Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

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Mr.Burnout
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Mr.Burnout »

da ich nen guten Draht zur örtlichen Zulassungsstelle habe hab ich da gestern mal angerufen.... alles kein Thema..was übernommen werden soll wird auch übernommen, freundliche Bitte reicht.

Wenns verlangt wird wird auch die 2. Serienbereifung mit eingetragen, die sehen das recht locker hier.

also...keep cool :-)

Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)

[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
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kogafreund
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von kogafreund »

Hallo Dirk Schneider,

Du schriebst...

> laß sie doch kommen die Cops ! Die müssen Dir doch erstmal belegbar
> was nachweisen können.
> Und so lange da nichts verbindlich ist gilt immer noch : Im Zweifel für den
> Angeklagten...

Der Satz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt im Strafrecht.
Wir sind hier aber im Verwaltungsrecht !
Wenn an einem Fahrzeug z.B. Fahrwerk, Auspuffanlage o.ä. geändert worden ist und diese Änderungen nicht eingetragen sind, erlischt die Betriebserlaubnis. Du kannst Dich dann im Ernstfall auf lange Diskussionen mit den freundlichen Beamten vor Ort einstellen. Die legen Dir das Fahrzeug kurzerhand still, und Du kannst sehen, wie Du nach Hause kommst. Anschließend gibt es dann ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das lange dauert und Geld kostet. Und für die Dauer des Verfahrens bleibt das Auto stehen bis ein Gericht entschieden hat.

Das Problematische ist, - und das zeigt ja auch der Erfahrungsaustausch hier im Forum - daß die Praxis der Zulassungsstellen jetzt höchst unterschiedlich ist:
Bei dem einen werden die alten Eintragungen übernommen, bei dem anderen nicht. Das darf eigentlich (auch aus Rechtsgründen) nicht sein.
Ganz ärgerlich kann es im Falle eines Unfalls sein. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste findige Versicherungssachverständige irgendein Bauteil moniert, das in den neuen Papieren nicht mehr eingetragen ist. Wenn Du dann als Eigentümer des Kfz keine Papiere mehr auftreiben kannst, kann das sehr teuer werden ! Und ärgerlich sowieso, weil die bisherige Rechtssicherheit praktisch aufgehoben ist: Keiner weiß jetzt mehr etwas Genaues. Totales Chaos.

Gruß

koga



Beitrag bearbeitet (20.11.05 12:15)
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RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von RedRocco »

>>Der Satz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt im Strafrecht.
Wir sind hier aber im Verwaltungsrecht !
Wenn an einem Fahrzeug z.B. Fahrwerk, Auspuffanlage o.ä. geändert worden ist und diese Änderungen nicht eingetragen sind, erlischt die Betriebserlaubnis. Du kannst Dich dann im Ernstfall auf lange Diskussionen mit den freundlichen Beamten vor Ort einstellen. Die legen Dir das Fahrzeug kurzerhand still, und Du kannst sehen, wie Du nach Hause kommst. Anschließend gibt es dann ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das lange dauert und Geld kostet. Und für die Dauer des Verfahrens bleibt das Auto stehen bis ein Gericht entschieden hat.

Jo und genau des is ja mein Problem.
Ich habe bestimmt nicht das Geld zum vorstrecken um mich auf ellenlange rechtsstreits wegen zwangsstillegung oder ähnlichen einzulassen.
Es langt ja schon wenn die mich jedesmal wenn ihnen was nicht passt zum Tüv schicken, da werden ich bei der menge an Kontrollen die ich im Jahr habe echt arm.

Und noch dazu wenn eure Zulassungsstellen etwas anderes sagen.
Wie gesagt ich kenne die Dame von meiner auch Persönlich , deswegen hat sie aber angeblich trotzdem keine Möglichkeit zweite Serienbereifung oder ähnliches mit einzutragen, das dies wie gesagt nur der Computer mit seinem Tollen Programm entscheidet was nötig ist.

