Seite 1 von 1

§19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Verfasst: Mo 4. Dez 2006, 15:39
von cxspark
Hallo,

laut der ABE für einen Satz BBS Alufelgen sind diese mit der folgenden Klausel für den Scirocco verwendbar:

"Vom Fzghalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtl. anerk. Sachverständigen oder Prüfers für den Kfzverkehr über den vorschriftsgemässen Zustand des Fzgs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fzg bei der Zulassungsstelle zu beantragen $19 Abs. 2 Stvzo."

Gilt das denn noch? Ich dachte man muss jetzt nicht mehr eintragen lassen?
Oder muss ich zwar das Gutachten machen lassen, dieses aber nicht mehr der Zul.stelle vorlegen?

Was nun?

Re: §19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Verfasst: Mo 4. Dez 2006, 16:29
von zebbel
soweit ich das verstanden habe läuft das neuerdings so du gehts das zeug ganznormal eintragen lassen dann bekommst du den prüfbericht und der muß immer im auto sein. in die neuen scheine wird nichtsmehr übernommen.

Re: §19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Verfasst: Mo 4. Dez 2006, 18:23
von zorocco
richtig zebbel auuser §21 des müssen sie auch im schein eintragen

Re: §19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Verfasst: Mo 4. Dez 2006, 18:26
von hadef
im schein wird weiterhin alles eingetragen (wenn man will). ist geblieben, wie bisher.