Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

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Tempest
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Tempest »

Deutschland, das Paragraphenreiterland, jetzt bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie, ist doch recht lustig :ironie: :hihi:

Den Satz in dem jetzigen ADAC-Blatt hatte ich auch mit grossem Interesse bei mir geistig aufgenommen, obwohl mich das alles recht :wayne: als in GB Ansässiger :hihi:

Da habt Ihr in D ja quasi nun endlich den heissbegehrten Freibrief zum Tuning am Rocco :hihi:

Tempest
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RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von RedRocco »

Also ich hab mit unserer "Dame" von der Zulassung auch so einige Zeit verbracht :-) ) und sie hat mir das so Geschildert:
1) Sollen die Neuen EU Papiere ja den Aufwand verkleinern und erleichtern
---> Tatsache: Jedes EU - Land hat seine Eigenen Papiere und Regelungen

2) Bei uns können die Regulären daten nicht alle übernommen werden, wie z.B schon besprochen Reifengrößen da sie da keinen einfluss drauf hat.
Sie gibt alle Daten ein die im alten Brief stehen und den Rest erledigt ein "Computerprogramm" das sucht sich dann Raus was es noch will :kotz:
---> Der Rest der Serienmäßigen Eintragungen ist direkt in der Polizeikontrolle über deren Computer mit den Fahrzeugschlüsselnummern abrufbar

---> Zum Thema sondereintragungen: Die werden in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Früherer Fahrzeugbrief) nicht übernommen.
Diese Sondereintragungen stehen nur noch im Teil I also früherer Schein.
Für diesen werden aber Falls nötig auch Zusatzblätter wie früher angefertigt.

4) Nachdem ich mit meinem Einarmwischer beim Tüv war bekam ich nicht wie früher einen Zettel sondern ZWEI.
Der erste ist die Abnahmebescheinigung wie früher nur mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wird erst mit der Eintragung in die Papiere wieder gültig"
Und der Zweite ist ein Schreiben, das dich dazu verpflichtet sofort nach der Eintragung die Teile auf der Zulassungsstelle nachtragen zu lassen.

Nur !!!! Werden!!!

5) Eben bei der Eintragung jedesmal eine komplett neuer Teil I ausgestellt und das Kostet natürlich Saftig.

Nur der Einarmwischer kostet mich jetzt auf der Zulassungsstelle fast 30 Euro.

Gruß Bene
Lg Bene

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kogafreund
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von kogafreund »

Ich bin jetzt ma ganz ehrlich:

Irgendwie kapiere ich das alles überhaupt nicht mehr !

Worin soll denn die Vereinfachung liegen, wenn doch im Ernstfall sowieso darum gestritten werden wird,
ob ein bestimmtes Bauteil nun eingetragen ist oder nicht ?
Also z.B. folgende Situation:
Polente hält mich an wg. Tieferlegung + anderer Reifen-Kombi.
Ich: "Fahrwerk + Reifen warn mal im alten Brief eingetragen"
Polizist: "Steht hier aber in den neuen Papieren nicht drin".
Ich: "Ist aber so."
Polizist: "Mir doch egal. Sie können ja klagen. Bitte zu Fuß gehen"

Bei der nächsten TÜV - Vorführung geht dann alles von vorne los,
weil vielleicht eines von 32 Gutachten nicht mehr aufzutreiben ist.

Früher war alles klar: Es lag eine Eintragung mit Gutachten vor oder eben nicht.
Diese Klarheit ist jetzt beseitigt.
Die alten Eintragungen werden größtenteils einfach weggelassen.

Was genau ist damit gewonnen, wenn weder die Polizei noch die Verwaltungsbehörde genaue Angaben machen kann, was nun mit den "alten" Eintragungen passiert ?

DENKT VON DEN BÜROKRATEN KEINER MEHR NACH ?
WOFÜR WERDEN DIE EIGENTLICH BEZAHLT ?
WARUM FRAGT KEINER DIEJENIGEN, DIE VON DIESEN REGELUNGEN BETROFFEN SIND ?

Als ob wir nicht andere Probleme hätten.
Ich glaube, ich wandere wirklich bald aus.
Das ist ja nicht mehr auszuhalten.

Sorry, das mußte mal raus.