Gruß Bene
Lg Bene

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Eugen
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Eugen »

Regt Euch mal ab Jungs. Einfach so aus Willkür kann die Polizei kein Auto stilllegen. Es muss erst verkehrsuntauglich sein. Dafür muss erstmal eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorliegen. Das schlimmste was einem ohne Papiere passieren kann ist also ein Besuch beim TÜV und wenn alles eingetragen ist, dann bekommt man den Wisch auch ausgestellt. Außerdem behält man doch seinen alten Brief und dort stehen die alten Eintragungen auch drin.
Ich sehe es auch so ähnlich wie der Dirk. Nur interessiert mich das Thema einfach, weil ich es sehr ammüsant finde wie die Regelung umgesetzt wird.
Ach ja, das Problem ist der Polizei schließlich auch bekannt und die werden da sicherlich auch nicht ganz so hart rangehen.

Gruß,
Eugen
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kogafreund
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von kogafreund »

Hallo Eugen,

Du schriebst

> Regt Euch mal ab Jungs. Einfach so aus Willkür kann die Polizei kein Auto
> stilllegen. Es muss erst verkehrsuntauglich sein.

Das ist falsch. Es geht um die Betriebserlaubnis !
Beim Motorrad gibt es das oft bemühte Beispiel der nicht zugelassenen Auspuffanlage. Gibt es dafür keine Papiere, darfst Du Dein Moped nach Hause schieben, obwohl eigentlich keine abstrakte oder konkrete "Gefährdung" vorliegt. Und wie bereits richtig bemerkt wurde, kann der alte Brief, der ja "entwertet" wurde, gerade aus diesem Grund nur eine sehr geringe Beweiskraft haben. Rechtsstaatlich bedenklich ist das ganze, weil gleiche Sachverhalte offenbar unterschiedlich behandelt werden und der Bürger zudem nicht mehr sicher weiß, was erlaubt bzw. verboten ist.
Das wird sicher noch einigen Ärger oder Nachbesserungen geben.

Gruß

koga
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djacme
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von djacme »

Die Zulassungsstelle Lüneburg (LG) hat alle bisherigen Sondereintragungen vom alten Brief in die neue Bescheinigung teil 1- feld 22 ohne Auforderung übernommen, und AUTOMATISCH die größte Serienbereifung eingetragen (vorher war 175 und 185 / irgendwas drin und nu is 195/xxR15 auf meinem Syncro eingetragen). Desweiteren wollten die noch die Lackfarbe wissen, haben aber nicht nachgeschaut ob das amündlich angegebene so stimmt.

Ich sehe das ganze etwas skepisch, aber tortzdem gelassen. Ich gehe davon aus, das sich das ganze klären wird wenn das verfahren der überpfüung und beweislast der Überprüfungsorgane sich "eingespielt" hat. Desweiteren hab ich das ruhige gewissen das an meinem Auto alles legal ist und selbst wenn die eine "Tüv-Vorführung" (oder wie das jetzt auch immer heissen mag) anordnen fahr ich dahin, rede mit dem Prüfer der ohnehin kompetenter ist als ein grossteil die blauen verkehrswächter und spätestens hier wird sich das klären.
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Ralle
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Ralle »

Ok, meine Anfragen an die Bezirke Stadt und Land Kassel sind raus.
Bin mal gespannt, ob beide vom selben Sachbearbeiter beantwortet werden.. :-)
Gruß von Ralf :wink:

Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!

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Eugen
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Eugen »

Hier die Antwort der Zulassungsstelle Lindau:
"Grundsätzlich werden wie bisher alle techn. Änderungen außer Reifen u.
Felgen im Fahrzeugschein eingetragen.
Bei Reifen u. Felgen muß eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis oder
eine EG-Typ-Genehmigung vorgelegt werden. Diese ist für genehmigte
Eintragungen ab Werk im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein eingetragen."

@kogafreund:
damit dürften Deine Bedenken ausgeräumt sein. Ein Fahrzeugbrief ist sehr wohl ein Beweispapier, er ist nur in seiner Funktion als Brief entwertet, aber nicht in seiner Funktion als Informationsträger, hat also den Charakter einer ABE.

