§19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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cxspark
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§19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Beitrag von cxspark »

Hallo,

laut der ABE für einen Satz BBS Alufelgen sind diese mit der folgenden Klausel für den Scirocco verwendbar:

"Vom Fzghalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtl. anerk. Sachverständigen oder Prüfers für den Kfzverkehr über den vorschriftsgemässen Zustand des Fzgs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fzg bei der Zulassungsstelle zu beantragen $19 Abs. 2 Stvzo."

Gilt das denn noch? Ich dachte man muss jetzt nicht mehr eintragen lassen?
Oder muss ich zwar das Gutachten machen lassen, dieses aber nicht mehr der Zul.stelle vorlegen?

Was nun?
Stahlfarbener 90er Luxus-GT2. christiansinner (at) hotmail.com. Das 2E Motor&Getriebepaket vom Scala wartet noch auf Bastler.
DREHMOMENT statt DEZIBEL :frech:[SIGPIC][/SIGPIC]
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zebbel
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Re: §19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Beitrag von zebbel »

soweit ich das verstanden habe läuft das neuerdings so du gehts das zeug ganznormal eintragen lassen dann bekommst du den prüfbericht und der muß immer im auto sein. in die neuen scheine wird nichtsmehr übernommen.
Gruß David

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89er GTX mit DH-JX---früher als gewollt in Restauration
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90er GTII mit JH---noch zusammen :hihi:
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zorocco
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Re: §19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Beitrag von zorocco »

richtig zebbel auuser §21 des müssen sie auch im schein eintragen
92 er rocco mit edlestahl anlage ,30 victor ,7x15 ATs Cup 195/50/15 , 50/40 weitec mit Bilstein , bearbeiteter DX Motor verbaut
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hadef
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Re: §19 Abs. 2 und Neuregelung, was gilt?

Beitrag von hadef »

im schein wird weiterhin alles eingetragen (wenn man will). ist geblieben, wie bisher.
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