Gruß

koga



Beitrag bearbeitet (17.11.05 23:40)
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klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von klimarocco »

im Rahmen der spannenden Diskussion habe ich mal an das KBA geschrieben. Meine Anfrage und die Antwort der nicht zuständigen Behörde lest Ihr unten. Aufschlussreiche Lektüre für Praktiker mit Sachverstand:

"Hallo KBA-Team,

...

1. Die neuen Fahrzeugpapiere enthalten selbst die vom Hersteller bei Neuablieferung eingetragene Felgen und Reifengrößen nicht mehr komplett. Da der Hersteller dazu bei Neuauslieferung (1990) keine Gutachten mitgegeben hat - war ja alles im Fahrzeugbrief eingetragen - meine Frage:

Wie kann im Fall einer Verkehrskontrolle die Polizei diese herstellerseitig eingetragenen Daten feststellen?

2. Wir eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen, also zum Beispiel ein anderes durch Gutachten zugelassenes Fahrwerk eingebaut, musste das bislang vom TÜV sorgfältig abgenommen werden. Dieser trug auch die Änderungen direkt! in den Fahrzeugbrief ein. Die Fahrwerksgutachten wurden vom TÜV nach Abnahme eingezogen! In den neuen Fahrzeugbriefen und -Scheinen steht zu den vom TÜV abgenommenen und im alten Fahrzeugbrief eingetragenen Änderungen nichts mehr drin. Frage:

Wie ist sichergestellt, dass bei einer Verkehrskontrolle die Polizei die vom TÜV zugelassenen Veränderungen am Fahrzeug erkennen kann? Die Gutachten wurden - wie gesagt - in den 90er Jahren vom TÜV eingezogen, sind also nicht mehr vorzeigbar!

3. Wird ein Fahrzeug gebraucht verkauft, behauptet der Verkäufer oft, "alles" sei eingetragen. Das konnte der Käufer bislang exakt überprüfen, denn es mussten ABEs oder Eintragungen im Fahrzeugbrief vorliegen. Im neuen Fahrzeugbrief fehlen diese Daten aber komplett. Fragen:

Wie kann ich! feststellen, ob tatsächlich "alles" eingetragen wurde, das Fahrzeug also eine Betriebserlaubnis zum Zeitpunkt des Verkaufs/ Kaufs hat?
Falls die Daten bei Ihnen oder ?? gespeichert sind: Wie kann ich als Käufer die Daten abrufen?

Auf eine konkrete Antwort zu den 3 Fragen - gern formlos als eMail - freue ich mich und sende

freundliche Grüsse

Martin Sturm"


Antwort:

"Sehr geehrter Herr Sturm,

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 12.11.2005

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für die Durchführung zulassungsrechtlicher Vorschriften, also auch für die Ausgabe der neuen Zulassungsbescheinigungen, nicht zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt den Bundesländern und wird dort von den unteren Verwaltungsbehörden (Kfz-Zulassungsbehörden) bzw. in Einzelfällen von den höheren Landesbehörden wahrgenommen. Ich kann Ihnen daher nur einige allgemeine Hinweise geben.

Mit In-Kraft-Treten der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 01.10.2005 wurden die neuen EU-Harmonisierten Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) eingeführt. Hierbei wurde der Datenumfang in den neuen Fahrzeugdokumenten um einige neue Inhalte erweitert bzw. auch um einige bisherige Angaben gekürzt. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält dann alle vorgeschriebenen technischen Daten des Fahrzeugs.

Hinsichtlich der Eintragungen der Reifengrößen in der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde festgelegt, dass in den Feldern 15.1 bis 15.3 nur noch eine zulässige Reifengröße anzugeben ist. Zusätzlich wurde folgender Hinweis aufgenommen: Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.

Zusätzlich genehmigte An- bzw. Umbauten sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) einzutragen. Sofern der Platz hierfür nicht ausreicht, kann ! ein zusätzliches Beiblatt ausgestellt werden.

