Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Angel
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Angel »

oh doch das tut es

gruß angel
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Benjamin Franklin
Superhobel

Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Superhobel »

Hallo,

so, kurze Aussage vom Lichttechnischen Institut des TÜV für Zulassung von Scheinwerfern in Berlin.

Offizielles Kriterium: Papierblatt nehmen auf Scheinwerfer, Scheinwerfer an, äussere Lichtkegelbegrenzung nachzeichnen, NICHT nur die des Hauptstrahles. MHV schliessen und ebenfalls Linie einzeichnen. Schneiden sich die beiden Linien liegt eine Beeinflussung des Lichtkegels vor, die BE ist damit erloschen, die MHV nicht zulässig. Diese Prüfung ist für Abblendlicht UND Fernlicht durchzuführen.

Dadurch, dass das Fernlicht ab 5.2006 neu hinzugekommen ist bestehen die meisten MHV diese Prüfung nicht mehr, daher wurden zB auch die Gutachten von Mattig MHV als ungültig erklärt.

Nochwas: Lackierte Rückleuchten aller Arten und Gattungen, ob Spray oder Folie sind ebenfalls zurückgezogen worden. Diese wurden für den Scirocco mal verkauft oder werden es noch immer. Zulässig sind NUR originale typgeprüfte von VW oder die anderer Autos.



Beitrag bearbeitet (12.06.07 15:58)
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Mr.Burnout
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Mr.Burnout »

>>Dadurch, dass das Fernlicht ab 5.2006 neu hinzugekommen ist bestehen die meisten MHV diese Prüfung nicht mehr, daher wurden zB auch die Gutachten von Mattig MHV als ungültig erklärt<<

das ist richtig, aber alle VOR diesem Stichtag verbauten und eingetragenen MHV's dürfen dranbleiben da eine Rückrüstung eine unzumutbare bzw. wenn neue Haube nicht mehr erhältlich unmögliche Härte für den Fahrzeughalter bedeuten würde.
Damit hast du automatisch einen Bestandsschutz ;-)

Gruß
Stefan
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Staatsfeind Nr.1
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

also kan ich das ja mit meinem bösen blick sein lassen,wenn man den eh nicht mehr eingetragen bekomm oder wie se ich das??Ich meine ne der tüv muss ja nicht wissen,dass man eventuell die originale habue in der garage hat.Aber die GT scheinwerfer darf man noch fahren???
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

Scirocco 2 GT2,LC6V,95PS,Fächerkrümmer,Nockenwelle,bearbeiteter Zylinderkopf,70mm Tieferlegung,Vorn 7x14" ET 15 mit 185/50 R14,hinten 8x14" ET 25 mit 195/45 R14,elektrische Fensterheber,ZV,Weiße Rückleuchten,GT Scheinwerfern,Friedrich Motorsport ESD,weiße Tachofolien,30er Sportlenkrad,Scirocco Schriftzug im Seitenspiegel,Lederausstattung,Sitzheizung
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Angel
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Angel »

steht doch oben welche kriterien dein bb erfüllen muss um eintragungsfähig zu sein

gruß angel
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Benjamin Franklin
Superhobel

Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Superhobel »

>>Wen interessiert denn überhaupt die Lichtaustrittskante vom Fernlicht ???

Vielleicht den TÜV? :gruebel:

Diskutieren ist da sinnlos, das ist JETZT so seit der Novelle 5.2006 als auch alle blauen LED, UBBs etc verboten wurden. Grund ist kein technischer sondern der, dass das Fernlicht ein "typgeprüftes" Licht ist, was durch die MHV beeinflusst wird, es tritt weiter oben aus dem Reflektor aus. Dass das unwesentlich ist, da man Fernlicht so gut wie nie an hat und wenn dann nur wenn kein Gegenverkehr ist unerheblich.

Bestandsschutz besteht dann, wenn die MHV eingetragen ist. Meine ist das nicht, sie hat eine ABE. Daher ist das Resultat einfach das, dass es als schwerer Mangel angesehen wird und es keine Plakette gibt. Werde mir das was einfallen lassen müssen und auf die Toleranz eines anderen Prüfers hoffen.

Bestandschutz besteht aber NICHT bei den Aluspoilern, sie wurden ausdrücklich verboten und müssen demontiert werden, darüber wurde auch in der Presse informiert.



Beitrag bearbeitet (12.06.07 23:23)
Staatsfeind Nr.1
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

und diese kriterien wären dann bitte nochmal??hab das net gefunden
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Angel »

Datum: 12.06.07 15:18 vom hobel

gruß angel
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Marvin
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Marvin »

Hab mir den Thread nicht durchgelesen. Fahr mit mir mal hier in GV zum KÜS ( mein TÜV des Vertrauens ) Die kennen mich da schon gut genug und da bekommen wir den auch durch, falls das noch nicht passiert ist. Wie gesagt nicht gelesen :grins:
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2.0 16v ABF gechipt, Schrick SR1 ab KAT 60mm, Leder, HTN Rennsport

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Mr.Burnout
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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske

Beitrag von Mr.Burnout »

>>Bestandschutz besteht aber NICHT bei den Aluspoilern<<

es gibt aber Ausnahmen. Der Fall eines Bekannten hier aus Köln ging da auch durch die Presse....er hat nen total umgebauten Honda Civic mit eben so einem Spoiler.
Nun ist dieser Spoiler aber zwingend für den Motorumbau und der damit verbundenen Höchstgeschwindigkeit in Verbindung mit entsprechendem Spoilerwerk vorn vorgeschrieben und wurde auch während der Gültigkeit des s.g. "Gutachtens" abgenommen und eingetragen.

Das Ganze ging dann vors Gericht...und...der Spoiler darf bleiben, da keine Alternative vorhanden ist und das Fahrzeug eben ohne diesen Flügel keine Betriebserlaubnis bekommen würde.

Also auch hier...keine Regel ohne Ausnahmen :zwinker:

Gruß
Stefan
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