonieren am Steuer
Also meines wissens hätte er dich darauf hinweisen müssen und dir auch erklären müssen, was du da unterschreibst. Dazu noch ne Rechtsbehelfsbelehrung.
Schließlich ist es ja laut Rechtssprechung so, dass du die Aussage verweigern kannst, wenn du dich selbst belastest.
Für die Zukunft würde ich mich an deiner Stelle einfach doof stellen und mir alles von ihm erklären lassen.
Bei den anderen Sachen bin ich mir nicht sicher.
Mir ist sowas noch nicht passiert und somit habe ich mich da noch nicht schlau gemacht. Ich achte nur darauf, ob einer oder zwei von der Rennleitung im Auto sitzen.
Ansonsten mal einfach Google einschalten und ein bissel Zeit opfern.
Hier wird wahrscheinlich eh bald eine Flut mit verschiedenen Meinungen losrollen...
Das einfachste ist:
Immer schön freundlich bleiben...
Gruß
E.
Schließlich ist es ja laut Rechtssprechung so, dass du die Aussage verweigern kannst, wenn du dich selbst belastest.
Für die Zukunft würde ich mich an deiner Stelle einfach doof stellen und mir alles von ihm erklären lassen.
Bei den anderen Sachen bin ich mir nicht sicher.
Mir ist sowas noch nicht passiert und somit habe ich mich da noch nicht schlau gemacht. Ich achte nur darauf, ob einer oder zwei von der Rennleitung im Auto sitzen.
Ansonsten mal einfach Google einschalten und ein bissel Zeit opfern.
Hier wird wahrscheinlich eh bald eine Flut mit verschiedenen Meinungen losrollen...

Das einfachste ist:
Immer schön freundlich bleiben...
Gruß
E.
Scirocco GT 2 Bj 89 in Grün (Der Treue)
Scirocco GT 2 in Schwarz (in gute Hände abgegeben)
Scirocco Scala Bj 87 in weiß (ist in der Auferstehung)
Scirocco 2 Bj 81, 93 Cabrioumbau von Bieber
Ich hasse die Leute von diesem Total Überflüssigen Verein.

Ich kann die DEKRA in Neustadt a. Rbge. nur loben.

