Strafbefehl ohne Anhörung ?
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Strafbefehl ohne Anhörung ?
Hi
Mich wundert das ja ein bisserl, daher mal die Frage ob das normal ist...
Schwiegervater (nicht ich... wirklich) hat nen Strafbefehl wegen Nötigung (zu dichtes Auffahren) bekommen. Inkl. Strafe von 20 Tagessätzen a 100 Euro und ner schriftlichen Ausführung was geschehen sein soll mit TippEx Geschmiere usw. Kein Fahrverbot, nur Geldstrafe, und die aber recht satt, mit 2500 €
Was mich wundert:
Er wurde nie angehört was er denn bitte schön DAMALS (über ein Jahr her) erlebt hat. Nicht mal die Möglichkeit dazu hatte er, weil das erste was er davon hört ist... Starfbefehl...
Er hat nie sein Einkommen angegeben (wie, auch, wurde ja nie angehört) und meines Wissens nach richten sich die Tagessätze nach dem Einkommen.
Der sogenannte Tathergang passt leider net so wirklich mit dem Geschehen und hat echt so mache Absurditäten drinne. So hat der Genötigte mit Tempo 220km/h nen Überholvorgang von satten 4km... frage mich was der mit dem Tempo bitte überholt haben will.
Zudem passen die angegeben Zeiten gar nicht. belegbar, weil Schwiegervater nen aktuellen A4 mit elektronischem Fahrtenbuch hat was alle Fahrten protokolliert fürs Finanzamt.
Klar, das Teil geht zum Anwalt, aber mir kommt eben echt spantisch vor, das der Wisch mit TippEx super schön korrigiert wurde (hab ich vom Gericht noch nie gesehen) und das er vor allem niemals dazu gehört wurde oder sonst irgendeine Stellungnahme geben konnte/musste.
Ist das denn normal ?
Greetz
Day
Mich wundert das ja ein bisserl, daher mal die Frage ob das normal ist...
Schwiegervater (nicht ich... wirklich) hat nen Strafbefehl wegen Nötigung (zu dichtes Auffahren) bekommen. Inkl. Strafe von 20 Tagessätzen a 100 Euro und ner schriftlichen Ausführung was geschehen sein soll mit TippEx Geschmiere usw. Kein Fahrverbot, nur Geldstrafe, und die aber recht satt, mit 2500 €
Was mich wundert:
Er wurde nie angehört was er denn bitte schön DAMALS (über ein Jahr her) erlebt hat. Nicht mal die Möglichkeit dazu hatte er, weil das erste was er davon hört ist... Starfbefehl...
Er hat nie sein Einkommen angegeben (wie, auch, wurde ja nie angehört) und meines Wissens nach richten sich die Tagessätze nach dem Einkommen.
Der sogenannte Tathergang passt leider net so wirklich mit dem Geschehen und hat echt so mache Absurditäten drinne. So hat der Genötigte mit Tempo 220km/h nen Überholvorgang von satten 4km... frage mich was der mit dem Tempo bitte überholt haben will.
Zudem passen die angegeben Zeiten gar nicht. belegbar, weil Schwiegervater nen aktuellen A4 mit elektronischem Fahrtenbuch hat was alle Fahrten protokolliert fürs Finanzamt.
Klar, das Teil geht zum Anwalt, aber mir kommt eben echt spantisch vor, das der Wisch mit TippEx super schön korrigiert wurde (hab ich vom Gericht noch nie gesehen) und das er vor allem niemals dazu gehört wurde oder sonst irgendeine Stellungnahme geben konnte/musste.
Ist das denn normal ?
Greetz
Day

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- Stephan
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Hi,
nein ist nicht normal. Ist schon besser damit zum Anwalt zu gehen.
MfG,
Stephan
nein ist nicht normal. Ist schon besser damit zum Anwalt zu gehen.
