Zulässig in der STVO

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FlipFlopSven
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Zulässig in der STVO

Beitrag von FlipFlopSven »

Sind diese Xenon Sets zulässig ???? Was muß man tun um diese Eingetragen zu bekommen.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :MESELX:IT

Gruß Sven
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ronin
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Beitrag von ronin »

Erstmal kriegste den Kram mit Streuscheinwerfern garnicht eingetragen, dann brauchste ne Scheinwerferreinigungsanlage, ein automatische Leuchtweitenregulierung (normalerweise über Geber an Hinterachsstoßdämpfer und Karosse) usw... Willste es immernoch versuchen?
Datt, watt ich hier an spachliche Extravaganz annen Tach am legen bin ist nich assi, datt is die Hochkultur vonne ruhrpöttische Sprache!

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dabaschtel
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Beitrag von dabaschtel »

das stimmt so nicht ganz @ ronin

hatte das selbe vor an meinem vento und jeder gab mir diese aussage die aber nicht ganz korrekt ist fakt ist es gibt z.b von inpro (zumindest für n vento und andere gängigen modelle) linsenscheinwerfer und xenon sets die ohne probleme eingetragen werden denn diese klausel mit der reinigungsanlage und der automatischen leuchtweitenregulierung bezieht sich erst auf autos ab bj 20xx aber der freundliche tüv prüfer kann da sicher was genaueres sagen würd das ausdrucken und mal vorbei gehen ;)
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Buggyboy
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Beitrag von Buggyboy »

Das mag sein, kenne die Inpro sets nicht, sondern nur immer Xenon Lock , aber da kann ich nichts zu sagen.
Aber halten wir fest mit den originalen Streuscheiben wird das nichts. Hatte nen Kollege im "f und hat eigentlich alles angeleuchtet, was vor dem Auto war..

Was der Tüv zu den zb. Neoplan Linsen mit Xenon sagt, wäre ne Frage wert.
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dabaschtel
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Beitrag von dabaschtel »

hmm müsste mal n koleg fragen der hatte im 35i vorface auch so n umbau set drinne im streuscheinwerfer weis aber nicht wie das mit gutachten oder eintragung war

aber halte das eh für keine schöne idee finde n rocco sehr gut beleuchtet und find n schönes altes auto brauch so n zeug nicht ;) aber jedem das seine :)
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Buggyboy
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Beitrag von Buggyboy »

[ATTACH]40364[/ATTACH]

Ob das anerkannt wird? und erstmal den passenden Scheini finden...
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xenon.Gutachten.jpg
xenon.Gutachten.jpg (123.62 KiB) 331 mal betrachtet
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sciroccofreak willi
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Beitrag von sciroccofreak willi »

Buggyboy76 hat geschrieben:Was der Tüv zu den zb. Neoplan Linsen mit Xenon sagt, wäre ne Frage wert.

Bei mir nein!!!
Der wollte nicht mal, daß man die Neoplan Linseninnereien gegen eine Xenon Linseneinheit tauscht, weil im unteren Bereich die Streuscheibe bei den Neoplan Scheinwerfer einen leichten Riffel hat. Sein Vorschlag wäre gewesen das Glas gegen das klare Glas eines Xenonscheinwerfers zu tauschen.
Und der Einbau von so einem Brenner sehen die gar nicht gerne, weil der Scheinwerfer eben nur mit Halogenbirnen geprüft wurde.

Man hört zwar immer wieder mal manche in den normalen Halogenscheinwerfern Xenonbirnen eingetragen bekommen haben, aber diese Eintragung ist wohl nix wert.

Und von so Xenongutachten, die von Vereinfachungen beim Einbau von Xenonscheinwerfern berichten, sind scheinbar alle 'selbstgezimmert'.

Eventuell tut sich jetzt was, weil ich kürzlich gelesen habe, daß ich meine Hella einen Xenonbirne entwickelt mit geringerer Leistung (25W) die eine geringere Lichtmenge liefert , die unter der Grenze ist, bei der man die SWR und die automatische LWR braucht.
Soll aber genau so viel Licht bringen wie normales Xenon.

mfg
Willi
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Beitrag von 53B »

Gibt auch legale Xenonkits ab ca. 1000. Die Kleinigkeit sollten einem das plus an Sicherheit schon wert sein.
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COB
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Beitrag von COB »

FlipFlopSven hat geschrieben:Sind diese Xenon Sets zulässig ????

Meine bescheidene Meinung: Heute nicht und auch später niemals zulässig im Bereich der STVZO.
FlipFlopSven hat geschrieben: Was muß man tun um diese Eingetragen zu bekommen...
Nix, da kannste nachrüsten und umbauen solange du willst. ;-)
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Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

Holt euch die Bosch Plus 90 und gut ist.Haben deutlich mehr Licht,wie die normalen H4 Birnen und sind legal.Dazu noch den H4-Booster und ihr habt nen Bomben licht.
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

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