* Area 53 Oldschool Hooligans
das rockt....
- Stephan
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AW: Telefonieren am Steuer
Üblicherweise unterschreibst Du auf dem Datenermittlungsbeleg nur dafür, dass die Daten, die Du angegeben hast bezüglich Deiner Belehrung richtig sind und ob Du zB. Dich schriftlich äußern möchtest. Unterschreiben mußt Du aber nix. Der Beamte vermerkt dann: Unterschrift verweigert. Ist auch völlig uninteresant.
Handy beschlagnahmen wäre unverhältnismäßig und daher unzulässig. Als Polizeibeamter kann man im Laufe des Ermittlungsverfahren, falls der Betroffene in Widerspruch gehen sollte, die Verbindungsliste Deines Handybetreibers über die Staatsanwaltschaft anfordern. Normal läuft das aber im Owirecht andersherum. Das heißt, es gilt dort die Beweislastumkehr. Der Polizist hat Dich beim Telefonieren gesehen. Du mußt dann belegen, dass Du das Telefon nicht in der Hand hattest. Der Tatbestand bezieht sich nämlich seit einiger Zeit nicht mehr aufs Telefonieren an sich sondern schon auf das in die Hand nehmen des Handys. SMS schreiben fällt zB. auch darunter.
Die Gerichte urteilen hier (in Niedersachsen) aber zB. im Regelfall so, dass man, wenn kein Telefonieren nachgewiesen wird, das Verfahren einstellt. D.h. aber andersherum, dass der Betroffene, also Du, in der Beweispflicht wäre, dass er keine Anrufe getätigt oder empfangen hat. Dies geht ebenfalls im Regelfall nur, indem Du Dir vom Netzbetreiber Listen über Deine Telefonate und Anrufe schicken lässt. Wenn das der Betroffene nicht macht, ob mit Grund oder ohne, wird davon ausgegangen, dass er wirklich telefoniert hat.
Kostet dann im Grundpreis 40€ x2 (weil man ohne Vorsatz nicht telefonieren kann) und 1 Punkt.
Die Einsicht in Dein Handy ist rechtlich schwammig. Ich würde es als Mindermaßnahme zu weiteren Ermittlunge sehen. Allerdings bist Du nicht dazu verpflichtet, dort mitzuwirken. Außer, Du willst gleich vor Ort beweisen, dass Du nicht telefoniert hast. Was aber im Zweifel auch nichts nutzt, weil der Tatbestand eben schon das Halten des Handys umfasst. Hoffe, Dich weiter verwirrt zu haben.
Es gibt schon unfreundliche Kollegen. Das mag stimmen. Ich höre auch immer wieder so etwas. Kenne aber selbst nur wenige davon.
Handy beschlagnahmen wäre unverhältnismäßig und daher unzulässig. Als Polizeibeamter kann man im Laufe des Ermittlungsverfahren, falls der Betroffene in Widerspruch gehen sollte, die Verbindungsliste Deines Handybetreibers über die Staatsanwaltschaft anfordern. Normal läuft das aber im Owirecht andersherum. Das heißt, es gilt dort die Beweislastumkehr. Der Polizist hat Dich beim Telefonieren gesehen. Du mußt dann belegen, dass Du das Telefon nicht in der Hand hattest. Der Tatbestand bezieht sich nämlich seit einiger Zeit nicht mehr aufs Telefonieren an sich sondern schon auf das in die Hand nehmen des Handys. SMS schreiben fällt zB. auch darunter.
Die Gerichte urteilen hier (in Niedersachsen) aber zB. im Regelfall so, dass man, wenn kein Telefonieren nachgewiesen wird, das Verfahren einstellt. D.h. aber andersherum, dass der Betroffene, also Du, in der Beweispflicht wäre, dass er keine Anrufe getätigt oder empfangen hat. Dies geht ebenfalls im Regelfall nur, indem Du Dir vom Netzbetreiber Listen über Deine Telefonate und Anrufe schicken lässt. Wenn das der Betroffene nicht macht, ob mit Grund oder ohne, wird davon ausgegangen, dass er wirklich telefoniert hat.
Kostet dann im Grundpreis 40€ x2 (weil man ohne Vorsatz nicht telefonieren kann) und 1 Punkt.
Die Einsicht in Dein Handy ist rechtlich schwammig. Ich würde es als Mindermaßnahme zu weiteren Ermittlunge sehen. Allerdings bist Du nicht dazu verpflichtet, dort mitzuwirken. Außer, Du willst gleich vor Ort beweisen, dass Du nicht telefoniert hast. Was aber im Zweifel auch nichts nutzt, weil der Tatbestand eben schon das Halten des Handys umfasst. Hoffe, Dich weiter verwirrt zu haben.
Es gibt schon unfreundliche Kollegen. Das mag stimmen. Ich höre auch immer wieder so etwas. Kenne aber selbst nur wenige davon.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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(Walter Röhrl)
- jenssbk
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- Wohnort: Berlin / Heimat SBK
AW: Telefonieren am Steuer
Wer beim Autofahren mit dem Handy telefoniert und erwischt wird muß zahlen und darf kein Mitleid erwarten! 

