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Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 17:03
von Superhobel
Hallo,

sorry, noch ein Thread :-) Aber irgendwie hat's der Mai in sich.

Folgendes: Auf einer der üblichen Konkursauktionen die im Rathaus angekündigt wurden erwarb ich recht günstig aus Konkursmasse Werkzeuge für Fräser und Drehbänke. Natürlich will man die ja zu Geld machen um das Hobby zu finanzieren und setzt sie bei ebay rein. Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen in der Anzahl der Werkzeuge pro Auktion, richtig wäre 1 Werkzeug gewesen, reingeschrieben habe ich 10. Auf dem Foto war natürlich nur ein Werkzeug zu sehen.

Nun hat jemand eines ersteigert, bezahlt und sich beschwert wo denn die anderen 9 Stück bleiben. Ich schrieb ihm, dass es sich um ein Versehen handelt, er könne sich ja auch denken, dass er für 100€ keine Werkzeuge für 1000€ bekommt. Er könne es aber gern zurücksenden und ich erstatte ihm den Betrag. Danach kam nichts mehr, zwei Wochen lang, dann ein Einschreiben vom Anwalt.

Inhalt: ebay Ausdruck, polizeilich ermittelte IP Adresse samt meiner Adresse, Ausdruck meiner letzten Auktionen der letzten 90 Tage samt Warenwert, darunter etliche Scirocco Teile im Wert von ca 500€.

a. Soll ich zur Herausgabe von 10 Werkzeuge gezwungen werden ODER

b. wenn ich diese nicht habe dem Käufer den handelsüblichen Preis für 10 Werkzeuge bezahlen, das wären ca 3000€ zzgl Anwaltskosten. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht Klageeinreichung beim Amtgericht Wuppertal mit Streitwert 3000€. Ausserdem rechtliche Prüfung, ob ich gewerbsmässig Handel treibe und dafür keine Steuern zahle.

Was nun? Ich habe überhaupt keine Lust mich auf einen Rechtstreit wegen 100€ einzulassen, meist hilft auch Ignorieren eines solchen Drohschreibens zudem ja klar, ist dass der Käufer aus meinem Irrtum Kapital schlagen will, er weiss genau was diese Sachen kosten und dass mann einen Fräser nicht für 10€ kriegt sondern für 250€ neu.

So langsam braucht man wirklich eine rechtsschutzversicherung, wenn man bei ebay handeln will :kotz: Was mich noch mehr ankotzt ist, dass Hinz und Kunz schauen können was man verkauft hat und an wen, ob ich Autoreifen oder Reizwäsche für meine Frau ersteigere, alles zu sehen, von wegen Datenschutz! :wuetend:



Beitrag bearbeitet (05.05.07 18:09)

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 17:44
von *Blaze*
na ja gut, im grunde genommen kann jeder, der deinen ebay-namen kennt sehen, was du gekauft bzw. verkauft hast, und auch den warenwert. dazu braucht man einfach nur mal auf erweiterte suche zu klicken und schon kann man alles sehen...
dass du dich da nun mit der anzahl vertan hast ist schon ziemlich blöd gelaufen, aber ich würde mal sagen der typ hat recht (rechtlich gesehen zumindest)
wenn du 10 stück schreibst, dann musst du auch 10 stück verkaufen, ganz unabhängig davon, ob er sich das nun denken kann, dass das nicht so günstig sein kann oder nicht.
ich würd mir an deiner stelle auch erstmal nen anwalt nehmen für den fall der fälle und nochmals versuchen, dass "privat" mit ihm zu klären...

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 18:18
von Tempest
Ja, würde auch eine Anwalt empfehlen, denn obwohl es im allgemienen eine Klausel zu geben scheint, nach der Irrtümer usw. beim Verkauf ausgeschlossen sind, kenne ich mich den Feinheiten dieser Klausel nicht genau genug aus, vor allem dann nicht, wenn kein dementsprechender Eintrag in Deinem Auktionstext stand.

Tempest

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 18:39
von Jürgens Rocco
Wenn man etwas kauft um es mit Gewinn weiter zu verkaufen, klingt das schon eher Gewerblich.

Da ist eigentlich die "Grauzone" verlassen worden!

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 19:18
von Vibes Scirocco II GT
gib doch mal den ebay link... hast du 10 im text oder in der für die anzah angegebenen fläche eingetragen?

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 19:34
von Günni
An deiner Stelle würde ich mich schon mal auf 3000,-€ plus Anwalt einstellen.

Wenns weniger wird um so besser.

