Neenee, das mit den 8/11/wasweißichwieviel cm ist nur ne Richtlinie für den TÜV, aber kein Bestandteil der STVZO (falls doch bitte zeigen, ich konnts nicht finden). Es wurde aber im Zuge der EU Vereinheitlichung 1988 eine EU.weite Richtlinie in deutschland mit übernommen, nach der Fahrzeuge zwischen Scheinwerferunterkante und Fahrbahoberfläche 50cm haben müssen. Und das ist nunmal Gesetzestext schwarz auf weiß, und wenn Dein Auto neuer als 1.1.1988 ist können sie Dich deshalb auch belangen.
Andere Stillegungen laufen so nach dem Motto -wie du schon sagtest- "Ich finde aber Ihr auto ist zu tief...", und das ist im Grunde so ne Ermessensspielraum-Sache. Aber der Ärger ist dann meist so oder so vorprogrammiert. Aber ne rechtliche Grundlage gibts für die 8cm meines Wissens nicht. Das ist ja das DIlemma in deutschen Landen: Der Tüff trägsts ein, die Polente legts mit dem Tüffi "ihres Vertreuens" wieder still, du lässt es irgendwoanders wieder eintragen [....] usw.

Pigga