generelles Fahrverbot ohne Kat

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Peter!
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generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von Peter! »

1. Feinstaub
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Liebe Oldtimerfreunde,

auf unsere Eilanfrage beim Umweltministerium Baden-Württemberg zur Feinstaubregelung bekamen wir eine schnelle Antwort, die wir Euch nicht vorenthalten wollen.

Man stellt sich das relativ einfach vor: Unabhängig von der Witterung werden bestimmte Gebiete für Fahrzeuge mit Schadstoffbelastung komplett gesperrt. Das heißt nach Bekanntgabe der gesperrtten Gebiete können wir bestimmte Strecken für unsere Oldtimerveranstaltungen komplett vergessen.

Vorbei sein dürften dann auch Hochzeitsfahrten mit dem Oldtimer in die Innenstädte. Und wer dort wohnt, kann wohl mit seinem Auto nicht mehr nach Hause fahren.....


Sehr geehrter Herr Bethge,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Themas Fahrverbot aufgrund der Feinstaubbelastung. Bitte lassen Sie mich vorab zum Thema einige Ausführungen machen.

Grundsätzlich hat sich die Luftqualität in den vergangenen Jahren eindeutig verbessert. Zwischen 1994 und 2002 ist ein deutlicher Rückgang bei den wichtigsten Luftschadstoffen zu verzeichnen (Feinstaub: - 23 %, NOx: -26%, Benzol: -61%). Zu Jahresbeginn 2005 sind allerdings die sogenannten Feinstäube der Größe PM 10 in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt, weil zu diesem Zeitpunkt der EU-Grenzwert für Feinstaub deutlich verschärft wurde. An max. 35 Tagen im Jahr ist eine Überschreitung der Konzentration von 50 Mikrogramm pro m³ Luft zulässig. Leider sind solche Überschreitungen bundesweit vielerorts zu verzeichnen. Auch in Baden-Württemberg zum Beispiel in Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Pleidelsheim, Reutlingen und Tübingen. Stuttgart nimmt mit 187 Überschreitungstagen im Jahr 2005 sogar den bundesweiten Spitzenplatz ein.

Im vergangenen Jahr wurde deshalb damit begonnen Luftreinhalte- und Aktionspläne zu erarbeiten. Als landesweit erster Plan wurde am 17.12.2005 der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart, der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält als wichtigste Maßnahmen ein Lkw-Verbot für den Durchgangsverkehr, das bereits seit 01.01.2006 in Kraft ist und für die Zukunft, gestaffelte ganzjährige Fahrverbote im Stadtgebiet für den gesamten Verkehr. Im Moment ist geplant, dass ab Mitte 2007, Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 1 und schlechter, sowie Fahrzeuge mit Otto-Motoren ohne geregelten Katalysator nicht mehr fahren dürfen und dieses Verbot zu einem späteren Zeitpunkt, geplant ist ab 2012, auf Diesel-Fahrzeuge der EURO 2-Norm ausgedehnt wird. In anderen Städten in Baden-Württemberg, in denen die Feinstaubgrenzwerte ebenfalls überschritten sind, wird voraussichtlich ähnlich vorgegangen werden.

Bei diesen Fahrverboten handelt es sich allerdings nicht wie bei den früheren Ozonfahrverboten um witterungsbedingte Maßnahmen, die nach einer bestimmten Belastungssituation wieder aufgehoben werden können. Aufgrund der Besonderheiten der Feinstaubbelastung müssen aus die diesem Grund eingerichteten Fahrverbote auf Dauer (!) in Kraft bleiben.  

Damit die geplanten emissionsabhängigen Verkehrsverbote vollzogen werden können, sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen notwendig. U.a. muss in die StVO ein neues Verkehrszeichen aufgenommen werden, mit dessen Hilfe Sperrgebiete ausgewiesen werden können. Und es Bedarf einer Regelung zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung, damit diese von Fahrverboten ausgenommen werden können. Diese sog. "Kennzeichnungsverordnung" wurde am 22.02.2006 als Entwurf im Bundeskabinett beschlossen. Vor dem in Kraft treten bedarf der Entwurf noch der Zustimmung des Bundesrates. Da der Entwurf allerdings auf einem Vorschlag des Bundesrates fußt, ist damit zu rechnen, dass hier keine größeren Änderungen mehr vorgenommen werden.

