Hallo!
Ein Freund von mir möchte sich ein Winterauto zulegen,dass aber am 7.7. diesen Jahres endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie ist das jetzt, reicht da ein normaler TÜV oder braucht der so ne § 21 Vollabnahme?Früher wars ja auf jeden Fall die Volabnahme,aber ich habe irgendwas gehört,dass die jetzt nur notwendig ist wenn das Auto 7 Jahre aus dem Verkehr gezogen wurde,also das praktisch gar keine Unterteilung mehr zwischen vorübergehend und endgültige Stilllegung gemacht wird....
Grüße
Balazs
Wiederzulassung eines endgültig stillgelegten Autos
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Balazs
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Freakazoid
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Staatsfeind Nr.1
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also autos die nach einem bestimmten termin abgemeldet worden sind bruachen eine vollabnahme nicht mehr.Die wurde abgeschafft.Nur normal tüv machen,soweit ich weiss
Grüße aus Schleswig-Holstein 
Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
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Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
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- SebastianGTX
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Also genau kann ich das nun auch nicht sagen, entweder ist das Fahrzeug nicht endgültig stillgelegt oder irgendwem ist da ein Fehler passiert. Würde einfach mal mit dem Brief bei der Zulassungsstelle auftauchen und gucken was die sagen. Wenn TÜV und ASU frisch sind werden die den vielleicht gleich anmelden ohne sich gross Gedanken dazu zu machen.