Im Hinblick auf die in den bisherigen Fahrzeugbriefen zusätzlich eingetragenen Reifen- und Felgengrößen und anderer zusätzlich genehmigter Änderungen sind die Zulassungsbehörden dazu übergegangen, bei Ausstellung neuer Dokumente für gebrauchte Fahrzeuge die bisherigen Fahrzeugbriefe nach Entwertung dem Halter auszuhändigen. Diese alten Fahrzeugbriefe können dann als Nachweis für zusätzliche Eintragungen (auch Reifengrößen) z. B. unter Ziffer 33 Bemerkungen dienen. Ich weiß nicht, ob die Zulassungsbehörde in Ihrem Bereich ebenso verfährt.

Auch eine Kopie des alten Briefes könnte hilfreich sein.

Sicherlich wird den Kontrollorganen eine Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Bereifung durch die Eintragung nur noch einer Reifengröße erschwert. Dieses könnte in Einzelfällen auch zu Rückfragen bei den Zulassungsbehörden führen. Ich habe keine Erkenntnisse wie die Polizei in der Praxis solche Überprüfungen durchführen wird.

Welche Reifenkombinationen zulässig sind kann zum Beispiel auch

- den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen
- bei Fachbetrieben hinterfragt oder
- dem CoC-Papier
- der Datenbestätigung
- der Betriebserlaubnis oder
- dem Betriebserlaubnisheft

für das Fahrzeug entnommen werden.

Nach meiner Einschätzung müsste bei Kontrollen im Zweifelsfall die Polizei ohnehin nachweisen, dass die vorhandene Ausstattung nicht zulässig ist.

Im übrigen ist eine bisher genehmigte Reifengröße nun nicht plötzlich unzulässig, weil sie im neuen Zulassungsdokument Teil I nicht mehr eingetragen ist.

Ich gehe nicht davon aus, dass es nun nur aufgrund der neuen gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsdokumente bei Fahrzeugkontrollen zu besonderen Problemen bei den Haltern kommt. Wenn der Gesetzgeber neue Vorschriften erlässt, die auch den Wegfall bisheriger Informationen enthalten, kann dadurch nach meiner Einschätzung den Fahrzeughaltern nicht eine zusätzliche Beweispflicht auferlegt werden.

Ich hoffe, dass meine allgemeinen Ausführungen für Sie hilfreich sind. Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reimer Christophersen

Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg
Sachgebiet 222"


also: müsste dürfte könnte sollte wohl! Alles klar? Alles eindeutig? Alles verbindlich? Unsere Gesetzesprofis machen alles ganz genau, darum geht es dann auch schief. Die Rechtsgelehrten wird es freuen - oder frustrieren, je nachdem, ob sie freiberuflich oder als Beamte gefragt sind.

Ich spare schon mal für 2 Trabireifen für vorn und zwei vom Lanz für hinten. Soll mir einer doch mal was nachweisen...

Martin
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kogafreund
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von kogafreund »

Hallo klimarocco

Du schriebst

> also: müsste dürfte könnte sollte wohl! Alles klar? Alles eindeutig? Alles
> verbindlich? Unsere Gesetzesprofis machen alles ganz genau, darum geht
> es dann auch schief. Die Rechtsgelehrten wird es freuen -...

Ähem, ich bin ein "Rechtsgelehrter" - und kapier nun auch überhaupt nix mehr.
Ich glaube auch nicht, daß hier irgendeiner noch durchblickt. Das kann gelegentlich ganz witzig sein. Aber nicht bei diesem Thema. Was z.B. tun bei einem Unfall, wenn sich dann später herausstellt, daß irgendetwas am unfallverursachenden Fahrer in den neuen Papieren nicht eingetragen war ? Dann geht es nämlich richtig los: "Diese Reifen/dieses Fahrwerk hätte da gar nicht sein dürfen". Wenn dann die Gutachten nicht mehr aufzutreiben sind, wird es ärgerlich. ...

@ klimarocco

Danke übrigens für Deinen sehr informativen Beitrag.
Der KBA-Typ hat sich ja ziemlich viel Mühe gegeben.
Leider muß man auch hier immer die Theorie von der Praxis unterscheiden.
Und da wird jetzt wahrscheinlich regional vieles unterschiedlich gehandhabt werden.
Tolle Wurst. Vielen Dank EU !

