Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Ihr habt ein Problem oder eine technische Frage? Bitte stellt Anleitungen aber in die FAQ!
Benutzeravatar
Angel
Sehr erfahrener Nutzer
Beiträge: 10175
Registriert: So 30. Jan 2005, 18:06
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Angel »

>>weil sie eingetragen is o.O

jo

>>Da gibts doch garkeinen!

doch

>>Gasanlage.

die gasanlage ist abgenommen, nur noch nicht im schein drin. (wie auch fahrwerk, bremsen, lenkrad)...

gruß angel

p.s. carlos antworte mal auf meine mail :wink:
[SIGPIC][/SIGPIC]
The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either.
Benjamin Franklin
Benutzeravatar
Angel
Sehr erfahrener Nutzer
Beiträge: 10175
Registriert: So 30. Jan 2005, 18:06
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Angel »

so die story geht weiter, diesmal beim tüv landau. aus weiser voraussicht wollte ich erstmal den prüfer sprechen, bevor ich de gebühr bezahle. es fehlen ein paar sätze aber im großen und ganzen hier das gespräch:

ich: guten tag, ich bin wegen einer nachprüfung hier und habe eine frage bezühlich des punktes mit dem nw-rad: ich habe gelesen, dass es garnicht ingetragen werden muss, da weniger als 10% leistungssteigerung daraus resultieren

prüfer (guckt auf meine prüfbericht): ich würde das aber genauso sehen.

ich: ja, wieso das denn?

prüfer: weil ich nicht weiß was das tut

ich: wie?

prüfer: ja es gibt ja kein gutachten dazu.

ich: sie haben doch studiert?

prüfer: ja.

ich: maschienebau, ne. da lernt man doch was ein nockenwellenrad macht.

prüfer: öhm, ja. ich weiß aber nicht, ob sich das abgasverhalten verändert, da ist ja sicher ein kennfeld hinterlegt.

ich: nö, dass is ne k-jetronic, das funktioniert alles mechanisch.

prüfer: achso, na dann.

... rezetante stört...

prüfer: aber da der prüfer das da rein geschrieben hat, muss das behoben sein. wenn da mal ne kleinigkeit ist, wie ein birnchen, dass noch nicht gemacht wurde, seh ich ja drüber weg, aber bei so großen sachen...

ich: ich habe alle punkte behoben, bis auf das nw-rad und das auspuffgummi, dass habe ich gerade nicht bekommen bei vw (was der wahrheit entspricht. atu letze woche hatte es garnicht und bei vw heute nicht da)

prüfer: geht nicht.

ich: ja können wir es eintragen

prüfer: da es kein gutachten dazu gibt, nicht.

an dieser stelle wurde es mir dann zu dumm und ich bin gegangen. Wiedereinmal wurde ich von der Bürokratie besiegt...

gruß angel
[SIGPIC][/SIGPIC]
The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either.
Benjamin Franklin
All Eyez on me
Sehr erfahrener Nutzer
Beiträge: 16421
Registriert: Mi 25. Feb 2004, 19:10

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von All Eyez on me »

Wechsel den TÜV...notfalls auch mal etwas weiter fahren. In Darmstadt soll ein recht vernünftiger Prüfer sitzen, der hat auch Q*Bert´s Umbauten damals alle eingetragen mit Negativ-ET, scharfer Motor beim Einser (mit verstellbarem Nockenwellenrad usw.)

Sprich ihn mal an ob er noch den Namen und die Adresse von dem TÜV hat. Die Fahrt könnte sich unter Umständen lohnen...

Ich denke wenn der GTO fertig ist werde ich dort auch mal vorsprechen...hab da ja auch noch diverse Sachen. :-)
Benutzeravatar
Angel
Sehr erfahrener Nutzer
Beiträge: 10175
Registriert: So 30. Jan 2005, 18:06
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Angel »

das ist schon ein anderer tüv. und ich hab kein bock drauf immer in der weltgeschichte rumzufahren wenn ich nur ne HU haben will. ich bau jetzt wieder ein normales nw-rad ein, das verstellbare brauch ich eh nicht

gruß angel
[SIGPIC][/SIGPIC]
The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either.
Benjamin Franklin
Staatsfeind Nr.1
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1945
Registriert: So 30. Apr 2006, 08:29
Wohnort: Lägerdorf
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

also ich bin immer wieder faziniert,wie unterschiedlich die Polizisten und die Prüfer sind
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
[SIGPIC]hintenlinks.jpg[/SIGPIC]
Benutzeravatar
Angel
Sehr erfahrener Nutzer
Beiträge: 10175
Registriert: So 30. Jan 2005, 18:06
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Angel »

so mit original rad gabs dann auch tüv. danke andy für die hilfe

gruß angel
[SIGPIC][/SIGPIC]
The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either.
Benjamin Franklin
Noxin
Benutzer
Beiträge: 420
Registriert: Di 10. Okt 2006, 23:09
Wohnort: Meschede