Verstehe nur nicht warum die Artikelbeschreibung nicht überprüfst, ich lese das 3x was ich da geschrieben habe und nochmal wenns eingestellt ist. :gruebel:

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 19:58
von Superhobel
Hallo,

sorry aber ich möchte weder meinen ebay Namen noch den Link nennen, da ich Privatspäre sehr schätze.

Ich hatte zehn einzelne Auktionen gestartet, in allen zehn stand "Es stehen 10 Artikel einzeln zum Verkauf". Sofort nach dieser Sache habe ich die anderen gecancelt, da es ja ein Fehler war. Das Wort "einzeln" dürfte aber schon eindeutig sein, ebenso gab es eine eindeutige Aufforderung zur Rücknahme, wenn Käufer nicht zufrieden. Bei einem Zoff mit motorensuche.com beriefen die sich auch nur darauf mit Automatikmails.

Natürlich liefere ich keine 10 Stück, genauso gut könnte ich das investierte Geld ja in den Rhein werfen. 10 fast neue Hartmetall Fräserkronen sind verdammt teuer. Und nur weil der Typ mit einem Anwalt aufmuskelt falle ich noch lange nicht um. Ich werde erst einmal gar nicht reagieren, es steht noch gar nicht fest, ob die Klage überhaupt zugelassen wird, Anwälte drohen ja erst einmal, ich weiss das selbst von einigen Besuchen "Wir setzen erst einmal ein Schreiben auf....". Erst wenn eine Vorladung kommt wird gehandelt, Vollrechtschutz habe ich ja.

Die Sache mit dem ebay Gewinn ist allerdings heikel, natürlich verkauft man dort mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ist doch klar, das tun viele hier. Nur wo liegt die Grenze? Hin und wieder wird eben mal ein Auto geschlachtet, weil die Einzelteile teurer sind als der ganze Wagen, ich investiere fast nur solches Geld in mein Hobby weniger aber den Verdienst aus dem Beruf. Im Netz steht, wer mehr als 5 Auktionen die Woche hat wird als Händler angesehen, daher mache ich immer nur 2-3 die Woche.



Beitrag bearbeitet (05.05.07 21:03)

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 20:50
von All Eyez on me
Auch ich rate Dir in dem Fall zu nem guten Anwalt.

Auch wenn es ein Versehen war bist Du in dem Fall doch schon mehr selbst schuld an Deiner Misere. Der Gegner ist rein rechtlich gesehen schon derjenige der diese Forderung an Dich stellen kann.

Auch wenn Du das jetzt vielleicht so nicht wirklich einsehen willst.

Versehen passieren, aber trotzdem liest man sich doch nach Einstellen seiner Auktionen trotzdem immer nochmal selbst alles durch um zu überprüfen ob alles stimmt!

Leider selbst schuld kann ich dazu nur sagen.

Wünsche trotzdem viel Glück, daß Du nochmal mit blauem Auge davonkommst. Aber ohne Anwalt wird das glaube ich nix...

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: Sa 5. Mai 2007, 23:24
von dr.scirado
hallo hobel.

solltest du dich durch einen tippfehler in der auktion geirrt haben, dann kannst du dich in ruhe auf § 119 Abs. 1 2 BGB berufen. darin ist der erklärungsirrtum geregelt (tippfehler in der auktion: 10 statt 1 stück angeboten) wenn das ganze aber verklausuliert und verschachtelt von dir geschildert wurde (so wie es ja den anschein macht), dann kannst du dich auf ärger freuen. denn ich kann mir vorstellen dass der käufer sich denkt "jetzt erst recht!"

man sollte eben vorsichtig sein mit aussagen die nicht glasklar forumliert sind.


gruß

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Verfasst: So 6. Mai 2007, 17:48
von djacme
auch wenn es das Thema nicht trifft sondern eher streift!

Ich finde das Christian recht hat in dem Punkt das es ganzschön scheisse ist das dort alles gespeicehrt wrid was man kauft & verkauft.

Ich kenne mehrere Leute die zum kaufen einen anderen acount als zum verkaufen nehmen. Das trennt oberflächlich die Sachen schon einmal. Sicherlich ist das absolut kein Ding für Steuerbehörden dieses Trick rauszufinden, aber immerhin sehen die Käufer (und deren Anwälte) nicht auf dem ersten blick das man 3 Tage zuvor die Europalette mit Fräsern für 19,99 Ersteigert hat und nun für das 1000fache versteigert.

(soll jetzt kein angriff an dich sein, ich habe wohl gelesen das du die Ware NICHT bei ebay erworben hast...)