Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Folterknecht
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von Folterknecht »

@ralf genau das meitne ich habe ich geschrieben im auto allgemein zum thema schrauben oder so ..... udn das war kein 70er sodnern ein 50er jahre mercedes S klasse mit heckflossen ... übelst selten war zum restaurieren gedacht ..... abgeholt in ner nacht und nebel aktion von den grünen ohne vorankündigung udn eingestampft ! ....
...bin dann mal weg
Ralf781
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von Ralf781 »

-g- sag ja: von benz hab ich kein plan!
kenn nur die neuen, ist ja auch egal
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kogafreund
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von kogafreund »

@ OSLer

Du schriebst:

Zitat: "Der Vermieter macht von seinem Recht nur Gebrauch und eines amtlichen Schreibens bedarf es auch gar nicht."

Das ist falsch. Das Gegenteil ist richtig:
"Wegnehmen" oder "zwangsräumen" darf in diesem Land NUR der Gerichtsvollzieher aufgrund eines vorher erwirkten Gerichtsbeschlusses (§ 704 ZPO).

Wenn der Vermieter hier "in Eigenregie" Sachen gegen den Willen des Mieters entfernt, dann liegt gem. § 858 BGB eine sog. "verbotene Eigenmacht" vor, und der Vermieter kann reichlich Ärger kriegen bzw. sich schadensersatzpflichtig machen. Daneben kommt auch eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs in Betracht. "Diebstahl" paßt hier nicht, weil es an der erforderlichen "Zueignungsabsicht" fehlen dürfte. Aber ich will euch damit nicht langweilen.

@ Superhobel

Ich kann Dir nur raten, einen kühlen Kopf zu bewahren und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es nützt Dir langfristig wenig, wenn Du Deinem Vermieter einen Schraubenschlüssel durchs Gesicht ziehst.
Und: Rechtsfragen sind keine Glaubensfragen. Wende Dich deshalb am besten an Fachleute, die Du vor Ort befragen kannst und die Dir weiterhelfen können.

Gruß

koga, der in seinem 1. Berufsleben auch mal Rechtsanwalt war :-)



Beitrag bearbeitet (10.07.05 01:34)
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§§Rocco
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von §§Rocco »

Ich kann Stefan, OSLER und kogafreund nur recht geben:
1. Ölflecke schnellstmöglich und gründlich beseitigen.
2. Fahrzeug zusammenbauen, Teile auslagern oder fest verpacken
3. Rechtsanwalt einschalten (evtl einstweilige Verfügung erwirken)

Wenn der Vermieter clever ist, schafft er die Fahrzeugteile nicht einfach weg, sondern lagert sie ein, stellt die Kosten in Rechnung, behauptet, es würde eine Gefahr von ihnen ausgehen (Brand, Umwelt usw.).Das kann ein langer Prozeß werden.
Der Vermieter darf die Sachen nicht einfach entfernen, tut er es trotzdem, macht er sich strafbar, ein großzügiger Staatsanwalt stellt das Verfahren ein. Schadensersatzansprüche sind nicht so einfach durchzustzen, denn Superhobel muß n a c h w e i s e n, daß:
der Vermieter die Gegenstände wegschaffen ließ,
die Sachen also noch bis dahin vorhanden waren,
schließlich auch noch den Wert der einzelnen Gegenstände, was letztlich nur über ein Sachverständigengutachten geht, wie soll ein SV Fahrzeuge oder Teile begutachten, die nicht mehr da sind....

Theorie und Praxis (hier die Rechtswirklichkeit) liegen wieder mal weit auseinander. Daher nach Möglichkeit also eine Eskalation vermeiden, für die Teile wird sich doch ein Platz finden lassen.

MfG Harald
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Folterknecht
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von Folterknecht »

zieh aus 700 ocken für so wenig qm is ja n witz ....
...bin dann mal weg
OSLer
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von OSLer »

Jut dat wir hier Fachleute haben wegen des Rechtes, das mit der Zwangsräumung wusste ich nicht, also sorry fürs Halbwissen ;-)


Gruss Lars
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kogafreund
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von kogafreund »

@ OSLer

Fürs "Halbwissen" brauchste Dich nicht entschuldigen. Kein Mensch weiß alles. Ich freue mich auch immer, wenn ich ein technisches Problem habe, das mit Hilfe des Forums gelöst werden konnte.
Peinlich wird es nur, wenn "Halbwissen" als "allgemeingültig" dargestellt wird und auch noch verteidigt wird. Das gibt es auch, trifft auf Dich aber überhaupt nicht zu. :hihi:

Gruß

koga
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RedRocco
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von RedRocco »

Jo so isses , armes Deutschland.
Mir hat der Hausmeister der Wohnsiedlung von der Tiefgarage wo meine Autos
über die Saison stehen schon ans Bein gepi.... wenn ich nur die Batterie abegeklemmt habe. :feuer:
Lass dich Nicht unterkriegen und regel alles schön übern Anwalt. ;-)

