Frage zu allg. Rückgaberecht

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Mindhack
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Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von Mindhack »

Hallo leute!

Erstmal sorry, falsches Forum hab ich grad bemerkt,aber eigentlich gehts um Auto-Teile :-(


Also folgende Thematik:

Ich habe etwas gekauft. Neu. Im Internet.

3 Tage nach dem Kauf melde ich mich beim Verkäufer mit der Frage, wie lange ich denn Rückgaberecht habe, falls was damit sein sollte( es ist auch etwa damit, wie sich 1 Tag später rausstellte).

Antwort: Die gesetzlichen 2 Wochen.

Mittlerweile sind die 2 Wochen aber schon rum (ist jetzt die 4. Woche), kann ich mich jetzt noch auf das Rückgaberecht des Händlers berufen, weil ich ja die Frage bzw. den Hinweis auf Mängel 1 Tag später noch innerhalb der 2 Wochen kund getan habe?

Er wusste also nach 4 Tagen, das Mängel vorliegen, ich kam bloß noch nicht dazu, es zurück zu senden, sagen wirs mal so :-) )

Oder greift jetzt schon die Garantie des Herstellers?

Gruss Sören



Beitrag bearbeitet (15.12.06 13:33)
Gruß Sören :wink:
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Andy-GTII
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Re: Frage zu allg. R�ckgaberecht

Beitrag von Andy-GTII »

ja wenn an dem Teil was deffekt ist, greif die Garantie. Bei Rückgabe bekommst du dein volles geld wieder, aber wenn die zeil leider abgleaufen ist haste Pech.
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hadef
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von hadef »

soweit ich weiss, sind aber nicht 2 wochen, sondern 2 jahre. aber da versuchen sich viele vor zu drücken.
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Scirrado
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von Scirrado »

schau doch einfach in die AGB, da steht immer was zu Wiederufsrecht.

gruß

jörg
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nomo
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von nomo »

also bei elektronik ist es so:

(1) 2 wochen rückgaberecht ohne angabe von gründen. MUSS zurückgenommen worden. Im allgemeinen gilt eine schriftliche benachrichtigung, auch email, innerhalb der 2 wochen als ausreichend. die rückgabe kann dann auch später erfolgen. wichtig ist halt dass man die rückgabe anmeldet und unmittelbar danach zurückschickt/gibt.

(2) 2 Jahre Garantie auf technische Mängel (gilt nicht bei Verbrauchsteilen, zB bei einem Handy der Akku).

Diese Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Falls das Teil defekt ist aber der Händler nicht zurücknehmen will kann Onkel Anwalt gerufen werden, oder man bestellt das gleiche Teil nochmal, schickt das defekte innerhalb von 2wochen zurück und hat somit wieder ein ganzes. achtung illegal.
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von Scirrado »

Alles Halb Wissen.

Stationärer Handel:
grundsätzlich muß der Händler gar nichts zurück nehmen. ein umtausch recht besteht nicht wird aber immer eingeräumt. also vorher fragen und ggf. auf dem kassenbon vermerken lassen.

sollte ein defekt vorliegen hat der kunde innerhalb von 14 tagen ein wandlungs recht. wie das aussieht entscheided der händler. (neuware, geld zurück, gutschrift)

innerhalb von 2 jahren greift die hersteller garantie, der hersteller hat das recht auf prüfung und zweimalige nachbessereung danach wandlung.

was der händler am ende macht hängt auch immer davon ab wie der käufer auftritt in der regel hat es sich eingebürgert das die ware getauscht, geld ausgezahlt oder eine gutschrift ausgehändigt wird.

Tip: immer freundlich aber bestimmend sein.



Internet geschäfte sehen da etwas anders aus (Ebay/ I-shops). da hat man innerhalb von 4 wochen ein wiederrufsrecht es muß aber innerhalb von 2 wochen schriftlich angezeigt werden.

Tip: bei ebay gibt es sehr viele händler die nicht auf das wiederrufsrecht hinweisen. seit bei diesen vorsichtig. dies ist abmahnungs fähig.

ist aber auch immer in den AGB´s nachzulesen. seriöse Händler haben dies in ihrem i-shop sofort ersichtlich.

gruß


jörg



Beitrag bearbeitet (16.12.06 11:03)
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von All Eyez on me »

Falsch! Das neue Verbraucherschutzrecht sieht eine Umtauschfrist von 4 Wochen vor! Dies ist gesetzlich festgelegt und kann notfalls auch eingeklagt werden. Ganz egal was in der AGB steht denn das ist Gesetz!

Da hatten wir es in meinem Betrieb erst kürlich davon und wir mußten unsere AGB entsprechend ändern. Wer´s nicht glaubt kann sich gern bei einem Anwalt darüber informieren.

Die Herstellergewährleistung auf fehler, technische defekte aufgrund von Herstellungsfehlern usw. beläuft sich auf 2 Jahre.
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Scirrado
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von Scirrado »

wieder nur halbwissen:

quelle Verbraucherzentrale NRW:

Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags
Der Umtausch beim Händler
Missfallen im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, besteht kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten.

Von Branche zu Branche ist Kulanz unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten.

Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags.



am ende kommt es aber immer auf den jeweiligen einzelfall an.
es ist aber schlichtweg falsch zu sagen es gibt ein generelles umtauschrechtrecht von 4 wochen.

aber jeder händler ist halt gutberaten sich kulant zu zeigen und das wird ja eigentlich auch so praktiziert.
gruß

jörg



Beitrag bearbeitet (16.12.06 10:56)
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von All Eyez on me »

Leider darf ich keine Betriebsunterlagen hier posten...die besagen nämlich eindeutig was anderes.

Aber mir soll´s egal sein...
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nomo
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Re: Frage zu allg. Rückgaberecht

Beitrag von nomo »

@scirrado

zitat "also bei elektronik ist es so:"

zeig mir mal nen webshop für computerkrams der keine 2 wochen rückgaberecht hat :-)

soll jetzt aber kein flamewar werden, ich lass mir nur ungern halbwissen nachsagen
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