H Kennzeichen Scirocco 2

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rocco82
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H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von rocco82 »

Hi Leute, hab fragen zu dem H Kennzeichen.

Was muss ich denn machen um dieses H-Kennzeichen zu bekommen bzw. mein Rocco ist Baujahr 1981. Bekomme ich damit auch schon eine H-Zulassung oder muss ich wirklich noch warten bis 2011?? Freu mich auf eure Antworten und danke euch schonmal.
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Tobin
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AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von Tobin »

30 jahre muss er mindestens sein

mfg
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81` Scirocco GTI Cabrio (Sonntagsauto)
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Daniel177
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AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von Daniel177 »

und original
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brainstormer
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AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von brainstormer »

90er VW Corrado G60; LC5Z, Autogas; 365.000 km...verkauft 09/2015
91er VW Scirocco GT2; LA9V...verkauft 03/2011
Scirosto

AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von Scirosto »

Erster :wink:
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Maggus
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Beitrag von Maggus »

Daniel177 hat geschrieben:und original
oder Zeitgenössisch getunt!

Gruss Markus
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scirocco13
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AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von scirocco13 »

30jahre
So habe meine 53 Sammlung jetzt komplett!
1er Scirocco Wochner mit mit 16v KR
1er Scirocco Wochner bj77
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1er Scirocco Cabrio bj 78 teilespender
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Scirocco-GTII
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AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von Scirocco-GTII »

war da nicht auch was mit Originallackierung? Oder hab ich das falsch verstanden.


Poste mal ein Bild von dem guten Stück
Gruß Marcel :prost:
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Scirocco GT2 - bald mit G60 :geil:
DocRoc
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AW: H Kennzeichen Scirocco 2

Beitrag von DocRoc »

Grundsätzlich muß er 30 sein, zeitgenössisches Tuning ist weder erlaubt noch verboten, es gibt da lediglich Richtlinien und es hängt ein wenig von dem TüV-Prüfer und auch von der Zulassungsstelle ab, denn auch Die dürfen da noch mitreden. Das Ganze variiert von der Aussage: Alles muß original sein, über: Die Änderungen bzw. die verbauten Teile müssen ebenfalls mindestens 30 Jahre alt sein und zu dieser Zeit zulässig gewesen sein, bis zu der Aussage: Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre ab Datum der Erstzulassung eingetragen wurde ist zulässig. Desweiteren mußt du eine Hauptuntersuchung sowie eine Begutachtung nach §23 durchführen lassen.
Bei dieser Begutachtung stellt der Prüfer fest ob das Fahrzeug die Anforderung zur Einstufung als Oldtimer erfüllt.
Desweiteren benötigst du ein Wertgutachten das dem Fahrzeug mindestens den Zustand 3 bescheinigt.
Die Anforderungen der Versicherer sind unterschiedlich, da mußt du dich bei den einzelnen Versicherungen schlau machen, gemeinsam haben die eigentlich aber alle das du bei Denen ein Alltagsfahrzeug versichert haben mußt, ein Wertgutachten brauchst, sowie eine Begrenzung der jährlichen Kilometer vorgegeben wird.
Hoffe das hilft dir ein wenig weiter.

Gruß Ulf

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