Nur mal so am Rande, es gibt keine Beamtenbeleidigung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Grüße
Viktor
Beamtenbeleidigung?!
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Viktor70
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Re: Beamtenbeleidigung?!
Scirocco GT, Bj. 88, 1.6L RE, 53 KW/72 PS und TwinTec zur Reduzierung meiner Steuerlast. <<- im Winterschlaf
Passat 35i, Bj. 92, 2.0L 2E, 85KW/115PS Euro 2 (dem Geldbeutel zuliebe)
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ajthe1st
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Re: Beamtenbeleidigung?!
@mr.rocco
bitte übersetz mir das mal, ich hab versuch es zu verstehen aber es klappt einfach nicht ;)
bitte übersetz mir das mal, ich hab versuch es zu verstehen aber es klappt einfach nicht ;)
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sublime
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Re: Beamtenbeleidigung?!
Es bedeutet, das vor Gericht die Beleidigung eines Beamten genauso gehandhabt wird wie jede andere Beleidigung auch, das Strafmaß und die Prozessrichtlinien sind genau die gleichen. Es gibt nur 2 Unterschiede am Rande: kann normalerweise nur der "Beleidigte" die Anklage erheben, so kann das bei einem Beamten auch sein Vorgesetzter. Ausserdem kommt es deutlich seltener dazu, dass die Anklage fallen gelassen wird.