Moin,
ich sitze mal wieder bei diversen Steuererklärungen und es hakt ein wenig.
Vorrangig geht es um die ESE meiner Freundin.
Sie hatte in 2008 einen 2 monatigen beruflichen Aufenthalt in Frankreich. Von ihrem deutschen Arbeitgeber wurde alles soweit bezahlt, d.h. sie kann für die Zeit nur noch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. Und da häng` ich fest.
Der Zeitraum... 29.06.-29.08.2008 Werden nun die tatsächlichen Arbeitstage (5-Tage Woche) oder die volle Zeit incl. Wochenende berücksichtigt!??
Tatsache ist, dass sie ausschließlich aus beruflichen Gründen dort war, reicht das dem Finanzamt um alles anzuerkennen?
VG Markus
Steuerrecht 2008
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- scirocco_dave
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AW: Steuerrecht 2008
Wenn du die Kosten für Doppelte Haushaltsführung belegen kannst, sollte es gehen... Miete usw... Normal werden aber nur die Wochentage hergenommen... Einfach im FA anrufen, die können da auch helfen, zumindest ne deutliche Aussage machen. Können, müssen aber nicht...
Gruß
scirocco_dave
'91er GTII
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scirocco_dave

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