wollte hier nur mal kurz meinem Ärger, über eine meiner Meinung nach völlig unsinnige Verwarnung, Luft machen
Anscheinend bin ich Ende September auf dem Weg zur Arbeit ca. 3 Km vor meiner Haustür über eine angeblich schon gelbe
(wohlgemerkt nicht rote!) Fußgängerampel gefahren. Dabei hat mich wohl ein POK (Mitglied des allgemein bekannten
grün-weißen Trachtenvereins) gesehen u. mich angezeigt.
Hier die eingescannte Verwarnung:

Alle Bekannten, denen ich das bislang erzählt habe, haben mir Recht gegeben, dass sie auch noch bei Gelb fahren
u. nicht in die Klötze steigen. Wie seht Ihr das?
Hier gab es doch Leute, die sich mit den Paragraphen auskennen. -Ist das rechtens?
Ich habe Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass es erst kurz vor meinem Wagen gelb geworden sein kann, da
auch eine Vorwarnung (Blinklicht) bei rot werdender Ampeleine Kurve vor der eigentlichen Ampel existiert u. ich
garantiert nicht beide Signale mißachtet habe. Zudem habe ich beteuert, dass sich aus meinem Verhalten zu keinem
Zeitpunkt eine Gefahrensituation abgeleitet hat.
Beitrag bearbeitet (04.01.06 00:37)