Hallo Leute!
Wie ihr mitbekommen habt, hatte ich einige Probleme mein Gewindefahrwerk eingetragen zu bekommen, weil die Prüfer unbedingt 11cm Bodenfreiheit gefordert hatten, weshalb ich das KBA auch um eine offizielle Stellungnahme gebeten habe.
Darauf bekam ich heute folgende Antwort.
"Sehr geehrter Herr Weber,
ich danke für Ihre E-Mail vom 06.04.2004.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält keine Vorgaben zur Mindestbodenfreiheit eines Pkw. In der Praxis wird beispielsweise das VdTÜV-Merkblatt 751 als Arbeitshilfe zur Abnahme technischer Änderungen in Verbindung mit dem Beispielkatalog zu § 19 Abs. 2 der StVZO verwendet. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Ihnen gegenüber geforderten Mindestbodenfreiheit von 11 cm um eine Festlegung aus dieser Arbeitshilfe handelt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt würde eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtieferlegungen, mit denen dieser Wert unterschritten werden kann, nicht erteilen. Insofern ist die Ihnen gegenüber erhobene Forderung für mich nachvollziehbar. Ich gehe davon aus, dass der Tieferlegungssatz, den Sie verwenden möchten, mit einem Teilegutachten nach Anhang XIX der StVZO angeboten wurde bzw. dass für Ihr Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der StVZO erteilt werden soll. In beide Verfahren ist das Kraftfahrt-Bundesamt nicht einbezogen. Eine Stellungnahme des Kraftfahrt-Bundesamtes ist aufgrund mangelnder Zuständigkeit nicht möglich.
Sofern Sie mit der Beurteilung durch die technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr nicht einverstanden sind, bleibt die Möglichkeit, dass Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese Aufsichtsbehörde kann je nach Bundesland beispielsweise bei der Straßenverkehrsbehörde des Landes oder dem Landesverkehrsministerium angesiedelt sein.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Helge Asmussen"
Was heißt das für uns? Das KBA sieht es ähnlich wie der TÜV, alles unter 11cm ist zu tief. Wenn das Fahrwerk aber ein Gutachten hat, dann ist es Sache des TÜV's ob sie es eintragen oder nicht. Das KBA fühlt sich dafür nicht zuständig.
Ich stell diese Antwort des KBA auch in's FAQ rein.
mfG,
Eugen
Stellungnahme vom KBA bezüglich Tieferlegung
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Re: Stellungnahme vom KBA bezüglich Tieferlegung
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Re: Stellungnahme vom KBA bezüglich Tieferlegung
Ich habe meine Eintragungen ja auch bekommen, aber erst beim vierten Prüfer.
Selber werde ich das leider erst in vier Jahren eintragen können, bis dahin muss ich mich noch mit anderen Prüfern rumärgern.
Für mich ist es unverständlich, dass ich die Sachen trotz Gutachten vorerst nicht eingetragen bekommen habe. Dabei habe ich ihn nichtmal komplett runtergeschraubt, ich könnte (selbst im TÜV-geprüften Bereich) noch 10mm tiefer gehen.
Ok, ich habe kleinere Reifen drauf, aber selbst bei den Serienreifen würde es nichts nutzen, weil ich dann statt 65mm zur Ölwanne lediglich 75mm hätte, was dem TÜV ja auch zu wenig ist. Doch es existiert nicht um sonst ein Gutachten, welches mir die Tieferlegung bis zu 95mm erlaubt.
Was solls, ich hab die Eintragungen jetzt und damit ist der Fall für mich erledigt.
mfG,
Eugen
Selber werde ich das leider erst in vier Jahren eintragen können, bis dahin muss ich mich noch mit anderen Prüfern rumärgern.
Für mich ist es unverständlich, dass ich die Sachen trotz Gutachten vorerst nicht eingetragen bekommen habe. Dabei habe ich ihn nichtmal komplett runtergeschraubt, ich könnte (selbst im TÜV-geprüften Bereich) noch 10mm tiefer gehen.
Ok, ich habe kleinere Reifen drauf, aber selbst bei den Serienreifen würde es nichts nutzen, weil ich dann statt 65mm zur Ölwanne lediglich 75mm hätte, was dem TÜV ja auch zu wenig ist. Doch es existiert nicht um sonst ein Gutachten, welches mir die Tieferlegung bis zu 95mm erlaubt.
Was solls, ich hab die Eintragungen jetzt und damit ist der Fall für mich erledigt.
mfG,
Eugen
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Re: Stellungnahme vom KBA bezüglich Tieferlegung
Hallo,
also wenn ich das richtig versteh hast du vor ing zu werden. WEnn du dann einige vorlesungen gehört hast wirst du verstehen warum das einige nicht eintragen. Ich hätte da auch meine schmerzgrenze vor den gesetzlichen bestimmungen. Wobei mir die nodenfreiheit keine rolle spielt.
Grüsse
also wenn ich das richtig versteh hast du vor ing zu werden. WEnn du dann einige vorlesungen gehört hast wirst du verstehen warum das einige nicht eintragen. Ich hätte da auch meine schmerzgrenze vor den gesetzlichen bestimmungen. Wobei mir die nodenfreiheit keine rolle spielt.
Grüsse
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Re: Stellungnahme vom KBA bezüglich Tieferlegung
also ich glaube wenn du erst den langen weg zum ing hinter dir hast überlegst du dir drei mal ob du es verantworten kannst so ein auto auf die deutschen strassen zu lassen. wenn dann doch mal was passiert und es darum geht wer das abgenommen hat. naja viel erfolg bei studium ich persöhnlich finde ja das grundstudium sowas von zum 

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