Darlehensgebühr zurückholen
Verfasst: Sa 15. Nov 2014, 16:21
Daß sich die Banken bei Krediten neben der (rechtmäßigen) Abschlußgebühr auch noch Darlehensgebühren abzweigen, ist ja schon lange bekannt. Auch, daß seit ein paar Jahren die Gerichte dahingehend entscheiden, das diese nicht rechtmäßig ist.
Heute habe ich Post von meinem Anwalt bekommen. Aber laßt mich von Anfang an erzählen:
Ich habe jetzt seit ca. 3 1/2 Jahren einen Kredit auf Bausparbasis laufen, bei dem im letzten Jahr eine Darlehensgebühr aufgeführt und einbehalten worden ist. Auf meine Nachfrage erhielt ich prompt die Antwort, es sei rechtens, die Bank müsse prüfen und blablabla.
Weil ich aber von der Rechtslage wußte, habe ich von der Bank mit einem abgeänderten Formschreiben, das man aus dem Internet beziehen kann, die Erstattung verlangt. Wieder kam ein Ablehnungsschreiben. Insgesamt sandte ich 3 Schreiben mit Fristsetzungen, die seitens der Bank immer abschlägig beschieden wurden. In der Hauptsache wurde dort angeführt, einem Kredit auf Bausparbasis läge eine andere Rechtslage als einem normalen Kredit zugrunde. In meinem Letzten kündigte ich den Einsatz eines Anwaltes an, den ich sodann auch angagierte. Dessen erstes Schreiben wurde weiterhin negativ beantwortet, weshalb ich mich zu einem Klageverfahren entschieden habe. Der Vorschuß wurde eingezahlt und die Klage wurde beim Gericht eingereicht.
Nun, wie gesagt, bekomme ich ein Schreiben von meinem Anwalt mit einer Kopie des Schreibens der Bank, die erklärt, sie würde die Darlehensgebühr nebst den erforderlichen Rechtsverfolgungskosten zurückerstatten.
.
Ich kann daher allen in derselben Situation nur raten: Setzt Euer Recht durch.
Eine Kollegin hatte bei einem "einfachen" Kredit ebenfalls die Gebühr zurückverlangt, eine rüde Ablehnung erhalten und hatte sich damit abgefunden.
Darauf spekulieren die lieben Geldverleher ja. Ein spitz formuliertes Schreiben aus der Rechtsabteilung, vielleicht auch von einem Psychologen geprüft, und viele Leute versuchen es gar nicht weiter.
Der BGH hat übrigens letztens entschieden, daß die Verjährung bei Rückforderung der Darlehensgebühr 10 Jahre beträgt.
Nun liegt`s also an Euch, liebe Mitstreiter.
Heute habe ich Post von meinem Anwalt bekommen. Aber laßt mich von Anfang an erzählen:
Ich habe jetzt seit ca. 3 1/2 Jahren einen Kredit auf Bausparbasis laufen, bei dem im letzten Jahr eine Darlehensgebühr aufgeführt und einbehalten worden ist. Auf meine Nachfrage erhielt ich prompt die Antwort, es sei rechtens, die Bank müsse prüfen und blablabla.
Weil ich aber von der Rechtslage wußte, habe ich von der Bank mit einem abgeänderten Formschreiben, das man aus dem Internet beziehen kann, die Erstattung verlangt. Wieder kam ein Ablehnungsschreiben. Insgesamt sandte ich 3 Schreiben mit Fristsetzungen, die seitens der Bank immer abschlägig beschieden wurden. In der Hauptsache wurde dort angeführt, einem Kredit auf Bausparbasis läge eine andere Rechtslage als einem normalen Kredit zugrunde. In meinem Letzten kündigte ich den Einsatz eines Anwaltes an, den ich sodann auch angagierte. Dessen erstes Schreiben wurde weiterhin negativ beantwortet, weshalb ich mich zu einem Klageverfahren entschieden habe. Der Vorschuß wurde eingezahlt und die Klage wurde beim Gericht eingereicht.
Nun, wie gesagt, bekomme ich ein Schreiben von meinem Anwalt mit einer Kopie des Schreibens der Bank, die erklärt, sie würde die Darlehensgebühr nebst den erforderlichen Rechtsverfolgungskosten zurückerstatten.

Ich kann daher allen in derselben Situation nur raten: Setzt Euer Recht durch.
Eine Kollegin hatte bei einem "einfachen" Kredit ebenfalls die Gebühr zurückverlangt, eine rüde Ablehnung erhalten und hatte sich damit abgefunden.
Darauf spekulieren die lieben Geldverleher ja. Ein spitz formuliertes Schreiben aus der Rechtsabteilung, vielleicht auch von einem Psychologen geprüft, und viele Leute versuchen es gar nicht weiter.
Der BGH hat übrigens letztens entschieden, daß die Verjährung bei Rückforderung der Darlehensgebühr 10 Jahre beträgt.
Nun liegt`s also an Euch, liebe Mitstreiter.