TÜV

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Thunderdome
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TÜV

Beitrag von Thunderdome »

war gestern beim TÜV mit meinem Auto und die meinen der is zu Tief wegen der Lampenhöhe die sind 3 cm zu niedrig, und ein orginales Fahrwerg hab ich nit mehr. Bekomme ich den denn anders höher außer vom fahrwerg aus
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Sven
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Re: TÜV

Beitrag von Sven »

Hi!

Welches Erstzulassungsdatum hat denn Dein Rocco?
Diese blödsinnige Regelung gilt nur für Fahrzeuge die ab 01.01.1988 zugelassen wurden.
Evtl. gilt sie auch gar nicht für den Rocco, aber da streiten sich die Geister (siehe F.A.Q.) :hihi:
Du könntest Dir die GT (US)-Scheinwerfer einbauen (geht allerdings auch nur, wenn Du jetzt keine elektr. Leuchtweitenregulierung hast).
Die bringen sicher 2 Zentimeter, weil die Scheinwerfer nicht so hoch sind.
Da sind unter den Scheinwerfern noch Plastikleisten.

Du könntest es allerdings auch noch bei einem anderen TÜV versuchen, dem diese Regelung evtl. nicht geläufig ist, bzw. dem das egal ist.

MfG, Sven.



Beitrag bearbeitet (03.02.06 15:10)
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Angel
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Re: TÜV

Beitrag von Angel »

und bei der regelung geht es um die lichtaustrittsunterkante. und die is bei den rocco scheinwerfern in der mitte. soweit mein stand.

gruß angel
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Folterknecht
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Re: TÜV

Beitrag von Folterknecht »

also meine sind garantiert auch niedriger als weiviel warens 50 cm ..da hat sich noch nei ein tüv prüfer dran gestört ... naja vielleich thatten die auch einfach nur ahnung wegen vor 88 und so .. wobei ich eigentlich davon ausgehe das es für dei bauhreihe gilt ...
...bin dann mal weg
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53B
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Re: TÜV

Beitrag von 53B »

>>>Diese blödsinnige Regelung gilt nur für Fahrzeuge die vor 1988 zugelassen wurden.

Ist genau umgekehrt, diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge die vor 1988 zugelassen wurden. Mal davon abgesehen gilt die Erteilung der BE. Die ist auch bei Fahrzeugen die 1989 zugelassen wurden unter umständen schon vor Jahren erteilt worden.
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GTX
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Re: TÜV

Beitrag von GTX »

Nimm ein cm-Maß, schalte das Abblendlicht ein und schau dir an auf was geleuchtet wird. Das dürfte reichen, war bei mir auch erstaunt das es reicht obwohl meiner auch um einiges tiefer ist.
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo

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http://keulenschwingerseb.pennergame.de/
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Sven
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Re: TÜV

Beitrag von Sven »

@53B:

...natürlich ab 1988... :-)
Hab' vor lauter Schreibwut doch glatt einen eklatanten Fehler in meiner Ausführung gemacht... :hihi:
Hab's jetzt korrigiert....

Zum Punkt mit der Betriebserlaubnis bzw. Fahrzeugbaureihe habe ich auf die Diskussion in den F.A.Q. hingewiesen....



Beitrag bearbeitet (03.02.06 15:12)
Eugen
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Re: TÜV

Beitrag von Eugen »

Ihr redet hier durch die Bank weg Blödsinn (abgesehen Deep_Silence). Es gilt der Tag der Erstzulassung. §50 stvzo durchlesen und dazu §72 stvzo. Erst dann irgendwelche Gerüchte in die Welt setzen.

Also, ab EZ 01.01.88 gilt für alle Roccos mind. 500mm Abstand vom Boden zur Lichtaustrittskante. Die Lichtaustrittskante liegt beim Rocco, wie auch bei allen anderen Autos mit Reflektorscheinwerfern genau da wo der Reflektor unten aufhört, also unten am Scheinwerfer.
Was ist das auch für Müll, seit wann tritt Licht in der Mitte des Scheinwerfers aus?

Möglichkeiten die Scheinwerfer höher zu bekommen? GT Scheinwerfer einbauen, bringt ca. 1-2cm und dann DE-Linsen rein. Das bringt nochmal 2cm.

Ob sich der TÜV Prüfer bisher daran gestört hat oder nicht ist unwichtig, wichtig ist was sein kann. Ein Bankräuber kann uach sagen er ist noch nie erwischt worden, aber er ist eben nicht im Recht und eben darum geht es und nicht ob man bisher damit durchgekommen ist.

Gruß,
Eugen
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