Aber solche Vorfälle zeigen auch wieder einmal deutlich, daß eBlöd einen feuchten Schiß auf die großen Versprechungen gibt, die Sicherheit für Bieter und Käufer zu erhöhen.
Beispiele: Auf e-Mails von eBay-Usern antworten Pseudoyme - "Lieschen Müller, eBay" ist eben halt nicht "Lieschen Müller, eBay", sondern irgendjemand. Diese "Sicherung" wurde angelegt, nachdem vor Jahren eine Kollegin in einem Pressebericht namentlich erwähnt wurde und danach bei ihr zu Hause "pöbelnde eBay-Kunden" anriefen. So weit, so gut.
Juristisch könnte diese Taktik jedoch problematisch werden, wenn "Lieschen Müller" eine falsche Auskunft gibt oder durch Fehlverhalten und/oder Unterlassung einem Bieter oder Käufer wirtschaftlichen Schaden zufügt. Wer haftet dann - "Lieschen Müller", die möglicherweise bei eBay plötzlich nicht mehr auffindbar ist? eBay wird jegliche Haftung für den Fehler eines Mitarbeiters ausschließen, und ob dem Mitarbeiter der Job nicht vielleicht doch wichtiger ist als die Aufklärung des Vorfalls...
"Wer die eBay-Regeln bricht, wird verwarnt oder gesperrt" - aha, darum gibt es User, denen man trotz Sperrung immer wieder begegnet. Muß man nicht mehr viel dazu sagen.
Last but not least...es ist ja laut Aussage von eBay jedem selbst überlassen, ob er an einer Privatauktion teilnimmt oder nicht. Wie schön...dann werde ich meinen Anwalt demnächst auch anweisen, ein solches Statement abzugeben, wenn ich bei eBay mal einen Schwung "virtueller Gegenstände" verticke. Hätte ja schließlich jeder vorher wissen müssen, daß ich nur auf Beschiß aus bin...§ 242 BGB ("Treu und Glauben") gilt offentsichlich nicht für den rechtsfreien Raum eBay.
Also, ich zumindest schmeiße keinen müden Cent mehr in den Rachen der Betrüger von eBlöd...
