Seite 1 von 3
H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:01
von rocco82
Hi Leute, hab fragen zu dem H Kennzeichen.
Was muss ich denn machen um dieses H-Kennzeichen zu bekommen bzw. mein Rocco ist Baujahr 1981. Bekomme ich damit auch schon eine H-Zulassung oder muss ich wirklich noch warten bis 2011?? Freu mich auf eure Antworten und danke euch schonmal.
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:15
von Tobin
30 jahre muss er mindestens sein
mfg
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:23
von Daniel177
und original
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:31
von Scirosto
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:33
von brainstormer
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:34
von Scirosto
Erster

Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 19:35
von Maggus
Daniel177 hat geschrieben:und original
oder Zeitgenössisch getunt!
Gruss Markus
Posted via Mobile Device
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Mi 23. Dez 2009, 23:42
von scirocco13
30jahre
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Do 24. Dez 2009, 00:03
von Scirocco-GTII
war da nicht auch was mit Originallackierung? Oder hab ich das falsch verstanden.
Poste mal ein Bild von dem guten Stück
AW: H Kennzeichen Scirocco 2
Verfasst: Do 24. Dez 2009, 03:05
von DocRoc
Grundsätzlich muß er 30 sein, zeitgenössisches Tuning ist weder erlaubt noch verboten, es gibt da lediglich Richtlinien und es hängt ein wenig von dem TüV-Prüfer und auch von der Zulassungsstelle ab, denn auch Die dürfen da noch mitreden. Das Ganze variiert von der Aussage: Alles muß original sein, über: Die Änderungen bzw. die verbauten Teile müssen ebenfalls mindestens 30 Jahre alt sein und zu dieser Zeit zulässig gewesen sein, bis zu der Aussage: Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre ab Datum der Erstzulassung eingetragen wurde ist zulässig. Desweiteren mußt du eine Hauptuntersuchung sowie eine Begutachtung nach §23 durchführen lassen.
Bei dieser Begutachtung stellt der Prüfer fest ob das Fahrzeug die Anforderung zur Einstufung als Oldtimer erfüllt.
Desweiteren benötigst du ein Wertgutachten das dem Fahrzeug mindestens den Zustand 3 bescheinigt.
Die Anforderungen der Versicherer sind unterschiedlich, da mußt du dich bei den einzelnen Versicherungen schlau machen, gemeinsam haben die eigentlich aber alle das du bei Denen ein Alltagsfahrzeug versichert haben mußt, ein Wertgutachten brauchst, sowie eine Begrenzung der jährlichen Kilometer vorgegeben wird.
Hoffe das hilft dir ein wenig weiter.
Gruß Ulf
