ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Jürgens Rocco
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Jürgens Rocco »

1. Also Polizei ist ok
2. Versicherung bescheid geben, und erklären wie es war .. also habe überhohlt.. mit einmal scherte der Golf ohne Vorwarnung aus ... mußte ausweichen ....
3. eventuell Rechtsschutz anfragen ... für den Ernstfall ... und dann erstmal abwarten denke ich
Gruß
Jürgen
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Jürgens Rocco
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Jürgens Rocco »

achja, Versicherungsnummer (Die du ja hoffentlich hast) vom Gegner brauchst auch für deine Eigene Versicherung.
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Jürgens Rocco
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Jürgens Rocco »

....also deine Vers infomieren ( nur für den Fall das seine net bezahlen will, und dort schon mal nachfragen was soll ich tun habe das erste mal sowas )
....die gener versicherung anrufen ( du hast ja kennzeichen und Name und so ) und alles so schildern wie es war
....und halt sagen was kaputt gegangen ist ( auch bei deiner Versicherung )
....und Fragen was du jetzt am besten machen sollst
....wenn es Probs gibt dann den Rechtschutz in anspruch nehmen ( da bekommste dann ne Schadensnummer mit der du dann zum Anwalt stiefeln kannst und natürlich wieder sagen wie es war )
und dann mal weiter sehen wies wird...
Gruß
Jürgen

PS.: der Rechtsschutz ist zur Absicherung damit du gleich handeln kannst wenns Probs gibt
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Jürgens Rocco
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Jürgens Rocco »

Eigentlich muß man aupassen wenn man (Golf) zum überholen ausschert.
Wie in der Fahrschule...
.......Innenspiegel .... Außenspiegel ......... Schulterblick ....



Beitrag bearbeitet (12.06.04 21:26)
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Jürgens Rocco »

Folti ,
ruf doch erst mal an, bei deiner Versicherung, und bei der Gegner Versicherung.
Den Brief kannste immer noch schreiben. Die haben bestimmt ne Notfallnummer oder sowas, wo man das ganze Wochenende anrufen kann. Die sagen dir dann bestimmt was dann weiter abgeht. Ach ja, ne Schadensnummer bekommste dann auch.
Gruß
Jürgen
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Andy
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Andy »

oh mann folti....

naja, kannst a wieder nix dafuer.

Also: ist eigentlich egal, ob der geblinkt hat oder nicht, denn wenn man abbiegt oder ueberholt oder die Fahrspur wechselt, hat man sich zu vergewissern, dass von hinten nix kommt (Spiegel/Schulterblick)
Das hatte der Golf offenbar nicht gemacht.
Somit liegt die Schuld m.E. bei ihm

Wenn bei Dir keine Schaeden entstanden sind, wuerd ich den Unfall Deiner und seiner Versicherung melden.
Da Du ja bereits durch den Steuerzahler /Feuerwehr) grosszeugigst entschaedigt wirst (1. Unfall), wuerd ich mir den ganzen Aerger hier ersparen, zu versuchen, hier noch Kapital aus der Sache zu schlagen.
Gruß ... Andy B-)

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RCV
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von RCV »

Viel Glück, hoffentlich zahlen die Gegner...

die Sache mit meiner Beule is ja immernoch am laufen, das war am Fr., 3.10.2003, und is jetz beim Gericht, jetz müsste bald irgendwann n Termin kommen, wo das vor Gericht behandelt wird...das is ne Scheisse mit den Gegnern da, ich könnt mich immer wieder aufregen! Erstens mal wegen dem Geld, das ich natürlich gebrauchen könnte (immerhin knapp 1500 Euro), aber was mich am meisten aufregt, is, dass der ganze Scheiss so ewich lange dauert und diese dummen Gegner sich strikt weigern, zu zahlen und behaupten, sie hätten keine Schuld :-( (
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´86er Scirocco 2 GTX 16V, KR, jetzt mit 07er-Kennzeichen
´03er Toyota Yaris, 65 PS, Höllenmaschine & Alltagsschlampe
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´99er Piaggio NRG eXtreme 50 LC, frisiert :hihi:
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Andy
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Andy »

was soll denn der da drehen koennen?
Fakt ist, Du hast (leichte) Schaeden am Radlauf rechts
Fakt ist, er hat ne Delle in der Fahrertuere, und wie soll er sich die da bei Dir geholt haben, es sei denn, er haette rechts im Strassengraben ueberholt und Dich dabei touchiert?
Ich denke, in dem Fall spricht die Beweislage fuer sich - er behauptet ja offenbar nur, geblinkt zu haben und bestreitet nicht, auch zum Ueberholen angesetzt zu haben, oder?
Na eben - somit sind wir wieder bei meinem ersten Beitrag

Mach Dich doch einfach mal locker - jetzt kannste eh nix unternehmen und wir koennen den Fall auch nicht weiter aufklaeren, also ab in die Heia und :schlafen:
Gruß ... Andy B-)

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Jan-Hendrik
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Jan-Hendrik »

Also ich würde mal den Traktorfahrer ausfindig machen und den fragen, ob er bei der Polizei nicht aussagen kann, falls er mitbekommen hat, was im Rückspiegel abging. Wenn der dann unabhängig von euch sagt, dass der Golf nicht geblinkt hat, dann wärst du doch nen großen Schritt vorangekommen, oder nicht?
Aber komm ja nicht auf solch dumme Gedanken wie ne Bestechung oder so...
1990er GTII (JH)
karpott :cry:

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Power satt ohne Kat...aber mit teuer! (derzeit im ausgedehnten Winterschlaf)

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Mr. KR
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Re: ARGH SCH*§#& der ZWEITE UNFALL !

Beitrag von Mr. KR »

hi,


mmmmhhhh....
also ich habe in der fahrschule gelernt, das man in so einem fall gar nicht überholen darf (knechti) !!!!!!!!!!
normalerweise hätte der golf als erstes überholen müssen, dann du !!!!!
falls er das nicht gemacht hat...dann musste eben hinten dran bleiben, meiner meinung nach....
kenne leute mit einem ähnlichen unfall, da hat der überholer zahlen müssen......... ist ja nicht auf der autobahn gewesen......

mfg
Mr. KR
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