Zurzeit ist vorgesehen, dass alle Dieselfahrzeuge (Pkw, Wohnmobile, Busse, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) orientiert an den Partikelgrenzwerten der entsprechenden EURO-Stufen in fünf Schadstoffklassen eingeteilt und die Fahrzeuge der Schadstoffklassen 2 (entspricht EURO 2) bis 5 (entspricht EURO 5) mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden.

Bei einer qualifizierten Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelminderungssystem ist beginnend mit EURO 1 Fahrzuegen eine Höhergruppierung in die nächst bessere Schadstoffklasse möglich. Eine qualifizierte Nachrüstung ist dann gegeben, wenn der Partikelgrenzwert der jeweils nächst höheren EURO-Stufe eingehalten wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug auf Antrag des Halters, von der Kfz-Zulassungsstelle in die nächst höhere Schadstoffgruppe eingeteilt und ihm eine entsprechend höherwertige Plakette zuerkannt werden.

Benzinfahrzeuge mit einem geregelten (!) Katalysator und Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektrofahrzeuge) werden mit der Plakette 5 gekennzeichnet. Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator erhalten keine Plakette.

Für Oldtimer ist aufgrund der oftmals hohen Emissionen kein Ausnahmetatbestand von diesen Regelungen vorgesehen.

Diese Regelungen wurden im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen mit der Automobilindustrie und mit Filterherstellern abgestimmt. Damit sollte sichergestellt werden, dass im Bereich der Ausrüstung von Kfz mit Partikelminderungssystemen die von der Verordnung festgelegten Grenzwerte und Wirkungsgrade technisch und vom Marktangebot her machbar sind. Es ist deshalb zu erwarten, dass dass diese Regelungen den Anforderungen der Praxis gerecht werden. Einerseits steht damit der Politik ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung, um die erforderlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung und damit zum Gesundheitsschutz zu ergreifen, andererseits hat die weit überwiegende Mehrheit der Fahrzeughalter ausreichende Möglichkeiten, um auf diese Maßnahmen reagieren zu können.

Zu ihrer Frage bezüglich Oldtimerveranstaltungen können wir ihnen nur Empfehlen, sich rechtzeitig vorab zu informieren, ob auf der geplanten Strecke solche dauerhaften Fahrverbote existieren, um dann ggfs den Streckenverlauf zu ändern. Da die für die Einrichtung von Fahrverboten in Frage kommenden Gebiete bereits lange vorher bekannt sind, dürfte hier in der Praxis kein Problem entstehen. :bang:
Mit Scirocco freundlichen Grüßen

Peter

40Jahre Scirocco 2014
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Rocco´82
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von Rocco´82 »

Also im klartext:

Kauft ordentlich neuwagen und laßt eure alten autos mit arsch-teuren kats nachrüsten.

War mir doch so, das benziner auch mit einbezogen werden. Ja klasse, was machen die denn mit den ganzen stadtbussen?? Sind die ausgenommen? Oder müssen alle busse auch nachrüsten??

Die spinnen doch, bin froh, das in OS die grenze noch nicht erreicht ist, also ich noch beruhigt ohne kat fahren kann
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[CENTER]83er GT_____________ 82er GL_____________90er GT II[/CENTER]
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Alltagswagen: Audi 80 Avant Quattro V6 mit 2.6 L
Golf 2 mit Klima und Golf 1 Cabrio
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ScirocCologne
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von ScirocCologne »

Das hat man nun von Tritt-ihn und seiner grünen Bande................
Fand die schon immer :krank:
Mit freundlicher Lichthupe

ScirocCologne

Besucht uns auf unserer Homepage:
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Superhobel

Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von Superhobel »

Hallo,

trotzdem verstehe ich die Aufregung nicht. Wer fleissig ADAC Magzine liest weiss, dass es schon seit 2002 immer wieder Debatten gibt Fahrzeuge ohne Kat GENERELL ausnahmslos aus dem Verkehr zu ziehen oder die Betreiber zum Einbau eines solchen zu zwingen. Jetzt ist es soweit, da die neue Regierung alles durchsetzen kann. Viele Filterhersteller produzieren derzeit schon auf Halde, das kam schon vor Wochen im Radio. Bei der Bundeswehr müssen tausende Fahrzeuge verschrottet oder umgerüstet werden, da die meisten keinen Kat haben.

