Hi,
Knechti, das kommt immer auf die innere Willensrichtung des Täters an. Wenn Du links fährst, weil Du einen ausbremsen willst, kann man über eine Nötigung nachdenken. Wenn Du links fährst weil Du einer bist, der einfach nicht mitkriegt, das rechts frei ist und in Deutschland ein Rechtsfahrgebot besteht, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Übrigens ist es laut aktueller Rechtssprechung so, dass es auch zulässig ist, das Bremslicht kurz aufleuchten zu lassen, wenn jemand zu dicht auffährt. Das heißt jetzt aber nicht, dass ihr dann eine Vollbremsung machen dürft. wie gesagt, das Bremslicht kurz aufleuchten zu lassen ist erlaubt.
MfG,
Stephan
Strafbefehl ohne Anhörung ?
- Stephan
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- Roadagain
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Hallo,
also diese linksfahrer gehören auch verboten.
nur kümmert sich keiner drum.
habe noch nie gehört das jemand deswegen angehalten wurde und beschraft wurde.
Genau das selbe mit diesen angst fahrern, dürften auch keinen führerschein haben.
ich hab mitleid mit diesem "todesdrängler" der ist nur von hinten zu schnell angekommen und dachte das die rüber fährt. Aber die reist das lenkrad rum.
Was kann der denn dafür das die unfähig ist und hätte nie nen Führerschein hätte bekommen dürfen. Das war nichtmal absichtliches drängeln.
bei dem absichtlichen drängeln habe ich da die selbe meinung, das sind potentielle todschläger.
Aber leute die das provozieren gehören genauso bestraft.
Grüsse
also diese linksfahrer gehören auch verboten.
nur kümmert sich keiner drum.
habe noch nie gehört das jemand deswegen angehalten wurde und beschraft wurde.
Genau das selbe mit diesen angst fahrern, dürften auch keinen führerschein haben.
ich hab mitleid mit diesem "todesdrängler" der ist nur von hinten zu schnell angekommen und dachte das die rüber fährt. Aber die reist das lenkrad rum.
Was kann der denn dafür das die unfähig ist und hätte nie nen Führerschein hätte bekommen dürfen. Das war nichtmal absichtliches drängeln.
bei dem absichtlichen drängeln habe ich da die selbe meinung, das sind potentielle todschläger.
Aber leute die das provozieren gehören genauso bestraft.
Grüsse
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1988'er Scirocco 2 16V - 2,0l - 9A
1986'er Scirocco 2 GTX - 1,8l - DX
2004'er Audi S4 - 4,2l - BBK
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- Stephan
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Klar, werden sie ja auch, wenn sie erwischt werden. Übrigens werden ziemlich oft Leute rausgezogen, die notorische Mittelspurt oder Linksfahrer sind. Das merkt der Einzelne aber nicht weil es halt immer nur ein paar trifft (hinterherfahrender Videowagen oder Kameraüberwachung von der Autobahnbrücke aus). Übrigens beträgt der vertretbare zeitliche Rahmen gem. der aktuellen Rechtssprechung 20 Sek. die man ohne einen zu überholen in der jeweils linken Spur fahren darf. Man kann auch mit 170 und mehr rechts fahren wenn alles frei ist, aber das verstehen manche Leute leider nicht.
MfG,
Stephan
MfG,
Stephan
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Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
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- Folterknecht
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
so seh ich das auch ... udn wenn einer bei 220 einen im rückspiegel anrasen sieht mit 240 ... udn rechts vorher eh alles frei war dann sit es ja nötigung keinen platz zu machen !
...bin dann mal weg