Darf der das ???

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MaierD
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Darf der das ???

Beitrag von MaierD »

Hy Leute!

Ich brauch mal ein wenig (Rechts-) Hilfe:
Gestern passiert folgendes. Ich bin nach der Arbeit zu meiner Freundin in die Firma (VW Bad Säckingen). Wir sind gegen 18:30h raus und haben uns in mein Auto gesetzt; es hat geregnet. Sie hat dann gemeint, dass wir vom Grundstück runter müssen, da es geschlossen wird sobald der letzte geht.

Kein Problem, sie hat sich ins Auto gesetzt und wir sind mit beiden Autos gegenüber aufs TÜV-Gelände gefahren, dort hats Parkplätze. Dort standen wir paralell nebeneinander (sie links ich rechts). Evi kam wieder zu mir ins Auto und wir haben weiter geredet. Dann kam um 19:00h der Nachtwächter und lief über das Gelände mit seiner Maglight. :cop:
Klar hat er uns im Auto gesehen. Er kam dann nach ner Zeit auf unsere Autos zu und lief zwischen beiden durch. Auf Höhe meiner Tür hat er angehalten und hat gesehen, dass das Auto von Evi nicht abgeschlossen war.
Jetzt kommts: Der Bursche zögert keine Serkunde und reisst die Beifahrertür an ihrem Auto auf! Als er sich reinbeugen wollte hab ich meine Tür aufgemacht und hab ihn gefragt, obs ihm zu gut geht oder was ?!? :feuer:
Er hat dann gemeint, dass das sein gutes Recht ist und mich so abgekanzelt. Da ich mir das nicht unbedingt bieten lassen will frag' ich Euch:
Darf er sowas machen oder ist das Einbruch bzw. Hausfriedensbruch ?

Danke für Eure Antworten !
Daniel
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Böhser Bruder
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Re: Darf der das ???

Beitrag von Böhser Bruder »

Genau ohne Polizei darf der gar nix, vorallen net in Autos reinschauen nur weil sie auf sind. Das wäre ja wohl der Hit, wenn hier jeder Nachtwächter machen könnte was er wolle, dann würde ich ja Nachtwächter werden ;-)
Günni

Re: Darf der das ???

Beitrag von Günni »

Ich glaub ich hätte Ihn direkt umgehauen.
Dann die Polizei geholt und angezeigt, wegen versuchtem Diebstahl. :engel:
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Hippi
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Re: Darf der das ???

Beitrag von Hippi »

jop,er darf das!!!
wenn es ganz hart kommt und ihn deshalb rechtlich belangen willst,kann er immer noch sagen das evi einen straftat provoziert hat,da sie ihr auto fahrlässig nicht verschlossen hat.das ist auch strafbar.
er wird abstreiten euch im auto gesehn zu haben.
grundsätzlich darf er ein auto kontollieren,das auf privatgrund steht,den er zu bewachen hat.
blöd natürlich,wenn du an einen gerätst,der direkt den hafen aufreisst und sich aufspielt wie verrückt.

greetz
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MaierD
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Re: Darf der das ???

Beitrag von MaierD »

Ui !
Na dann wars ja gut, dass ich mich zurückgehalten habe gestern ! :verlegen:
Obwohl es mich trotzdem nervt, mir fällt schon noch was ein für den !
:frech:

Daniel
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76er GTI
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Re: Darf der das ???

Beitrag von 76er GTI »

Oberfrecher Typ. Ich hasse Leute die Ihre "Überlegenheit" auf diese Weise ausnutzen. So richtig von oben herab. :kotz:

Gruss
Oli
Rocco86
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Re: Darf der das ???

Beitrag von Rocco86 »

Weiß nicht, wie's rechtlich genau aussieht; das ist für einen Laien sowieso unmöglich zu beurteilen. Weil gerichtentscheidungen selten etwas mit gesundem Menschenverstand oder "normalem" Rechtsempfinden zu tun haben.

Aber: Hättest du den Typ umgehauen, hätte erstmal er das Problem gehabt.
Er hätte nämlich keinen Zeugen gehabt für den Vorfall, du aber schon (Evi).

