An die STVO- Spezialisten

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Roccorace
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An die STVO- Spezialisten

Beitrag von Roccorace »

Hi, sagt mal stimmtes eigentlich, dass es Pflicht ist ein Reserverad mitzuführen ? Bzw ein Schnellreparaturkit ? Ich habe gestern für unseren Umzug einen Transporter gemietet und da war auf der Ladefläche auch das Reserverad montiert. Da das da ziemlich viel Platz wegnahm, hatte ich nur mal so gefragt, ob ich das Reserverad vielleicht dortlassen könnte. Da haben die gesagt, dass es Pflicht sei, eines mitzuführen. Ich hab das zum ersten mal gehört. Stimmt das, und wenn ja, seit wann ungefähr ist das so ? Danke schonmal im Vorraus !
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Renato13
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Beitrag von Renato13 »

Hi

Kurz - Nein ist es nicht !
bzw. nur einsatzfahrzeuge, du weisst schon die mit tatüütata und so glaube aber kaum dass du so einen hast :grins:
zumindest isses bei uns in österreich so
wies mit leihwagen ist weiß ich nicht

gruß renato
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DocDulittel
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Beitrag von DocDulittel »

Moin,

ne, brauchst du auch in Deutschland net.

Gruß Michael
Gruß Michael

Was nützt ein Rennpferd wenn es von einem Esel geritten wird.


Scirocco II GT II, EZ:1990, JH, royalblau metallic,32er Raid, KW Var.2 Gewinde, RH 7,5 x 16, 16V Umbau
Scirocco II GT II, EZ:1992, JH noch absolut original :-))
Golf 1 Cabrio EZ: 1992 2H zum Spaß
neroni
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AW: An die STVO- Spezialisten

Beitrag von neroni »

Und wie sieht das in der Schweiz aus?

Mfg Marcus

89GT 16V im Umbau

GSX R 600 R.I.P.
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Alpha-Ranger
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AW: An die STVO- Spezialisten

Beitrag von Alpha-Ranger »

Hallo,

wenn schon dann in der StVZO , also Zulassungsordnung. Seit es die BRD gibt, war es nie Pflicht.

Anders in der DDR, da wurde bei Kontrollen auch der Luftdruck im Reseverad gemessen. Auch Ersatzglühlampen waren Pflicht.

Wäre hier auch nicht schlecht, möchte mal gern einen Golf 4 Fahrer beim wechseln der H7 Lampen filmen. Der sound wäre dann aber sicherlich zensiert.....

mfG.
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sciroccomaker
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AW: An die STVO- Spezialisten

Beitrag von sciroccomaker »

ich hab auch nix bei.

ausser ne gelbe karte mit nem plus.

meines wissens ist es nicht pflicht.
[LEFT][SIGPIC][/SIGPIC]
[/LEFT]

GTS -in papyrus grünmet.
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earth_biene
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Beitrag von earth_biene »

ersatzrad und ersatzradhalterung

StVZO und StVO enthalten keine direkten vorschriften, nach der die ausrüstung eines fahrzeugs mit einem ersatzrad gefordert wird. die ausrüstung eines fahrzeuges mit einem solchen ersatzrad empfiehlt sich dennoch besonders in den fällen, in denen wegen unterschiedlicher reifengrösse oder anderer radanschlussmasse das ersatzrad nicht verwendet werden kann. während eine direkte ausrüstungspflicht in den bau- und ausrüstungsvorschriften nicht enthalten ist, werden in § 36a abs. 3 StVZO aussagen darüber gemacht, wie ersatzräder am fahrzeug anzubringen sind.

für aussen am fahrzeug mitgeführte ersatzräder müssen halterungen vorhanden sein, die ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen beanspruchungen standhalten können. die ersatzräder müssen gegen verlieren durch zwei voneinander unabhängige einrichtungen gesichert sein. die sicherungseinrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen in jedem fall wirksam bleibt, d. h. das ersatzrad noch ausreichend trägt, wenn die andere durch bruch, sonstiges versagen oder eventuell durch einen bedienungsfehler ausfällt.

Gruß Alex
87er Scala 1,6 166.000km saphir metallic orig.Zustand 72Ps

9/92er GTII EZ 22.01.1993 1,8 138.000km schwarz Metallic orig. Zustand 95Ps

VW Golf II GT Special, 66KW, Schwarz AK-BJ 89
H&R Gewindefahrwerk Typ: 180-70 / 300-50
H&R TRAK+ Spurverbreiterungen 45 mm
Edelstahlanlage Jetex 2x76mm DTM
Platin 1618 MIM 7x15 ET35 Alu 195x50
Fire & Ice Innenausstattung
Kaltlaufregler, Servolenkung, usw.
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