§19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?
Verfasst: Mo 4. Dez 2006, 15:39
Hallo,
laut der ABE für einen Satz BBS Alufelgen sind diese mit der folgenden Klausel für den Scirocco verwendbar:
"Vom Fzghalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtl. anerk. Sachverständigen oder Prüfers für den Kfzverkehr über den vorschriftsgemässen Zustand des Fzgs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fzg bei der Zulassungsstelle zu beantragen $19 Abs. 2 Stvzo."
Gilt das denn noch? Ich dachte man muss jetzt nicht mehr eintragen lassen?
Oder muss ich zwar das Gutachten machen lassen, dieses aber nicht mehr der Zul.stelle vorlegen?
Was nun?
laut der ABE für einen Satz BBS Alufelgen sind diese mit der folgenden Klausel für den Scirocco verwendbar:
"Vom Fzghalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtl. anerk. Sachverständigen oder Prüfers für den Kfzverkehr über den vorschriftsgemässen Zustand des Fzgs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fzg bei der Zulassungsstelle zu beantragen $19 Abs. 2 Stvzo."
Gilt das denn noch? Ich dachte man muss jetzt nicht mehr eintragen lassen?
Oder muss ich zwar das Gutachten machen lassen, dieses aber nicht mehr der Zul.stelle vorlegen?
Was nun?