Gruß,
Eugen
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Ralle
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Ralle »

Die Zulassungsstelle in Kassel war mal richtig flott... :erstaunt: :hihi:

Wie vermutet, haben sich die Sachbearbeiter abgesprochen:

--------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Thiele,
hinsichtlich Ihrer o. g. Mail verweise ich auf die Ihnen bereits zugegangene Stellungnahme von Herrn Mai. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nockert

Stadt Kassel
Ordnungsamt
Leiter der gemeinsamen Zulassungsbehörde
von Stadt und Landkreis Kassel
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
---------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Thiele,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Zu 1.
Sie könnten der Polizei aufgrund eines vom Hersteller zu erstellenden Datenblattes Informationen zu den techn. Gegebenheiten nachweisen.
Wie Ihnen die Polizei beweist, dass Sie nicht oder evtl. nicht zulässige Teile/Einbauten verwendet haben entzieht sich meiner Kenntnis. Sicher ist jedoch, dass Ihnen die Polizei nachweisen muss, dass Sie vorschriftswidrig Teile/Einbauten verwenden (pers. Rückfrage Hess. Polizeischule Kassel).

Zu 2.
Änderungen des TÜV, die per Gutachten bescheinigt sind, werden auch weiterhin im Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil I) eingetragen.

Zu 3.
Über den Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil I) und das Datenblatt.

Die Daten aus dem Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil I) sind selbstverständlich bei der Zul.Behörde gespeichert, ebenso die Nachträge über Gutachten des TÜV (sofern angezeigt). Zusätzliche Daten und Informationen, die von Fahrzeughaltern nicht aufbewahrt wurden, können nur von diesen (evtl. durch ein gesondertes Gutachten oder die Beschaffung von Zweitschriften der ABE s) beschafft werden.

Zu 4.
Hier handelt es sich um ein juristisches Problem, dass die Zul.Behörde
mit Sicherheit nicht erschöpfend beantworten kann (und evtl. darf).

Da jedoch im wesentlichen eine Verpflichtung besteht, die vom TÜV vorgenommenen Änderungen eintragen zu lassen, wird sich dieses Problem voraussichtlich nicht so oft stellen. Ungeachtet dessen, führt auch der TÜV Akten und kann daher auch Auskünfte zu erfolgten Untersuchungen erteilen.
Weiterhin halten die Hersteller Unterlagen und Informationen aus den erteilten ABE s vor, die ebenfalls herangezogen werden können.
Die Beschaffung dieser Daten wird unter Umständen mit einem größeren Aufwand verbunden sein, wie in der Vergangenheit.

Ich hoffe, mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichem Gruß

Rolf Mai
-----------------------------------------------------------------------------

Soviel dazu.
Gruß von Ralf :wink:

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RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von RedRocco »

So und das bekam ich heute von der Zulassungsstelle Bad Tölz.

Naja aber schon irgendwie dürftig.
Merkt man halt genau das die keinen Bock drauf haben und denen das scheiß egal ist.

Text:
Sehr geehrter Herr Rösner,

das EU-Recht wurde zum 1.10.2005 eingeführt und sieht diese Eintragungen von Alternativbereifung einfach nicht mehr vor. Letzlich wird es so sein, dass sich alle Institutionen damit auseinandersetzen müssen, auch die Polizei, wo diese ihre Informationen bezüglich der tatsächlich erlaubten Reifen für ein Fahrzeug erhalten, wissen wir nicht und ist auch nicht unsere Angelegenheit. Wahrscheinlich hat diese anhand der ABE-NR die Möglichkeit, diese Daten direkt vorort abzufragen, aber um darauf eine genaue Antwort zu erhalten, bitten wir Sie, das dirkekt bei der Polizei zu erfragen.
Eintragungen die von der ABE abweichen, sind nach wie vor, wie früher, vom Tüv abzunehmen und in Form eines mitzuführenden Gutachtens nachzuweisen, oder wenn Eintragungspflichtig, bei uns in den Fahrzeugschein erfassen zu lassen um die damit verbundene Betriebserlaubnis zu erlangen. Das neue EU-Recht ist sicherlich noch etwas undurchsichtig, warum technische Daten wegfallen ist vielen nicht klar, aber es ist so und in ein paar Monaten wird keiner mehr darüber sprechen oder sich sorgen.
Im Falle eines Unfalls ist von den Anwälten bzw. Gerichten zu prüfen, ob das Fahrzeug mit Reifen oder anderem ausgestattet war, und die dafür notwendige Betriebserlaubnis erteilt war.

Mit freundlichen Grüßen verbleibt die Zulassungsstelle Bad Tölz

I.A. Muggianu
Lg Bene

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