Einer gut Freund von mir hat ein Problem mit einem Aufrüstkat Euro2/D3 Norm. Der TÜV(Baden-Württemberg) verweigert die Eintragung aufgrund von geänderten Nockenwelle, Laderad 73mm in Verbindung mit geändertem Steuergerät. Also es handelt sich um einen G60, klingt blöd aber so haben sie es eingetragen.
Kennt jemand eine Möglichkeit das eingetragen zu bekommen oder liegt das nur an den TÜV-Prüfern hier?
TüV-Probleme
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Rocco53B
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Re: TüV-Probleme
geh ma zur dekra die dürfen des auch eintargen mittem d3 kat und die machen meist net so bescheurt rum wie die tüv heinis
92 er rocco mit edlestahl anlage ,30 victor ,7x15 ATs Cup 195/50/15 , 50/40 weitec mit Bilstein , bearbeiteter DX Motor verbaut
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Eugen
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Re: TüV-Probleme
Also sobald etwas am Motor geändert wird, muss eigentlich ein Abgasgutachten erstellt werden. Allerdings gibt es immer wieder Prüfer, die das auch so eintragen. Da muss man einfach lange genug suchen.
Oder noch einfacher, man fährt zu einer Werkstatt, die den Kat bestätigt. So ein Aufrüstkat hat ja normalerweise eine ABE und einen Steueränderungsantrag. Die Eintragung geschieht also nicht durch den TÜV, sondern durch die Zulassungsstelle.
Stell hier doch mal rein welche Papiere dabei sind, dann kann ich dir genaueres dazu sagen - wenns geht auch eine Kopie der Papiere.
Gruß,
Eugen
Oder noch einfacher, man fährt zu einer Werkstatt, die den Kat bestätigt. So ein Aufrüstkat hat ja normalerweise eine ABE und einen Steueränderungsantrag. Die Eintragung geschieht also nicht durch den TÜV, sondern durch die Zulassungsstelle.
Stell hier doch mal rein welche Papiere dabei sind, dann kann ich dir genaueres dazu sagen - wenns geht auch eine Kopie der Papiere.
Gruß,
Eugen
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- Martin
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Re: TüV-Probleme
Servus,
den Kaltlaufrelger für G60 gibt es nur im orginal Zustand des Motors,also nicht mit mehr Leistung und das Teil muss vom Tüvler eingetragen werden.Wenn der TÜVler aufgrund einer Leistungsseigerung das nicht einträgt ist das schon rechtens.Also entweder sparst am der nichtleistung oder zahlst eben den vollen Betrag.
Gruss Martin
den Kaltlaufrelger für G60 gibt es nur im orginal Zustand des Motors,also nicht mit mehr Leistung und das Teil muss vom Tüvler eingetragen werden.Wenn der TÜVler aufgrund einer Leistungsseigerung das nicht einträgt ist das schon rechtens.Also entweder sparst am der nichtleistung oder zahlst eben den vollen Betrag.
Gruss Martin
Scirocco 1 16VG60 Limited Pasy 16VG60+Golf 1 Cabrio G60
75iger TS ABT Scirocco Vipergrün mit H
Jetta 1 GLS mit H
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Re: T�V-Probleme
Bau die Leistungssteigerung aus, lass den Kaltlaufregler einbauen und abnehmen (eintragen), dann bau die Leistungssteigerung wieder ein und gut. Die sollte der Tüver dann eigentlich auch wieder (ein anderer Tüver natürlich) eintragen, denke ich.
Rechtschreibfehler sind ein Ausdruck persönlicher Kreativität. Wer sie jedoch findet, darf sie behalten. 
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Rocco53B
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Re: TüV-Probleme
naja die problematik ist natürlich insofern schwierig, weil es ein chip ist. rausnehmen is schwierig wenn es gelötet ist.
Ausserdem ist der G60 nicht original in dem Golf verbaut gewesen...
Ausserdem ist der G60 nicht original in dem Golf verbaut gewesen...