generelles Fahrverbot ohne Kat
Verfasst: Fr 24. Feb 2006, 22:10
1. Feinstaub
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Liebe Oldtimerfreunde,
auf unsere Eilanfrage beim Umweltministerium Baden-Württemberg zur Feinstaubregelung bekamen wir eine schnelle Antwort, die wir Euch nicht vorenthalten wollen.
Man stellt sich das relativ einfach vor: Unabhängig von der Witterung werden bestimmte Gebiete für Fahrzeuge mit Schadstoffbelastung komplett gesperrt. Das heißt nach Bekanntgabe der gesperrtten Gebiete können wir bestimmte Strecken für unsere Oldtimerveranstaltungen komplett vergessen.
Vorbei sein dürften dann auch Hochzeitsfahrten mit dem Oldtimer in die Innenstädte. Und wer dort wohnt, kann wohl mit seinem Auto nicht mehr nach Hause fahren.....
Sehr geehrter Herr Bethge,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Themas Fahrverbot aufgrund der Feinstaubbelastung. Bitte lassen Sie mich vorab zum Thema einige Ausführungen machen.
Grundsätzlich hat sich die Luftqualität in den vergangenen Jahren eindeutig verbessert. Zwischen 1994 und 2002 ist ein deutlicher Rückgang bei den wichtigsten Luftschadstoffen zu verzeichnen (Feinstaub: - 23 %, NOx: -26%, Benzol: -61%). Zu Jahresbeginn 2005 sind allerdings die sogenannten Feinstäube der Größe PM 10 in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, weil zu diesem Zeitpunkt der EU-Grenzwert für Feinstaub deutlich verschärft wurde. An max. 35 Tagen im Jahr ist eine Überschreitung der Konzentration von 50 Mikrogramm pro m³ Luft zulässig. Leider sind solche Überschreitungen bundesweit vielerorts zu verzeichnen. Auch in Baden-Württemberg zum Beispiel in Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Pleidelsheim, Reutlingen und Tübingen. Stuttgart nimmt mit 187 Überschreitungstagen im Jahr 2005 sogar den bundesweiten Spitzenplatz ein.
Im vergangenen Jahr wurde deshalb damit begonnen Luftreinhalte- und Aktionspläne zu erarbeiten. Als landesweit erster Plan wurde am 17.12.2005 der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart, der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält als wichtigste Maßnahmen ein Lkw-Verbot für den Durchgangsverkehr, das bereits seit 01.01.2006 in Kraft ist und für die Zukunft, gestaffelte ganzjährige Fahrverbote im Stadtgebiet für den gesamten Verkehr. Im Moment ist geplant, dass ab Mitte 2007, Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 1 und schlechter, sowie Fahrzeuge mit Otto-Motoren ohne geregelten Katalysator nicht mehr fahren dürfen und dieses Verbot zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ist ab 2012, auf Diesel-Fahrzeuge der EURO 2-Norm ausgedehnt wird. In anderen Städten in Baden-Württemberg, in denen die Feinstaubgrenzwerte ebenfalls überschritten sind, wird voraussichtlich ähnlich vorgegangen werden.
Bei diesen Fahrverboten handelt es sich allerdings nicht wie bei den früheren Ozonfahrverboten um witterungsbedingte Maßnahmen, die nach einer bestimmten Belastungssituation wieder aufgehoben werden können. Aufgrund der Besonderheiten der Feinstaubbelastung müssen aus die diesem Grund eingerichteten Fahrverbote auf Dauer (!) in Kraft bleiben.
Damit die geplanten emissionsabhängigen Verkehrsverbote vollzogen werden können, sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen notwendig. U.a. muss in die StVO ein neues Verkehrszeichen aufgenommen werden, mit dessen Hilfe Sperrgebiete ausgewiesen werden können. Und es Bedarf einer Regelung zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, damit diese von Fahrverboten ausgenommen werden können. Diese sog. "Kennzeichnungsverordnung" wurde am 22.02.2006 als Entwurf im Bundeskabinett beschlossen. Vor dem in Kraft treten bedarf der Entwurf noch der Zustimmung des Bundesrates. Da der Entwurf allerdings auf einem Vorschlag des Bundesrates fußt, ist damit zu rechnen, dass hier keine größeren Änderungen mehr vorgenommen werden.
