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Reifen-Abmessungen Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein

Verfasst: Do 20. Aug 2009, 11:24
von MBO
Bei dem Auto meiner Tochter sind im Fahrzeugbrief die folgenden Reifengrössen aufgeführt : 155/80, 175/65 und 185/55, im neuen Fahrzeugschein kann allerdings nur eine Reifengrösse gelistet werden, und die ist : 155/80. Ich möchte gerne auf breitere Räder umrüsten (175/65 oder 185/55). Was muss ich "Papiere-technisch" unternehmen ? Reicht eine Kopie des Fahrzeugbriefs die Auto bleibt, und bei Kontrollen gezeigt wird ?

AW: Reifen-Abmessungen Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein

Verfasst: Do 20. Aug 2009, 12:22
von 53B
Die Polizei muss dir nachweisen das etwas an deinem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß ist, nicht umgekehrt. Würde mir da also keinen Kopf machen bei den Seriengrößen.

AW: Reifen-Abmessungen Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein

Verfasst: Do 20. Aug 2009, 16:24
von ronin
Wenn du ne Kopie des alten Briefes oder Scheins mitführst ist alles okay und wird auch so akzeptiert!

AW: Reifen-Abmessungen Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein

Verfasst: Do 20. Aug 2009, 16:53
von Sven
Hi!

Ich habe den alten, entwerteten Brief im Handschuhfach liegen.
Auch wenn man selbst nicht in der Beweispflicht ist, erleichtert (und verkürzt) es eine eventuelle Kontrolle, da im alten Brief alle Eintragungen (auch die Reifendimensionen) stehen.

MfG, Sven. :wink:

AW: Reifen-Abmessungen Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein

Verfasst: Do 20. Aug 2009, 21:38
von COB
MBO hat geschrieben: ...
Was muss ich "Papiere-technisch" unternehmen ?...
Von Gesetzeswegen Nichts. Alles was in der ABE des Fzgs an Rad/Reifen-Kombis enthalten ist, darf ohne Anbauabnahme gefahren werden...

Generell, wie schon gesagt, ist das Mitführen einer alten Briefkopie ein Entgegenkommen ggü der Exekutive, keine Pflicht des Fahrzeugführers... (kann man ja nebenbei auch mit erwähnen, das sie eigentlich hier den Schwarzen Peter hätten)...

Theoretisch müsste die Polizei über eine ABE Nrn Abfrage die Korrektheit der Rad/Reifen-Kombi feststellen können... so sie dazu schon in der Lage sind...