jo
>>Da gibts doch garkeinen!
doch
>>Gasanlage.
die gasanlage ist abgenommen, nur noch nicht im schein drin. (wie auch fahrwerk, bremsen, lenkrad)...
gruß angel
p.s. carlos antworte mal auf meine mail
Guter Hinweis, Eugen! Bei uns vor der Grundschule hat die Polizei tatsächlich beim letzten starken Frost diverse Fahrzeuge angehalten und auf Funktionstüchtigkeit der WiWa-Anlage überprüft.Eugen hat geschrieben: Das fehlende Spritzwasser darf der TÜV aufschreiben, da dies zum verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs dazugehört. Funktioniert die Scheibenwaschanlage nicht (kein Wasser, zugefroren etc), dann kostet es sogar ein Bußgeld.
Gruß
Eugen
Also wie is das, wenn ich im Winter Los fahr, und nichts geht, weil vorn irgendwo ein stück zugefrohren is, können die Blau Weißen mir dann was?Noxin hat geschrieben:Guter Hinweis, Eugen! Bei uns vor der Grundschule hat die Polizei tatsächlich beim letzten starken Frost diverse Fahrzeuge angehalten und auf Funktionstüchtigkeit der WiWa-Anlage überprüft.
Ob hier nur Verwarnungen oder auch Bußgelder ausgesprochen wurden ist nicht überliefert.
Und dass der TÜV hier bemängelt finde ich auch legitim. Es handelt sich ja nicht um ein Komfort-Element, sondern um eine Einrichtung zur Betriebssicherheit der Fahrzeuges. Wenn die Anlage nicht befüllt ist kann sie nicht geprüft werden und wird somit bemängelt. Normal.