Also bei meinem KW 1 Gewinde dürfen es vorne und hinten laut Gutachten minimal 4 cm Restgewinde sein, maximal 7,5 cm.
Ich hatte ihn am Anfang auf 4 cm, das war gut tief, sah gut aus, war knüppelhart und hat die Antriebswelle schleifen lassen

)
Dann war ich die Sache eintragen lassen, der TÜV-Typ meinte entweder bördel´ ich, oder ich schraub vorne und hinten auf 5 cm Restgewinde hoch, was ich dann auch getan hab.
So siehts immernoch einigermassen gut aus, is aber deutlich komfortabler, die Welle schleift nimmer, ich muss nich bördeln und fahre legal rum

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