ABE bei VW Alu Felgen nötig?

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Autoschrauber

ABE bei VW Alu Felgen nötig?

Beitrag von Autoschrauber »

Hallo!

Brache ich eigendlich für meine original VW Alu Felgen eine ABE oder Eintragung?
Ich glaube die waren sogar schon mit auf dem Auto drauf. Ich habe keine Lust auf Ärger mit der Pozilei!

In meinem alten Fahrzeugschein standen auch irgendwelche Alus drinnnen, aber nun hat die Zulassungstelle einfach mal in meinem neuen Schein alle zusätzlichen Eintragungen weggelassen. Haben die da was Vergessen oder ist das richtig so?

:-/
OSLer
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Beitrag von OSLer »

Welche Felge hast du denn? Bild davon?

Hier mal der VW Änderungsratgeber, was da für den Scirocco drinsteht, kannst du ohne extra Eintragung fahren: http://www.golfcabrio.de/assets/images/ ... 8_1983.pdf


Gruss
Lars
Autoschrauber

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Beitrag von Autoschrauber »

Danke für Deine Antwort!

Also ich habe die 6J x 14 H2 (321 601 025 N) Felgen. Und 185/ 60 R 14 Decken drauf.
Die sind mit in Deiner Liste und auch für den Scirocco. Also soweit so gut- die passen also für mein Fahrzeug.

Aber brauche ich denn nicht auch noch eine ABE dazu?
Ich verstehe noch nicht ganz, wann ich Räder eintragen muss bzw. eine ABE mitführen muss und wann nicht!?
OSLer
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Beitrag von OSLer »

Wenn die Räder vom Hersteller freigegeben sind, dann musst du nix eintragen lassen und auch keine ABE mitführen. Das ist hier der Fall.
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DocDulittel
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Beitrag von DocDulittel »

OSLer hat geschrieben:Wenn die Räder vom Hersteller freigegeben sind, dann musst du nix eintragen lassen und auch keine ABE mitführen. Das ist hier der Fall.
Das sieht der TüV Onkel meines Vertrauens aber anders.
Ich habe die einteiligen BBS vom Golf 2 mit 195/50 R15. Die wollte er eintragen, da weder Felgen noch die Reifengröße im Schein stehen. Ne ABE gibt es für VW Alufelgen nicht.
Gruß Michael

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OSLer
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Beitrag von OSLer »

Die Räder sind also nicht vom Hersteller für den Scirocco freigegeben? Dann stimmt meine Aussage doch. :-/ Oder versteh ich dich miß?
Sollten Sie freigegeben sein von VW, dann mußt du sie nicht eintragen lassen, ob dein TÜVer das nun anders sieht oder nicht. Auf welche gesetzliche Vorgabe bzw. Richtlinie hat er seine Aussage gestützt?
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DocDulittel
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Beitrag von DocDulittel »

Ich vermute mal, auf Grund der Tatsache das die Räder nicht in den Papieren steht. Eventuell auch weil ich kein original Fahrwerk verbaut habe.
Gruß Michael

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Beitrag von Buggyboy »

Die Felgen muß man nicht eintragen lassen, sofern sie Freigegeben sind. Die Reifengröße sollte trotz Freigabe eingetragen sein.
Freigaben bezieen sich auch wieder auf den Serienzustand des Wagens.
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Beitrag von COB »

DocDulittel hat geschrieben: Das sieht der TüV Onkel meines Vertrauens aber anders.
...
Ne ABE gibt es für VW Alufelgen nicht.
Dann sieht er das falsch, OSLer hat doch völlig Recht, alle Räder, die auf den 53B vom Hersteller geprüft wurden, sind auch von dessen Fzg-ABE (C116 oder C116/1) erfasst, ergo sind diese Räder ohne Zusatzabnahme montierbar. Deine Räder sind vom Golf und sind damit NICHT von der Fzg-ABE des 53B, sondern von der des 19E, abgedeckt und deswegen benötigen diese korrekterweise eine §19 (2) Anbauabnahme. Musste ich für meine Estoril auch machen lassen. ;-)
Die VW-Horde: Scirocco GT (93-99) - Passat C (95-01) - Scirocco GTX (99-heute)
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Buggyboy
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Beitrag von Buggyboy »

Moment wenn ich mich recht erinner tauchen die Estoril auch in der Freigabe auf.

Der Unterschied liegt dann wohl noch ob Verbreiterung oder nicht. Auch die Golf2 BBS sind ja nicht nur für den Gollef zulässig. Bei den Golf3 BBS sieht das natürlich auch wieder anders aus ET technisch schon.
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