Die Zulassungsstelle in Kassel war mal richtig flott...
Wie vermutet, haben sich die Sachbearbeiter abgesprochen:
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Sehr geehrter Herr Thiele,
hinsichtlich Ihrer o. g. Mail verweise ich auf die Ihnen bereits zugegangene Stellungnahme von Herrn Mai. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Nockert
Stadt Kassel
Ordnungsamt
Leiter der gemeinsamen Zulassungsbehörde
von Stadt und Landkreis Kassel
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
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Sehr geehrter Herr Thiele,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Zu 1.
Sie könnten der Polizei aufgrund eines vom Hersteller zu erstellenden Datenblattes Informationen zu den techn. Gegebenheiten nachweisen.
Wie Ihnen die Polizei beweist, dass Sie nicht oder evtl. nicht zulässige Teile/Einbauten verwendet haben entzieht sich meiner Kenntnis. Sicher ist jedoch, dass Ihnen die Polizei nachweisen muss, dass Sie vorschriftswidrig Teile/Einbauten verwenden (pers. Rückfrage Hess. Polizeischule Kassel).
Zu 2.
Änderungen des TÜV, die per Gutachten bescheinigt sind, werden auch weiterhin im Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil I) eingetragen.
Zu 3.
Über den Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil I) und das Datenblatt.
Die Daten aus dem Fahrzeugschein (Zul.Bescheinigung Teil I) sind selbstverständlich bei der Zul.Behörde gespeichert, ebenso die Nachträge über Gutachten des TÜV (sofern angezeigt). Zusätzliche Daten und Informationen, die von Fahrzeughaltern nicht aufbewahrt wurden, können nur von diesen (evtl. durch ein gesondertes Gutachten oder die Beschaffung von Zweitschriften der ABE s) beschafft werden.
Zu 4.
Hier handelt es sich um ein juristisches Problem, dass die Zul.Behörde
mit Sicherheit nicht erschöpfend beantworten kann (und evtl. darf).
Da jedoch im wesentlichen eine Verpflichtung besteht, die vom TÜV vorgenommenen Änderungen eintragen zu lassen, wird sich dieses Problem voraussichtlich nicht so oft stellen. Ungeachtet dessen, führt auch der TÜV Akten und kann daher auch Auskünfte zu erfolgten Untersuchungen erteilen.
Weiterhin halten die Hersteller Unterlagen und Informationen aus den erteilten ABE s vor, die ebenfalls herangezogen werden können.
Die Beschaffung dieser Daten wird unter Umständen mit einem größeren Aufwand verbunden sein, wie in der Vergangenheit.
Ich hoffe, mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichem Gruß
Rolf Mai
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Soviel dazu.