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Noxin »

Eugen hat geschrieben: Das fehlende Spritzwasser darf der TÜV aufschreiben, da dies zum verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs dazugehört. Funktioniert die Scheibenwaschanlage nicht (kein Wasser, zugefroren etc), dann kostet es sogar ein Bußgeld.

Gruß
Eugen
Guter Hinweis, Eugen! Bei uns vor der Grundschule hat die Polizei tatsächlich beim letzten starken Frost diverse Fahrzeuge angehalten und auf Funktionstüchtigkeit der WiWa-Anlage überprüft.
Ob hier nur Verwarnungen oder auch Bußgelder ausgesprochen wurden ist nicht überliefert.

Und dass der TÜV hier bemängelt finde ich auch legitim. Es handelt sich ja nicht um ein Komfort-Element, sondern um eine Einrichtung zur Betriebssicherheit der Fahrzeuges. Wenn die Anlage nicht befüllt ist kann sie nicht geprüft werden und wird somit bemängelt. Normal.
92er GT2 II mit ohne Heckspoiler...
Benutzeravatar
elger
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1773
Registriert: Mo 14. Jan 2008, 16:38
Wohnort: Atzelgift
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von elger »

Noxin hat geschrieben:Guter Hinweis, Eugen! Bei uns vor der Grundschule hat die Polizei tatsächlich beim letzten starken Frost diverse Fahrzeuge angehalten und auf Funktionstüchtigkeit der WiWa-Anlage überprüft.
Ob hier nur Verwarnungen oder auch Bußgelder ausgesprochen wurden ist nicht überliefert.

Und dass der TÜV hier bemängelt finde ich auch legitim. Es handelt sich ja nicht um ein Komfort-Element, sondern um eine Einrichtung zur Betriebssicherheit der Fahrzeuges. Wenn die Anlage nicht befüllt ist kann sie nicht geprüft werden und wird somit bemängelt. Normal.
Also wie is das, wenn ich im Winter Los fahr, und nichts geht, weil vorn irgendwo ein stück zugefrohren is, können die Blau Weißen mir dann was?
Weil das taut nach ein Paar Metern ja auf, und dann geht alles...
Also das währe schon assig ^^


Zum TÜV Prüfer...
Wenn so jemand wie mein dad Prüfer is, wundert es mich nich, wenn man nich durch en TÜV kommt..
Dann währe nur Original legal ^^

:krank: :krank:
www.bückstabü.de
http://www.altautotreff.de

Police are my favourite People
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12659
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Stephan »

Es gibt seit Anfang des Jahres eine Prüfrichtlinie für die TüV Leute, wo nun mal drinnen steht, das die Betriebsflüssigkeiten vorhanden sein müssen. Klar ist das nur eine Kleinigkeit, aber wenn kein Wischwasser drinnen ist, gibts nunmal korrekterweise keine Abnahme. Also mal ganz ehrlich, das ist ne Sache von 1 Min da was reinzufüllen. Wenn man zum TüV fährt, bringt man vorher sein Auto in Ordnung.
Ach ja und Elger, äußere Umstände wie Wetterlage und dergleichen haben ja nunmal sowas von rein garnichts damit zu tun, ob Du nen nen Strafzettel bekommst oder nicht. Wenn man mal ein bisschen nachdenken würde, bevor man was schreibt, wäre das Forum echt ne Ecke weniger gefüllt.

Frohe Weihnachten.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Benutzeravatar
Angel
Sehr erfahrener Nutzer
Beiträge: 10175
Registriert: So 30. Jan 2005, 18:06
Kontaktdaten:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Beitrag von Angel »

das trara lag ja auch nicht an dem blöden wasser. ich habs sogar noch gesehen und als ich die treppe hoch war auch schon wieder vergessen :hihi:

gruß angel
[SIGPIC][/SIGPIC]
The man who trades freedom for security does not deserve nor will he ever receive either.
Benjamin Franklin
Antworten