war grad mit meinem 16V beim TÜV zur HU, gleicher Prüfer wie auch bei der Vollabnahme damals. Vorher habe ich noch die GT Scheinwerfer durch die Originalen ersetzt, vor allem wegen der fehlenden LWR.
Früher: Der Lichtkegel, den man an einer Wand darstellt durfte durch den BB nicht beeinträchtigt werden. Das war der Fall.
Heute: Der BB darf nicht mehr über den Reflektor der Lampe reichen, das ist natürlich der Fall. Die JE V8 Maske verdeckt ebenfalls einen Teil des inneren Scheinwerfers.
Grund: Die Gutachten, zB von Mattig für BB wurden zurückgezogen und für ungültig erklärt, JE Grill und der BB müssen ab.
Die gleiche Chose mit der Radabdeckung hinten, die Felgen stehen etwas raus, Lauffläche ist aber überdeckt. Es läge im Ermessen des Gutachters das durchgehen zu lassen oder nicht, erlaubt wäre es nicht mehr. Aber er würde mal ein Auge zurücken, ein anderer Gutachter kann es aber durchaus wieder bemängeln.
Ich kriege fast die Krise! Ich bau doch nicht jedesmal mein Auto um, wenn sich die Typen da jedes Jahr was neues einfallen lassen

Beitrag bearbeitet (11.06.07 11:57)