Das hat übrigens nichts mit den Grünen zu tun, das haben wir Brüssel zu verdanken. Entweder die BRD erfüllt die Grenzen oder sie zahlt Strafe.

Für unsere KR Fahrer werden jetzt sicherlich schwere Zeiten anbrechen, denn die Naturschutzgebiete wie die Eiffel werden sicherlich komplett gesperrt werden bzw wird es Sache der Städte und Gemeinden sein diese Zonen auszuweisen.

Bin jetzt eigentlich ganz froh, dass ich meinen KR mit Kat nachgerüstet habe, musste ja irgendwann kommen.
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brettermeier
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von brettermeier »

das kann doch wohl nicht sein, dass Oldtimer (ab 30 Jahre) dort auch betroffen sind. Das ist doch so eine Minderheit, die kann doch unmöglich so hohe Emmissionswerte verursachen. Wo bleibt da die Liebe zum Kulturgut Automobil, absolut laecherlich! Da kann man nur hoffe, dass das nicht BRD weit eingefuehrt wird, da werden sich einige bedanken!

LG
Bretti
Heiliges Blech!!!

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Tempest
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von Tempest »

Ui, ui, böse, böse, und nein, auch ich sehe es leider nicht ein, dass ein originaler 2er Storm mit DX-Motor jetzt auf einmal einen Kat haben muss (wo ist das nein-nein-Smilie? :hihi: ). Obwohl ich meinen Storm kaum fahre, machen die Gesetzesgeber da ja keine Ausnahmen.

Mal sehen, wann dieser Rotz aus Brüssel bei uns auf der Insel ankommt und mit welchen Konsequenzen. Soweit gilt hier noch die Regel, dass Fahrzeuge erst ab Zulassungsjahr 1992 einen Kat brauchen :super:

Tempest
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53B
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von 53B »

:feuer: Das kann doch nicht wahr sein, die Emissionen nehmen ab und solche Gesetze tretten in Kraft wenn sich alles wieder gelegt hat? :bang:
Nie wieder Weber in der Stadt brüllen lassen? :cry: Meine gute Laune ist hin.
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Rocco´82
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von Rocco´82 »

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hier haste :hihi:


aber echt, so wird dann keiner mehr nen oldi aufbauen, keiner mehr treffen veranstalten....mal sehn, was bei rumkommt, n kat in nen gti setzten....warum sollte ich?



Beitrag bearbeitet (25.02.06 09:48)
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Folterknecht
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von Folterknecht »

is ja zum kotzen ..korintenkackerland deutschland na bravo und in amiland fahren die letzten dreckmühlen rum und verpesten die komplette atmosphäre.. na prima ....

was sollen denn die ganzen "armen" leut ein den ballungszentren machen die von soeinem fahrverbot mit ihren alten autos betroffen sind und sich kein neues leusten können aber trotzdem aufs auto fahrne angeweisen sind ??? hallo ???

ich finde das is ja sogar ne einschränkung der grundrechte wenn ich net merh dahin fahren kann wohin ich will ....

und der eine oldtimer der mal in sonem zone rumfährt der hat bestimtm n ganzes kohlekraftwerk unter der haube ...der ist ja so schlimm wie 100000 dieselfahrzeuge ... MUAHAHAH echt zum lachen .... am besten man führt ne pflicht ein jedes auto das älter ist als 5 jahre einzustampfen .... oder ne ne selbstzerstörung nach 5 jahren in die fahrzeugelektronik einzubauen .... unfassbar .. die müßen echt langeweile haben ....

die sollten echt mal leiber über alternative energegewinnung nachdenken und die kohle und ölkraftwerke dicht machen ..... meinetwegen weider merh atomkraftwerke hochziehen... da kann jeder sagen was er will ausser wasser wind und so ist atomenergie die sauberste !
...bin dann mal weg
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GTX
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Re: generelles Fahrverbot ohne Kat

Beitrag von GTX »

is ja zum kotzen ..korintenkackerland deutschland na bravo und in amiland fahren die letzten dreckmühlen rum und verpesten die komplette atmosphäre.. na prima ....

Stimmt doch garnicht, in Californien gibts nichtmal 2 Takter und der Golf1 wurde schon fast ausschließlich nur mit G-Kats gebaut - aufgrund der (damals) krassen Abgasnormen.
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo

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http://keulenschwingerseb.pennergame.de/
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