Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt?

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
Scirocco_Dom
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Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt?

Beitrag von Scirocco_Dom »

So leute, da wir jetz endlich eine eigene Hobbywerkstatt und ich meinen rocco, überführen möchte ca. 30km fahrt.
Rote Kennzeichen bekommen wir für diese fahrt.
Und der innen wie außen fast komplett zerlegt ist wegen Teilrestaurierung.
Keine Scheiben, innen nackig bis aufs Blech, Türen ausgebaut, Gurt mit Sitz sind drin.
Kotflügel links vorne demontiert :S ,
Fahrbereit issa ja, Räder reichen bis zum Boden Motor, Antriebsstang alles noch drin.
Nur was is erlaubt und was nicht. Kann ich mir irgendwo noch ne Sicherheit holen?!
Irgenwelche Erfahrungen muss ich mich irgenwo anmelden (Bürokratiestaat xD)?
Ich denke wegen den Kotflügel vorne da regt sich bestimmt wer auf, da eben die ganze Radfläche nicht abgedeckt ist. Sowie Licht/Signalanlagen. Türen?
sonst nochwas? Fußgängerschutz?! bei Jahrgang '85? bzgl. Frontstoßstangen etc.?
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innouwe
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von innouwe »

Fragst Du grade allen Ernstes an, ob Du mit einem Auto ohne Scheiben, Türen, Kotflügel etc. über deutsche Straße juckeln darfst....?

ist ne rhetorische Frage, oder?

Natürlicht NICHT!!! ... und das ist auch gut so!

Inno-Uwe
Günni

AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von Günni »

Klar darfst damit fahren, auf einen Hänger und das wars.

Weiß derjenige dem die rote Nummer gehört was du vor hast?

Sage es ihm nicht, sonst hast du einen Freund weniger. :hihi:

Er haftet für die Nummer und ist sie garantiert los, wenn die Polizei dich damit anhält. :super:
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DirtyWhiteBoy
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von DirtyWhiteBoy »

joa... da könntest du zum überführen die rote nummer direkt weg lassen! :D
Euer Kopfschütteln ist unser Beifall! <3 ;)
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John Bell Hood
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von John Bell Hood »

In Indien oder Afrika währ sowas bestimmt noch möglich.....

:rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl: :geil: :kopfhaue:
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Claas-GT
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von Claas-GT »

In Afrika würde ich noch ein mittelschweres Maschinengewehr aufs Dach schrauben, dann hat man auch ruhe vor den "Ordnungskräften" :hihi:

Ich würde dem Fredersteller bei dieser Aktion evtl. noch vorschlagen, das er wenigstens etwas Maschendrahtzaun über die Fenster klemmt und als Türersatz nen Klokettchen anbaut... Hat sicher was von "Mad Max" !

:lol:
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violettroccoGT2
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von violettroccoGT2 »

hammer geil :lol: ich würde mich das nicht trauen könnte deinen schein kosten die aktion
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Maik
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von Maik »

Der Schein ist das geringste.Ich bin mir nicht sicher ob das schon als Vorsatz gewertet wird und gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.

Ich denke das verladen auf einen Trailer wird einfacher sein,als das vorbereiten des FZ für den Strassenverkehr. 30km sind ne Menge!
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Stephan
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von Stephan »

In Frage kämen hier folgende Delikte:
- Kennzeichenmißbrauch - das ist eine Straftat. Rote Kennzeichen dürfen ausschließlich für Probe und Überführungsfahrten genutzt werden.
- Versicherungsbetrug, weil Dein Fahrzeug sicher nicht in der Liste der das rote Kennziechen zur Verfügung stellt - auch das ist eine Straftat.
- In Betrieb setzen eines nicht verkehrstauglichen Fahrzeugs - das gibt 3 Punkte für Halter und für Führer, so um die 100 Euro und eine Untersageung der Weiterfahrt. Es fehlen alle Teile, die das Fahrezug verkehrssicher machen, wie Beleuchtung, Blinker, Abdeckung der Räder etc.
- Ggf. Gefährdung des Straßenverkehrs, was auch eine Straftat wäre.

Entscheide selbst. Ich würde einen Trailer ausleihen.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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violettroccoGT2
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AW: Überführung zum Lackierer/Werkstatt, ohne Verkleidungen/Scheiben, was ist erlaubt

Beitrag von violettroccoGT2 »

ich mein ein trailer oder dergleichen kommt bei weitem günstiger als die liternei an strafzetteln und scheinsperre punkte usw...
ich bin selbst mal mit einem tag abgelaufenen kennzeichen gefahren zum glück hat das niemand gesehen, den ein freund sagte mir das kostet mich den schein und ich bekomme 3-5 punkte....
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