MfG,
Stephan
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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(Walter Röhrl)
- Böhser Bruder
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
hi,
erstens nach einem jahr eh verjährt, da man innerhalb von 3 monaten zumindestens irgendein schreiben bekommen muss. Und zweitens ein Gerichtsbeschluss mit Tippex is eh absolut nichtig. Also Anwalt freut sich rennleitung ärgert sich
erstens nach einem jahr eh verjährt, da man innerhalb von 3 monaten zumindestens irgendein schreiben bekommen muss. Und zweitens ein Gerichtsbeschluss mit Tippex is eh absolut nichtig. Also Anwalt freut sich rennleitung ärgert sich

- Folterknecht
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
vielleicht will dich einer abzocken damit du die kohle ohne fragen an angegebenes konto überweist bzwdein schwiegervater...
wer sit denn als ZEUGE angegeben ...normal steht das doch da auch imemr drauf .. und japp nach 3 moanten ist es verjährt egnau wie mit den blitzern ! wenn nach 3 moanten kein beleg komtm kannste denen mal dick den stinekfigner zeigen , im übertragenen sinne natürlich :)
ich bezweifle das das teil echt ist .... zumal die nötigung auch mal bewiesen sein muß und ein beweisvideo wird wohl auch nicht existieren !
wer sit denn als ZEUGE angegeben ...normal steht das doch da auch imemr drauf .. und japp nach 3 moanten ist es verjährt egnau wie mit den blitzern ! wenn nach 3 moanten kein beleg komtm kannste denen mal dick den stinekfigner zeigen , im übertragenen sinne natürlich :)
ich bezweifle das das teil echt ist .... zumal die nötigung auch mal bewiesen sein muß und ein beweisvideo wird wohl auch nicht existieren !
...bin dann mal weg
- Stephan
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Hi,
also mit den Verjährungsfristen liegt ihr voll daneben. Die 3 Monate gelten für Ordnungswidrigkeiten. Nötigung ist aber eine Straftat (§240 StGB - Strafandrohung bis zu 3 Jahre). Gem. § 78 Abs.3 Nr.5 StGB beträgt die Verjährungsfrist daher 3 Jahre.
Die Fristen haben entgegen dem äußeren Anschein aber nicht direkt miteinander zu tun. Das jetzt hier bei beiden 3 Jahre steht ist reiner Zufall, da eben die Strafandrohung aus dem 240er max. 3 Jahre Freiheitsentzug beträgt. Der § 78 Abs.3 Nr.5 StGB bezieht sich auf alle Vergehen die nicht unter Nr.1-4 erfaßt sind. Daher ist hier auch Nötigung mit erfaßt, wodurch die Verjährungsfrist von 3 Jahren zu stande kommt.
MfG,
Stephan
PS: Wenns nach mir ginge dürfte keiner, der auf der Autobahn absichtlich drängelt jemals wieder hinters Steuer, weil er für mich ein potentieller Totschläger ist(Meine Meinung, wer ein Problem damit hat, hat halt Pech).
also mit den Verjährungsfristen liegt ihr voll daneben. Die 3 Monate gelten für Ordnungswidrigkeiten. Nötigung ist aber eine Straftat (§240 StGB - Strafandrohung bis zu 3 Jahre). Gem. § 78 Abs.3 Nr.5 StGB beträgt die Verjährungsfrist daher 3 Jahre.
Die Fristen haben entgegen dem äußeren Anschein aber nicht direkt miteinander zu tun. Das jetzt hier bei beiden 3 Jahre steht ist reiner Zufall, da eben die Strafandrohung aus dem 240er max. 3 Jahre Freiheitsentzug beträgt. Der § 78 Abs.3 Nr.5 StGB bezieht sich auf alle Vergehen die nicht unter Nr.1-4 erfaßt sind. Daher ist hier auch Nötigung mit erfaßt, wodurch die Verjährungsfrist von 3 Jahren zu stande kommt.
MfG,
Stephan
PS: Wenns nach mir ginge dürfte keiner, der auf der Autobahn absichtlich drängelt jemals wieder hinters Steuer, weil er für mich ein potentieller Totschläger ist(Meine Meinung, wer ein Problem damit hat, hat halt Pech).
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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(Walter Röhrl)
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Der Anwalt hats nun und der freut sich schon drauf...
