Ja, aber auch der Hr. ING. muss sich absichern, weil es nunmal Ermessenssache ist... wenn es das was man gebaut hat, ab Werk nie gab... und man also keine verbindlichen Unterlagen mit Angaben liefern kann... wie zB ein G60 in 53B... und da schreibt die STVZO eben ein §21 vor... und dafür muss man einiges anschleppen...Scirocco->Sven hat geschrieben:
solche Eintragungen macht bei uns ein Ingenieur...
und wenn man vorher dahin fährt... und alles super ausgeführt wurde, so wie er es sehen will, dann trägt er einem das nach gründlichem prüfen auch ein....
aber warum hängt seine Existenz davon ab ?
Er darf das einen doch eintragen wenn alles so ist wie die StZVO es vorschreibt... oder nicht ?...
Ich würde dem Kollegen aus FG raten, mal nach C zur DEKRA auffe Neefestrasse zu fahren (haben meinen Puff legalisiert) und nach einem Hrn. Braun (und nur dem) zu fragen... der hat da Erfahrung (kommt aus der OPEL Manta A Szene) und macht das wohl öfters... hat auch meine GOLF F&I Felgen legalisiert...