Gruß

koga



Beitrag bearbeitet (18.11.05 00:31)
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RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von RedRocco »

Ich spare schon mal für 2 Trabireifen für vorn und zwei vom Lanz für hinten. Soll mir einer doch mal was nachweisen... :hihi: :hihi:
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klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von klimarocco »

ja, der KBA-Mann war fleissig, hätte es auch beim ersten Satz bewenden lassen können. Der EU würde ich mal nicht alle Schuld in die Schuhe schieben: Hier galt es wohl wie so oft, eine mit Unterstützung unserer deutschen Vertreter in Brüssel ausgebrütete Entbürokratisierung in nationales Recht umzusetzen. Und wenn man damit bis 5 vor 12 wartet, kommt genau das dabei heraus, was wir jetzt haben.

Die Frage, was im Unfall-Fall sein wird, hatte ich nicht bedacht; ist aber mega-wichtig: Eintragung weg > Schadenfreiheitsrabatt weg > Rocco weg > Mut und Freude weg, strafrechtliche Folgen nicht ausgeschlossen.

Wir können den Nebel nicht lichten. Ist unser Forum aber stark genug, ihn zu beleuchten - vielleicht mit einem Musterschreiben aus den vier Fragen an seine! "untere Verwaltungsbehörde"??

Wer macht mit?

Martin
All Eyez on me
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von All Eyez on me »

Ich wäre unter Umständen dabei, da ich ja unbedingt wissen will was nun mit meinen Eintragungen passiert und ich keine Probleme bei irgendwelchen Kontrollen will. Darum habe ich ja schließlich soviel Geld ausgeben müssen um alles anständig zu legalisieren. Jetzt sollen diese blöden Bürokraten mal ihren Arsch bewegen und das wenigstens mal ganz klar offenlegen was Sache ist!

Und gegebenenfalls auch wieder was (unbürokratisch und vor allem ohne weitere Kosten!!!) den ganzen Müll den sie da verzapft haben ändern in etwas was klar verständlich und auch wieder legal und durchschaubar wird!

Booooooooooooaaaaaaaaaah!!! Nee! Da geht mir echt der Hut hoch bei so nen typisch deutschen Bürokratenwahnsinn! :bang: :-( (
OSLer
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von OSLer »

Mitmachen werden hier wohl alle, denen etwas an Legalität liegt.

Zusammengetragen werden müssten dafür allerdings belegte Daten und Vorgänge jedes einzelnen.
Um daraus eine verbindliche Anfrage zu formulieren, müsste man erstmal in Erfahrung bringen, ob es eine Richtlinie für die Erstellung der neuen Papiere gibt.

Gibt es diese, sind einige Fragen hinfällig.

Gibt es diese nicht, müsste eine allgemeingültige Anfrage entworfen werden, welche dann jeder an die zuständige "untere" Verwaltungsbehörde bzw. Zulassungstelle richten kann.
Ein Abgleich der Antworten auf diese Anfragen würde dann zumindest Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennbar machen.

Die wichtigste Frage schlechthin ist wahrscheinlich, wie man in Zukunft möglichst lückenlos die technischen Eigenschaften seines Fahrzeugs dokumentieren kann.
Desweiteren müssten entsprechende Gesetzestexte oder Richtlinien für die Erstellung erstmal gefunden werden, damit man notfalls in der Zulassungstelle nicht mit dem üblichen "BlaFasel" kämpfen muss, sondern schwarz auf weiss belegen kann, weshalb man etwas genau so und nicht anders möchte.


Gruss Lars
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Rocco´82
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen

Beitrag von Rocco´82 »

Ich wollte nächsten Sommer eigentlich meine 16 Zöller eintragen lassen aber as ich dann den hick-hack mit den neuen briefen mitbekommen habe, lass ich das lieber sein.

Kann ja mal ganz froh sein, das ich noch den alten habe und nur hoffen, das ich den rocco nicht abmelden muss, sondern immer schön auf den alten brief laufen laufen lassen kann.

Aber mich würde das trotzdem mal interessieren, vorallem, da der käfer ja auch noch da ist.

Wenn ich zeit habe, werd ich auch mal zur zul.behörde und fragen

@Martin

wenn du auch noch hingehst, wäre doch mal interessant zu wissen, was 2 verschiedene sachbearbeiter aus dem gleichen hause zu sagen haben
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[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
[CENTER]1.8 mit 112 PS____________1.6 mit 85 PS__________1.8 mit 95 PS

Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
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