Zurzeit ist vorgesehen, dass alle Dieselfahrzeuge (Pkw, Wohnmobile, Busse, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) orientiert an den Partikelgrenzwerten der entsprechenden EURO-Stufen in fünf Schadstoffklassen eingeteilt und die Fahrzeuge der Schadstoffklassen 2 (entspricht EURO 2) bis 5 (entspricht EURO 5) mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden.
Bei einer qualifizierten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelminderungssystem ist beginnend mit EURO 1 Fahrzuegen eine Höhergruppierung in die nächst bessere Schadstoffklasse möglich. Eine qualifizierte Nachrüstung ist dann gegeben, wenn der Partikelgrenzwert der jeweils nächst höheren EURO-Stufe eingehalten wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug auf Antrag des Halters, von der Kfz-Zulassungsstelle in die nächst höhere Schadstoffgruppe eingeteilt und ihm eine entsprechend höherwertige Plakette zuerkannt werden.
Benzinfahrzeuge mit einem geregelten (!) Katalysator und Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektrofahrzeuge) werden mit der Plakette 5 gekennzeichnet. Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette.
Für Oldtimer ist aufgrund der oftmals hohen Emissionen kein Ausnahmetatbestand von diesen Regelungen vorgesehen.
Diese Regelungen wurden im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit der Automobilindustrie und mit Filterherstellern abgestimmt. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Bereich der Ausrüstung von Kfz mit Partikelminderungssystemen die von der Verordnung festgelegten Grenzwerte und Wirkungsgrade technisch und vom Marktangebot her machbar sind. Es ist deshalb zu erwarten, dass dass diese Regelungen den Anforderungen der Praxis gerecht werden. Einerseits steht damit der Politik ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung, um die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und damit zum Gesundheitsschutz zu ergreifen, andererseits hat die weit überwiegende Mehrheit der Fahrzeughalter ausreichende Möglichkeiten, um auf diese Maßnahmen reagieren zu können.
Zu ihrer Frage bezüglich Oldtimerveranstaltungen können wir ihnen nur Empfehlen, sich rechtzeitig vorab zu informieren, ob auf der geplanten Strecke solche dauerhaften Fahrverbote existieren, um dann ggfs den Streckenverlauf zu ändern. Da die für die Einrichtung von Fahrverboten in Frage kommenden Gebiete bereits lange vorher bekannt sind, dürfte hier in der Praxis kein Problem entstehen.
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Liebe Oldtimerfreunde,
auf unsere Eilanfrage beim Umweltministerium Baden-Württemberg zur Feinstaubregelung bekamen wir eine schnelle Antwort, die wir Euch nicht vorenthalten wollen.
Man stellt sich das relativ einfach vor: Unabhängig von der Witterung werden bestimmte Gebiete für Fahrzeuge mit Schadstoffbelastung komplett gesperrt. Das heißt nach Bekanntgabe der gesperrtten Gebiete können wir bestimmte Strecken für unsere Oldtimerveranstaltungen komplett vergessen.
Vorbei sein dürften dann auch Hochzeitsfahrten mit dem Oldtimer in die Innenstädte. Und wer dort wohnt, kann wohl mit seinem Auto nicht mehr nach Hause fahren.....
Sehr geehrter Herr Bethge,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Themas Fahrverbot aufgrund der Feinstaubbelastung. Bitte lassen Sie mich vorab zum Thema einige Ausführungen machen.
Grundsätzlich hat sich die Luftqualität in den vergangenen Jahren eindeutig verbessert. Zwischen 1994 und 2002 ist ein deutlicher Rückgang bei den wichtigsten Luftschadstoffen zu verzeichnen (Feinstaub: - 23 %, NOx: -26%, Benzol: -61%). Zu Jahresbeginn 2005 sind allerdings die sogenannten Feinstäube der Größe PM 10 in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, weil zu diesem Zeitpunkt der EU-Grenzwert für Feinstaub deutlich verschärft wurde. An max. 35 Tagen im Jahr ist eine Überschreitung der Konzentration von 50 Mikrogramm pro m³ Luft zulässig. Leider sind solche Überschreitungen bundesweit vielerorts zu verzeichnen. Auch in Baden-Württemberg zum Beispiel in Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Pleidelsheim, Reutlingen und Tübingen. Stuttgart nimmt mit 187 Überschreitungstagen im Jahr 2005 sogar den bundesweiten Spitzenplatz ein.