Gruß Bene


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Lg Bene

90er JH , Sound , ROT-BREIT-TIEF , Alcantara Himmel , Ledersitze , DVD, BBS uvm.
88er GTX Rot Winterschlampe
88er GTX Weiß Automatik Schlachtobjekt
92er GT2 Schwarz Schlachtobjekt
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derkroenung
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von derkroenung »

Moinse,

wenn der Vermieter clever ist, dann schaltet der direkt das Ordnungsamt ein, dann zeigt der denen den Ölfleck, und dann braucht der Vermieter gar nichts mehr zu machen, das macht dann alles das Ordnungsamt, und dann kommen kosten auf dich zu das du kotzen musst.

Das Öl muss weg! Da geht kein weg dran vorbei. Katzenstreu wirkt wunder. Und wenn das schon zu fest im Beton sitzt: Kombination Bremsenreiniger + Katzenstreu. Damit bekommt man die Flecken sogar aus Waschbeton raus. Danach eine Wanne unters Auto, die so gross ist, das der Motor selbst bei totalen Ölverlust kein Öl auf den Boden verliert (oder Kühlerflüssigkeit).
Aufräumen, alle Teile in Kartons verpacken und beschriften. Das muss nach penibelster Profiarbeit aussehen. Dann kannst du vielleicht Glück haben und das OA sieht von einer Räumung ab (ganz vielleicht). Und lässt dir zeit bis zu einer eigenständigen entsorgung. Verwarnt wirst du dann trotzdem. Am Besten soviel teile wie möglich in einen "Lagerraum" wie Speicher oder Keller packen. Die sind dann sicher.

Wichtig ist auch wie dein Stellplatz im Mietvertrag terminiert ist. Wenn das genauer beschrieben ist hast du schlechte karten. Ein stellplatz ist keine Lagerfläche oder Schrauber ecke. Einen Kelleraum oder eine Garage kann man als "Hobbykeller" z.B. nutzen und u.U. sogar eine kleine Werkstatt einrichten, einen Stellplatz nicht.

Selbst dann kann das OA die Garage Räumen, da ein stellplatz keinen Ölabscheider hat und dann prinzipiell Schrauberarbeiten mit möglichen Ölverlust verboten sind. Wenn der Wagen nicht angemeldet ist darf (!) der lt. Gesetz nicht dort stehen, da abgemeldete Fahrzeuge prinzipiell als entsorgungspflichtiger Müll gelten. Ausnahme ist da nur eine kurzfristige Phase für den Verkauf (nachweispflicht ab einlagerungszeitpunkt)!

Das Ordnungsamt würde dann die Fahrzeuge aus der Garage holen (glaub mir die bekommen die da raus). Du bekommst eine saftige strafe (mit Ordnungsgeld ist es da warscheinlich nicht getan), wenn du pech hast und eine mögliche Umweltverschmutzung vorliegt (Öl konnte ins Erdreich gelangen) dann fängt der Finazielle Spass erst richtig an. ausserdem wird bei einem verölten Boden meist die Feuerwehr zur Ölabbindung gerufen (das kostet je nach Grösse so um die 600€).

Ich würde an deiner Stelle ganz kleine Brötchen backen und ganz fix zum Anwalt gehen. Nur Anwälte beherrschen diesen Paragrafendschungel wirklich. Das eine heb das andere Gesetz auf.... das geht ständig so weiter. Lass da den Profi ran! Der soll dann mal direkt checken ob die mieterhöhung rechtens war oder ob du nicht vielleicht mietminderungs-Gründe hast. Ist ne bessere Verhandlungsbasis.

GANZ WICHTIG:
Per Anwalt dem Schreiben deines Vermieters wiedersprechen!

Und merk dir eins:
Selbst wenn der Vermieter ein dummes Arschloch ist und sogar wenn der selbst Hand anlegen sollte... Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Sachen, die nichts miteinander zu tun haben!!!

Und Ohne Anwalt bist du eh der Dumme! Versprochen!
NIMM DIR NEN ANWALT!!!

Und verdammt in welchen Ort lebst du, wo es ländlich ist und 60m² 700€ kosten? Das kostet ja noch nicht mal ein klimatisierter Neubau in Bonn!

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten, ist schon zu spät...

Gruss Micha
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Stephan
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Re: Zwangsräumung der Roccos am 15.ten :-(

Beitrag von Stephan »

@kogafreund:
mhm, nun gut. Habe meine Beiträge mit gefährlichem Halbwissen gelöscht und nehme alles zurück... Da ich mich weder in der ZPO noch im BGB auskenne überlasse ich gerne euch die Rechtsfindung...
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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