Wenn ihre Aussage mit deiner wie auch immer garteten übereinstimmt, dann wird das Gericht in der Regel dem folgen.
Weil: Als Zeuge darfst du nämlich nicht lügen, weil du dich dadurch strafbar machst.
Als Angeklagter darfst du lügen, soviel du willst - das ist dein gutes Recht.
Aus diesem Grund kommt in solchen Fällen alles auf die ("richtige") Zeugenaussage an.

Ob die Geschichte aber so gravierend ist, daß es sich lohnt, sich größer reinzuhängen und seine Nerven zu strapazieren, bezweifele ich eher.

Dem Typen so die Meinung gesagt, daß er sich schön ärgert, reicht oftmals auch - wenn er dann ausflippt und brachial wird - na gut, dann soll' so sein.

Dann kannst du dich auf Notwehr berufen. Und hast noch eine erstklassige Zeugin dafür.

Bingo
wölfchen
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Re: Darf der das ???

Beitrag von wölfchen »

Im Fernsehen war schon öfter da, daß die Polizei Autos abschleppen ließ, weil diese nicht verschlossen waren.
Als der Reporter gefragt hat, warum sie nicht die Tür aufmachen und das
Auto zusperren, hat der Polizist gemeint, DAS dürfen sie nicht. Und zur Gefahrenabwehr haben sie das Ding abschleppen lassen.
(Zusperren hätte halt nix in die Kasse gespült)
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Stephan
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Re: Darf der das ???

Beitrag von Stephan »

Hi,
es ist übrigens absoluter Unfug, das Polizisten das Auto nicht verschließen dürften, wenn es offen steht. Es geht immer um die Angemessenheit in der Wahl der Mittel und dabei um die Auswahl des Mittels, das den Betroffenen am geringesten belastet. Mit anderen Worten, wenn man ein Auto einfach zu machen kann, macht man es auch, weil das den Betroffenen am wenigsten kostet(belastet).

Zu der Sache mit dem Parkplatzwächter. Das ist etwas schwieriger. Einerseits hat er Hausrecht und muß nach dem Rechten sehen. Andererseits darf er nicht gefahrenabwehrend Tätig werden, da dies eine hoheitliche Aufgabe ist. Wenn der Parkplatz nun öffentlich zugänglich ist und es sich dadurch um faktisch öffentlichen Verkehrsraum handelt, könnte es genau diese Streifrage sein.
Ist es eine hoheitliche Tätigkeit, die Polizeibeamten vorbehalten ist, das Auto zu sichern, so es denn alleine und verlassen (aber offen) in der Gegend rumsteht oder ist es eine privatrechtliche Sicherungspflicht.
Gegebenfalls müßte das wohl der Richter entscheiden.

Ich bin der Meinung, dass der Parkplatzwächter nicht so ohne weiteres in Autos rumschnüffeln darf. Wenn er feststellt, dass so eine Tür offen steht, sollte er wohl die Polizei informieren. Übrigens handelt es sich beim Innenraum eines Fahrzeuges nicht um eine Wohnung. Dazu gibts genügend Grundsatzurteile.

Wohnraum ist einer der im deutschen Recht am stärksten geschützten Bereiche. Ein Fahrzeug kann zB. nur dazu zählen, wenn dieses wirklich als Wohnraum genutzt wird. Wenn euch zB. die Freundin rausschmeißt und ihr im Auto campiert - dann kann es Wohnraum sein. Auch werden Lkw Fahrer Kabinen, wenn sie zum schlafen genutzt werden, während dieser Zeit (also meistens Nachts) also Wohnraum anerkannt.
Ein Hausfriedensbruch kann also nicht so einfach begangen werden.

Ein Einbruch ebenfalls nicht, da dieser die Überwindung entgegenstehender Hindernisse unter Gewalteinwirkung, um in ein umschlossenes Objekt hinein zu kommen, voraus setzt.

Ist also nix von alledem. Sondern einfach nur ne Frechheit. Strafrechtlich ist da nix zu machen.



Beitrag bearbeitet (25.11.04 15:27)
MfG,
Stephan


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Tempest
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Re: Darf der das ???

Beitrag von Tempest »

Auf gut Deutsch heisst das allerdings, dass die Opfer laut deutschem Recht, hier Daniel und Evi, die Gelackmeierten sind :crazy: , denn sie können wenig oder gar nichts machen in Sachen verklagen. Man muss sich also einiges gefallen lassen in D ...

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