Felgenfrage

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Resbull
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Felgenfrage

Beitrag von Resbull »

Hallo hab da Fragen kann mir einer helfen.
Möchte für den nächsten Winter mir die Orginalen Golf 3 BBS Felgen 6x15 ET 45 glaub ich drauf machen.
Es handelt sich nicht um die feinspeichigen GT Felgen sonden die mit den y Form.

Ich mach eventuell die Mittelkappen ab und lackier die Felgen in Babyblau.

Bereifung währe 195-50-15 wie schon Eingetragen für Sommer auf andren ALUs.

Die Felgen kriegt man inzwischen schon für kleines Geld.

So meine Frage war lange nichts mehr Eintragen. Muss ich sie eintragen und wie läuft es dann ohne Papiere.

Nächte Frage ich meine ich hätte gesehen die haben ET 45 passen sie mit der Bereifung an den Rocco 91 JUHU. Und auch von Nabendurchmesser. usw.
( Ich fahr jetzt 7x15 mit ET28 und hinten ET 13) .

Hat einer von euch zufällig Bilder auf einem Scirocco.
Danke im vorraus.
Gruss aus Mönchengladbach Martin
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Ralle
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Beitrag von Ralle »

Eine Reifengrösse wird immer mit einer dazugehörenden Felge eingetragen, Du musst die "neue" Felge also wieder mit der gewünschten Reifengrösse eintragen lassen.
Wie oft die Reifengrösse bisher eingetragen war, spielt keine Rolle. ;-)

Für die 6x15 ET45 vom Golf 3 bekommt man keine direkte Freigabe von VW für den Scirocco 2, es wird also eine Einzelabnahme werden.

Mit der ET von 45 kann es zu Problemen kommen, weil die Felge 10mm weniger ET hat, als die Freigegebenen 6x15 ET35 von VW.
Besonders bei Gewinde-Fahrwerken kann das Rad am Federbein schleifen.

Alle freigegebenen VW-Felgen findest Du im Felgenprogramm im WIKI.

Mein Tip: Mit 10mm Distanzscheiben pro Rad bist Du dann wahrscheinlich wieder im sicheren Bereich - bei der Einzelabnahme gleich mit eintragen lassen.

So relativiert sich der "günstige" Anschaffungspreis schnell. :-) )
Gruß von Ralf :wink:

Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!

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COB
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Beitrag von COB »

Ralle hat geschrieben: ...
Alle freigegebenen VW-Felgen findest Du im Felgenprogramm im WIKI.
...
Dieser Text:

"15 Zoll-Bereifung muss auf jeden Fall nachträglich durch TÜV/DEKRA freigegeben werden.
Die örtliche Prüfstelle hat die passende Freigabe von VW normalerweise vorliegen"

ist aber ein Widerspruch in Bezug auf eine (echte) Freigabe. Imho ist das so keine Freigabe, denn eine Freigabe bedeutet ja eben gerade, dass man keine Abnahme von TÜV/DEKRA braucht, weil die Räder schon in der Fzg-ABE enthalten sind, wie zB beim Typ155.

So wie das dort geschrieben steht, gibt es von VW nur irgendein Papier (zB ein Traglastnachweis aus dem Räderkatalog, aber kein TGA) mit dem dann eine (gebührenpflichtige) Anbauabnahme seitens eines aaS von TÜV/DEKRA durchgeführt werden kann, weil mit einem TGA könnte das auch jede andere Prüforganisation.
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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Ralle
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Beitrag von Ralle »

Lieber Kollege Erbsenzähler und Kümmelbieger..... ;-)

Diese "Freigabe" von VW bedeutet lediglich, dass von Seiten VW keine Bedenken gegen die Montage und Verwendung auf einem Scirocco Typ 53B vorliegen.
Wer diese Papiersammlung aufmerksam liest, wird folgenden Satz finden:

"Bei Verwendung der unter "Mögliche Umrüstungen" aufgeführten Rad/Reifen-Kombinationen ist eine neue Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO zu beantragen."

Diese "Freigabe" besitzt also den Charakter eines TGA.

Davon abgesehen, ist die Bezeichnung "Freigabe" ein (unter Anderem von mir) willkürlich gewählter Begriff, der keinerlei Bedeutung in den entsprechnenden Richtlinien der
Prüforganisationen findet.
Auch bezweifele ich, dass der Begriff "Freigabe" offiziell durch die entsprechenden Fahrzeughersteller verwendet wird, um Formulierungen wie "Allgemeine Betriebserlaubnis" oder
"Teilegutachten" zu ersetzen.
In so fern gibt es dann auch keine "echten" oder "unechten" Freigaben.
Gruß von Ralf :wink:

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Stephan
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Beitrag von Stephan »

Mit anderen Worten, mit dem Wort Freigabe ist hier lediglich gemeint, dass der Hersteller kein Problem darin sieht Felgen, Motoren etc. für die es so etwas gibt, grundsätzlich zu montieren. Hier, weil die Felgen die notwendige Traglast aufbringen können.

Eine rechtlich zur Legalisierung notwendige Abnahme bleibt davon völlig unbenommen und muß erfolgen. Es ist also keine ABE oder dergleichen, lediglich eine Aussage, das VW nix dagegen hat.

Beispiel Motor: VW hat nix dagegen, wenn man in seinen Scirocco mit 1,8 DX einen KR Motor einbaut. Eingetragen werden muß er aber trotzdem und um dies zu ermöglichen muß der Rest auch passend umgerüstet werden (Bremse, Auspuff etc.).

VW hat sicher auch nix gegen Blattgold auf dem Kühlergrill. Obs dem TÜV gefällt hat damit gar nix zu tun.
MfG,
Stephan


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COB
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AW: Felgenfrage

Beitrag von COB »

Ralle hat geschrieben: "... eine neue Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO zu beantragen."
Diese "Freigabe" besitzt also den Charakter eines TGA.
...
In so fern gibt es dann auch keine "echten" oder "unechten" Freigaben.
Wenn es einer § 19 (2) bedarf (wie in dem zuerst zitierten Teilsatz), ist es eben KEIN Teilegutachten. Sonst könnte es nämlich jede Prüforganisation, auch KÜS, FSB oder GTÜ abnehmen, TGA = § 19 (3). ;-)

Eine echte Räder-Freigabe habe ich zB, von BMW für meine E34, jede darin genannte Rad/Reifen-Kombination darf ich am Auto fahren, OHNE eine Anbauabnahme machen zu lassen, eben weil diese bereits in der Fzg-ABE gedeckelt sind, weil bei der Erlangung dieser seitens BMW bereits mit geprüft oder bei späterer Einführung der Räder die ABE entsprechend erweitert wurde. Insofern gibt es so etwas schon. ;-)
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
Die BMW-Horde: 525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)

Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
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