Im vergangenen Jahr wurde deshalb damit begonnen Luftreinhalte- und Aktionspläne zu erarbeiten. Als landesweit erster Plan wurde am 17.12.2005 der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart, der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält als wichtigste Maßnahmen ein Lkw-Verbot für den Durchgangsverkehr, das bereits seit 01.01.2006 in Kraft ist und für die Zukunft, gestaffelte ganzjährige Fahrverbote im Stadtgebiet für den gesamten Verkehr. Im Moment ist geplant, dass ab Mitte 2007, Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 1 und schlechter, sowie Fahrzeuge mit Otto-Motoren ohne geregelten Katalysator nicht mehr fahren dürfen und dieses Verbot zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ist ab 2012, auf Diesel-Fahrzeuge der EURO 2-Norm ausgedehnt wird. In anderen Städten in Baden-Württemberg, in denen die Feinstaubgrenzwerte ebenfalls überschritten sind, wird voraussichtlich ähnlich vorgegangen werden.
Bei diesen Fahrverboten handelt es sich allerdings nicht wie bei den früheren Ozonfahrverboten um witterungsbedingte Maßnahmen, die nach einer bestimmten Belastungssituation wieder aufgehoben werden können. Aufgrund der Besonderheiten der Feinstaubbelastung müssen aus die diesem Grund eingerichteten Fahrverbote auf Dauer (!) in Kraft bleiben.
Damit die geplanten emissionsabhängigen Verkehrsverbote vollzogen werden können, sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen notwendig. U.a. muss in die StVO ein neues Verkehrszeichen aufgenommen werden, mit dessen Hilfe Sperrgebiete ausgewiesen werden können. Und es Bedarf einer Regelung zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, damit diese von Fahrverboten ausgenommen werden können. Diese sog. "Kennzeichnungsverordnung" wurde am 22.02.2006 als Entwurf im Bundeskabinett beschlossen. Vor dem in Kraft treten bedarf der Entwurf noch der Zustimmung des Bundesrates. Da der Entwurf allerdings auf einem Vorschlag des Bundesrates fußt, ist damit zu rechnen, dass hier keine größeren Änderungen mehr vorgenommen werden.
Zurzeit ist vorgesehen, dass alle Dieselfahrzeuge (Pkw, Wohnmobile, Busse, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) orientiert an den Partikelgrenzwerten der entsprechenden EURO-Stufen in fünf Schadstoffklassen eingeteilt und die Fahrzeuge der Schadstoffklassen 2 (entspricht EURO 2) bis 5 (entspricht EURO 5) mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden.
Bei einer qualifizierten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelminderungssystem ist beginnend mit EURO 1 Fahrzuegen eine Höhergruppierung in die nächst bessere Schadstoffklasse möglich. Eine qualifizierte Nachrüstung ist dann gegeben, wenn der Partikelgrenzwert der jeweils nächst höheren EURO-Stufe eingehalten wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug auf Antrag des Halters, von der Kfz-Zulassungsstelle in die nächst höhere Schadstoffgruppe eingeteilt und ihm eine entsprechend höherwertige Plakette zuerkannt werden.
Benzinfahrzeuge mit einem geregelten (!) Katalysator und Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektrofahrzeuge) werden mit der Plakette 5 gekennzeichnet. Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette.
Für Oldtimer ist aufgrund der oftmals hohen Emissionen kein Ausnahmetatbestand von diesen Regelungen vorgesehen.
Diese Regelungen wurden im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit der Automobilindustrie und mit Filterherstellern abgestimmt. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Bereich der Ausrüstung von Kfz mit Partikelminderungssystemen die von der Verordnung festgelegten Grenzwerte und Wirkungsgrade technisch und vom Marktangebot her machbar sind. Es ist deshalb zu erwarten, dass dass diese Regelungen den Anforderungen der Praxis gerecht werden. Einerseits steht damit der Politik ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung, um die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und damit zum Gesundheitsschutz zu ergreifen, andererseits hat die weit überwiegende Mehrheit der Fahrzeughalter ausreichende Möglichkeiten, um auf diese Maßnahmen reagieren zu können.
Zu ihrer Frage bezüglich Oldtimerveranstaltungen können wir ihnen nur Empfehlen, sich rechtzeitig vorab zu informieren, ob auf der geplanten Strecke solche dauerhaften Fahrverbote existieren, um dann ggfs den Streckenverlauf zu ändern. Da die für die Einrichtung von Fahrverboten in Frage kommenden Gebiete bereits lange vorher bekannt sind, dürfte hier in der Praxis kein Problem entstehen.