Es gab wohl ne Ladung von den Grünen, die aber den schuß net gehört haben... der Anwalt hat statt des Erscheinen meines Schwiegervaters da geantwortet (besser ist das)....
Die Akteneinsicht war dann der Knüller:
Der Fahrer der die Anzeige gestartet hat, hatte ne Beifahrerin. Die konnte aber dessen Angaben NICHT bestätigen !
Mittlerweile hat der Anzeigeerstatter auch schon seine Aussagen weitegehends revidiert und kund getan, das er nen 'notorischer Linksfahrer sei' und da auch nix zum überholen gewesen sei... vielmehr das er meinen Schwiegervater wohl irgendwie ärgern wollte (Supi: Bei Tempo 220)
Der Staatsanwalt ist aber nen ganz toller Hecht und dreht nun richtig auf... Egal was der Anzeigeerstatter sagt... das wird durchgezogen...
So kam es nach der langen Zeit nun zu diesem Strafbefehl der auch noch sogenannte Formfehler (TippEx usw.) aufweist.
Das ganze hat der anwalt heute aufgedröselt...
Ergebnis: Widerspruch ! Logo.
Gar net spaßig an der ganzen Sache: Mein Schwiegervater wäre mit diesem Strafbefehl wegen der Idiotie einer Dumpfbacke VORBESTRAFT...
Da kriege ich die Tür langsam nimmer bei zu...
Grüßle vom Kopfschüttelnden
Day
Es gab wohl ne Ladung von den Grünen, die aber den schuß net gehört haben... der Anwalt hat statt des Erscheinen meines Schwiegervaters da geantwortet (besser ist das)....
Die Akteneinsicht war dann der Knüller:
Der Fahrer der die Anzeige gestartet hat, hatte ne Beifahrerin. Die konnte aber dessen Angaben NICHT bestätigen !

Mittlerweile hat der Anzeigeerstatter auch schon seine Aussagen weitegehends revidiert und kund getan, das er nen 'notorischer Linksfahrer sei' und da auch nix zum überholen gewesen sei... vielmehr das er meinen Schwiegervater wohl irgendwie ärgern wollte (Supi: Bei Tempo 220)
Der Staatsanwalt ist aber nen ganz toller Hecht und dreht nun richtig auf... Egal was der Anzeigeerstatter sagt... das wird durchgezogen...
So kam es nach der langen Zeit nun zu diesem Strafbefehl der auch noch sogenannte Formfehler (TippEx usw.) aufweist.
Das ganze hat der anwalt heute aufgedröselt...
Ergebnis: Widerspruch ! Logo.
Gar net spaßig an der ganzen Sache: Mein Schwiegervater wäre mit diesem Strafbefehl wegen der Idiotie einer Dumpfbacke VORBESTRAFT...
Da kriege ich die Tür langsam nimmer bei zu...
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Day

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- Folterknecht
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
die ham doch alle nen sockenschuss ....wo sit das problem ..die beifahrerin kann nicht bestätigen der anzeigeerstatter hats auch zurückgezogen und dein schwiegervater streites sowieso ab .... da legen dei den fall nicht zu den akten !=?!?!? DAS ist ja mal die TOTALE SteuerVERSCHWENDUNG !
SCHEISS DEUTSCHE KORINTENKACKEREI ! *gggggrrrrrrrrrrrrrrrrrr*
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...bin dann mal weg
- Stephan
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Hi,
da wird der Staatsanwalt wohl öffentliches Interesse bejaht haben. Daher kann er das Delikt, das eigentlich ein Antragsdelikt ist (wird nur auf Strafantrag des Anzeigenden verfolgt) dann von Amts wegen verfolgt.
MfG,
Stephan
da wird der Staatsanwalt wohl öffentliches Interesse bejaht haben. Daher kann er das Delikt, das eigentlich ein Antragsdelikt ist (wird nur auf Strafantrag des Anzeigenden verfolgt) dann von Amts wegen verfolgt.
MfG,
Stephan
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Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
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- Folterknecht
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
das wird dann aber wohl aufgrund von beweismangel im sande verlaufen ....
...bin dann mal weg
- Stephan
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Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?
Vermutlich.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)