Suche nach einem Audi A6 Avant C4 oder 4B mit V6 Scheckheft und AHK unter 200000 km...
- dfe2602
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AW: Telefonieren am Steuer
hab ich mittleid erwartet????
schon nervig mit diesen dummlaberantworten....
@stephan L vielen dank für die informaton! wieder was dazugelernt... hier auf dem land denken viele polizisten das sie was besseres währen(zum glück nicht alle).
meine frau ist aber mal angehalten worden nachdem sie über eine gelbe ampel gefahren ist. sie sagte das es gelb war. dann sollte sie auch diesen zettel unterschreiben, mit hinweis das das zum abschluss des vorgangs die unterschrift benötigt würde...
ergebniss:
3 punkte und 75 euro wegen roter ampel...
unser Anwalt erklärte uns, dass sie mit der unterschrift die schuld eingestanden hat, und man nichts dagegen machen könne..
und wegen rechtsfolgenbelehrung...
versuch mal einem polizisten, der einen kollegen dabei hatte und du alleine warst, einen fehler nachzuweisen, geschweige denn vor gericht durchzusetzten...
sg
schon nervig mit diesen dummlaberantworten....
@stephan L vielen dank für die informaton! wieder was dazugelernt... hier auf dem land denken viele polizisten das sie was besseres währen(zum glück nicht alle).
meine frau ist aber mal angehalten worden nachdem sie über eine gelbe ampel gefahren ist. sie sagte das es gelb war. dann sollte sie auch diesen zettel unterschreiben, mit hinweis das das zum abschluss des vorgangs die unterschrift benötigt würde...
ergebniss:
3 punkte und 75 euro wegen roter ampel...
unser Anwalt erklärte uns, dass sie mit der unterschrift die schuld eingestanden hat, und man nichts dagegen machen könne..
und wegen rechtsfolgenbelehrung...
versuch mal einem polizisten, der einen kollegen dabei hatte und du alleine warst, einen fehler nachzuweisen, geschweige denn vor gericht durchzusetzten...
sg
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2008 Deutscher Meister SPL-Classics Leistungsklasse bis 300W mit 142,3 DB
97er golf 3 AFN 20 Jahre GTI-TDI
BMW 523i touring
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- HellBilly
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- Registriert: Sa 28. Jun 2008, 14:27
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AW: Telefonieren am Steuer
Der Dorfbulle hier ist auch soeine Hausmarke. Der Mensch kommt sich einfach zu wichtig vor und dementsprechend ist auch der Ton, den er anschlägt. Aber ansonsten habe ich bisher nur wirklich gute Erfahrungen mit den Ordnungshütern im Märkischen Kreis gemacht. Bei solchen miesgelaunten Menschen hilft wirklich nur gelassen bleiben und doof stellen, auch wenns schwer fällt.
Und gegen Handy am Ohr hilft das hier Wunder: http://www.amazon.de/Bury-CC-9060-plus- ... B003P5HIRU
Ein absolut geniales Teil, ich will es nicht mehr missen.
Und gegen Handy am Ohr hilft das hier Wunder: http://www.amazon.de/Bury-CC-9060-plus- ... B003P5HIRU
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MfG Steven
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VCDS-User
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- Stephan
- Beiträge: 12627
- Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
- Wohnort: Braunschweig
AW: Telefonieren am Steuer
Es ist so, dass der Tatbestand des Handys äquivalent auf andere Geräte angewandt werden darf, die den Fahrer übermäßig vom Straßenverkehr ablenken können. Gabs wohl auch schon ein paar Urteile dazu.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
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- jenssbk
- Beiträge: 2567
- Registriert: Mo 19. Okt 2009, 12:07
- Wohnort: Berlin / Heimat SBK
AW: Telefonieren am Steuer
dfe2602 hat geschrieben:hab ich mittleid erwartet????
schon nervig mit diesen dummlaberantworten....
Vielen Dank! Der Ton macht die Musik im Forum!

Meiner Meinung nach hat sich jeder für seine Verfehlungen im Strassenverkehr zu verantworten, vor allem wenn erwischt wird oder andere gefährdet!

Polizisten sind auch nur Menschen, weshalb Sie auch Fehler machen, ohne dass ich es als Willkür abstempeln würde oder mich dazu hinreißen lassen würde zu pauschalisieren!

Gruss
Jens
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- Tobin
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AW: Telefonieren am Steuer
jenssbk hat geschrieben:Vielen Dank! Der Ton macht die Musik im Forum!
Meiner Meinung nach hat sich jeder für seine Verfehlungen im Strassenverkehr zu verantworten, vor allem wenn erwischt wird oder andere gefährdet!
Polizisten sind auch nur Menschen, weshalb Sie auch Fehler machen, ohne dass ich es als Willkür abstempeln würde oder mich dazu hinreißen lassen würde zu pauschalisieren!
Gruss
Jens
hat dich eigentlich irgentjemand persönlich angesprochen?
geh mal runter vom gas und les dir das vom threadstarter nochmal genau durch
@ Deep_Silence
man merkt halt schon das man in deutschland ist, aber wenn man mal genau hinschaut sind wir ja noch im schlaraffenland was die bußgelder beim telefonieren betrifft
[SIGPIC]http://www.sciroccoforum.de/forum/image ... 1199899434[/SIGPIC]
Wissen ist Macht, zuviel Wissen ist tödlich!
81` Scirocco GTI Cabrio (Sonntagsauto)
82` Scirocco GT (Zu Verkauf)
86` Scirocco GT Cabrio (Projekt)
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- Tempest
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AW: Telefonieren am Steuer
Das seid Ihr, dennman merkt halt schon das man in deutschland ist, aber wenn man mal genau hinschaut sind wir ja noch im schlaraffenland
Hier in GB hat es schon mal ein Fall gegeben (in Coventry sogar), in dem ein Lieferwagenfahrer (war ja zu erwartenDarf man als Fahrer eigenlich Essen , Trinken und Rauchen ?

Tempest
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