sorry, noch ein Thread
Folgendes: Auf einer der üblichen Konkursauktionen die im Rathaus angekündigt wurden erwarb ich recht günstig aus Konkursmasse Werkzeuge für Fräser und Drehbänke. Natürlich will man die ja zu Geld machen um das Hobby zu finanzieren und setzt sie bei ebay rein. Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen in der Anzahl der Werkzeuge pro Auktion, richtig wäre 1 Werkzeug gewesen, reingeschrieben habe ich 10. Auf dem Foto war natürlich nur ein Werkzeug zu sehen.
Nun hat jemand eines ersteigert, bezahlt und sich beschwert wo denn die anderen 9 Stück bleiben. Ich schrieb ihm, dass es sich um ein Versehen handelt, er könne sich ja auch denken, dass er für 100€ keine Werkzeuge für 1000€ bekommt. Er könne es aber gern zurücksenden und ich erstatte ihm den Betrag. Danach kam nichts mehr, zwei Wochen lang, dann ein Einschreiben vom Anwalt.
Inhalt: ebay Ausdruck, polizeilich ermittelte IP Adresse samt meiner Adresse, Ausdruck meiner letzten Auktionen der letzten 90 Tage samt Warenwert, darunter etliche Scirocco Teile im Wert von ca 500€.
a. Soll ich zur Herausgabe von 10 Werkzeuge gezwungen werden ODER
b. wenn ich diese nicht habe dem Käufer den handelsüblichen Preis für 10 Werkzeuge bezahlen, das wären ca 3000€ zzgl Anwaltskosten. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen, wenn nicht Klageeinreichung beim Amtgericht Wuppertal mit Streitwert 3000€. Ausserdem rechtliche Prüfung, ob ich gewerbsmässig Handel treibe und dafür keine Steuern zahle.
Was nun? Ich habe überhaupt keine Lust mich auf einen Rechtstreit wegen 100€ einzulassen, meist hilft auch Ignorieren eines solchen Drohschreibens zudem ja klar, ist dass der Käufer aus meinem Irrtum Kapital schlagen will, er weiss genau was diese Sachen kosten und dass mann einen Fräser nicht für 10€ kriegt sondern für 250€ neu.
So langsam braucht man wirklich eine rechtsschutzversicherung, wenn man bei ebay handeln will
Beitrag bearbeitet (05.05.07 18:09)