So wie ich das sehe, müsst ihr Euer Geld nicht vom Abschleppdienst sondern von der Behörde (sprich der Stadt) die das Abschleppen angeordnet hat zurückfordern.
Der Abschleppdienst hat ja seine Leistung erbracht, deshalb steht im das Geld auch zu.
Wenn das Abschleppen (im Nachhinein) nicht rechtens war, muß Euch normalerweise der Auftraggeber das Geld zurückerstatten.
MfG, Sven.
