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Brache ich eigendlich für meine original VW Alu Felgen eine ABE oder Eintragung?
Ich glaube die waren sogar schon mit auf dem Auto drauf. Ich habe keine Lust auf Ärger mit der Pozilei!
In meinem alten Fahrzeugschein standen auch irgendwelche Alus drinnnen, aber nun hat die Zulassungstelle einfach mal in meinem neuen Schein alle zusätzlichen Eintragungen weggelassen. Haben die da was Vergessen oder ist das richtig so?
Also ich habe die 6J x 14 H2 (321 601 025 N) Felgen. Und 185/ 60 R 14 Decken drauf.
Die sind mit in Deiner Liste und auch für den Scirocco. Also soweit so gut- die passen also für mein Fahrzeug.
Aber brauche ich denn nicht auch noch eine ABE dazu?
Ich verstehe noch nicht ganz, wann ich Räder eintragen muss bzw. eine ABE mitführen muss und wann nicht!?
OSLer hat geschrieben:Wenn die Räder vom Hersteller freigegeben sind, dann musst du nix eintragen lassen und auch keine ABE mitführen. Das ist hier der Fall.
Das sieht der TüV Onkel meines Vertrauens aber anders.
Ich habe die einteiligen BBS vom Golf 2 mit 195/50 R15. Die wollte er eintragen, da weder Felgen noch die Reifengröße im Schein stehen. Ne ABE gibt es für VW Alufelgen nicht.
Gruß Michael
Was nützt ein Rennpferd wenn es von einem Esel geritten wird.
Scirocco II GT II, EZ:1990, JH, royalblau metallic,32er Raid, KW Var.2 Gewinde, RH 7,5 x 16, 16V Umbau
Scirocco II GT II, EZ:1992, JH noch absolut original
Golf 1 Cabrio EZ: 1992 2H zum Spaß
Die Räder sind also nicht vom Hersteller für den Scirocco freigegeben? Dann stimmt meine Aussage doch. Oder versteh ich dich miß?
Sollten Sie freigegeben sein von VW, dann mußt du sie nicht eintragen lassen, ob dein TÜVer das nun anders sieht oder nicht. Auf welche gesetzliche Vorgabe bzw. Richtlinie hat er seine Aussage gestützt?
Ich vermute mal, auf Grund der Tatsache das die Räder nicht in den Papieren steht. Eventuell auch weil ich kein original Fahrwerk verbaut habe.
Gruß Michael
Was nützt ein Rennpferd wenn es von einem Esel geritten wird.
Scirocco II GT II, EZ:1990, JH, royalblau metallic,32er Raid, KW Var.2 Gewinde, RH 7,5 x 16, 16V Umbau
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Die Felgen muß man nicht eintragen lassen, sofern sie Freigegeben sind. Die Reifengröße sollte trotz Freigabe eingetragen sein.
Freigaben bezieen sich auch wieder auf den Serienzustand des Wagens.
DocDulittel hat geschrieben:
Das sieht der TüV Onkel meines Vertrauens aber anders.
...
Ne ABE gibt es für VW Alufelgen nicht.
Dann sieht er das falsch, OSLer hat doch völlig Recht, alle Räder, die auf den 53B vom Hersteller geprüft wurden, sind auch von dessen Fzg-ABE (C116 oder C116/1) erfasst, ergo sind diese Räder ohne Zusatzabnahme montierbar. Deine Räder sind vom Golf und sind damit NICHT von der Fzg-ABE des 53B, sondern von der des 19E, abgedeckt und deswegen benötigen diese korrekterweise eine §19 (2) Anbauabnahme. Musste ich für meine Estoril auch machen lassen.
Die VW-Horde:Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute) Die BMW-Horde:525iT (01-07) - 540iT (07-heute) - 540iA (09-heute) - 528iT (10-heute) - 520dT (18-heute)
Haftungsausschluss: Alle gemachten Aussagen stellen lediglich die Sichtweise des Autors anhand der vorliegenden Informationen dar. Der Autor übernimmt keinerlei Haftung für die Befolgung gemachter Ratschläge und Hinweise. Jeder Halter ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges vollumfänglich selbst verantwortlich und handelt somit immer eigenverantwortlich.
Moment wenn ich mich recht erinner tauchen die Estoril auch in der Freigabe auf.
Der Unterschied liegt dann wohl noch ob Verbreiterung oder nicht. Auch die Golf2 BBS sind ja nicht nur für den Gollef zulässig. Bei den Golf3 BBS sieht das natürlich auch wieder anders aus ET technisch schon.