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Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 14:47
von Daywalker
Hi

Mich wundert das ja ein bisserl, daher mal die Frage ob das normal ist...

Schwiegervater (nicht ich... wirklich) hat nen Strafbefehl wegen Nötigung (zu dichtes Auffahren) bekommen. Inkl. Strafe von 20 Tagessätzen a 100 Euro und ner schriftlichen Ausführung was geschehen sein soll mit TippEx Geschmiere usw. Kein Fahrverbot, nur Geldstrafe, und die aber recht satt, mit 2500 €

Was mich wundert:
Er wurde nie angehört was er denn bitte schön DAMALS (über ein Jahr her) erlebt hat. Nicht mal die Möglichkeit dazu hatte er, weil das erste was er davon hört ist... Starfbefehl...
Er hat nie sein Einkommen angegeben (wie, auch, wurde ja nie angehört) und meines Wissens nach richten sich die Tagessätze nach dem Einkommen.

Der sogenannte Tathergang passt leider net so wirklich mit dem Geschehen und hat echt so mache Absurditäten drinne. So hat der Genötigte mit Tempo 220km/h nen Überholvorgang von satten 4km... frage mich was der mit dem Tempo bitte überholt haben will.
Zudem passen die angegeben Zeiten gar nicht. belegbar, weil Schwiegervater nen aktuellen A4 mit elektronischem Fahrtenbuch hat was alle Fahrten protokolliert fürs Finanzamt.

Klar, das Teil geht zum Anwalt, aber mir kommt eben echt spantisch vor, das der Wisch mit TippEx super schön korrigiert wurde (hab ich vom Gericht noch nie gesehen) und das er vor allem niemals dazu gehört wurde oder sonst irgendeine Stellungnahme geben konnte/musste.

Ist das denn normal ?

Greetz
Day

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 14:55
von Stephan
Hi,
nein ist nicht normal. Ist schon besser damit zum Anwalt zu gehen.
MfG,
Stephan

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 20:46
von Böhser Bruder
hi,
erstens nach einem jahr eh verjährt, da man innerhalb von 3 monaten zumindestens irgendein schreiben bekommen muss. Und zweitens ein Gerichtsbeschluss mit Tippex is eh absolut nichtig. Also Anwalt freut sich rennleitung ärgert sich ;-)

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 20:58
von Folterknecht
vielleicht will dich einer abzocken damit du die kohle ohne fragen an angegebenes konto überweist bzwdein schwiegervater...

wer sit denn als ZEUGE angegeben ...normal steht das doch da auch imemr drauf .. und japp nach 3 moanten ist es verjährt egnau wie mit den blitzern ! wenn nach 3 moanten kein beleg komtm kannste denen mal dick den stinekfigner zeigen , im übertragenen sinne natürlich :)
ich bezweifle das das teil echt ist .... zumal die nötigung auch mal bewiesen sein muß und ein beweisvideo wird wohl auch nicht existieren !

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 22:10
von Stephan
Hi,
also mit den Verjährungsfristen liegt ihr voll daneben. Die 3 Monate gelten für Ordnungswidrigkeiten. Nötigung ist aber eine Straftat (§240 StGB - Strafandrohung bis zu 3 Jahre). Gem. § 78 Abs.3 Nr.5 StGB beträgt die Verjährungsfrist daher 3 Jahre.
Die Fristen haben entgegen dem äußeren Anschein aber nicht direkt miteinander zu tun. Das jetzt hier bei beiden 3 Jahre steht ist reiner Zufall, da eben die Strafandrohung aus dem 240er max. 3 Jahre Freiheitsentzug beträgt. Der § 78 Abs.3 Nr.5 StGB bezieht sich auf alle Vergehen die nicht unter Nr.1-4 erfaßt sind. Daher ist hier auch Nötigung mit erfaßt, wodurch die Verjährungsfrist von 3 Jahren zu stande kommt.

MfG,
Stephan

PS: Wenns nach mir ginge dürfte keiner, der auf der Autobahn absichtlich drängelt jemals wieder hinters Steuer, weil er für mich ein potentieller Totschläger ist(Meine Meinung, wer ein Problem damit hat, hat halt Pech).

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 22:24
von Daywalker
Der Anwalt hats nun und der freut sich schon drauf...

Es gab wohl ne Ladung von den Grünen, die aber den schuß net gehört haben... der Anwalt hat statt des Erscheinen meines Schwiegervaters da geantwortet (besser ist das)....

Die Akteneinsicht war dann der Knüller:

Der Fahrer der die Anzeige gestartet hat, hatte ne Beifahrerin. Die konnte aber dessen Angaben NICHT bestätigen ! :o

Mittlerweile hat der Anzeigeerstatter auch schon seine Aussagen weitegehends revidiert und kund getan, das er nen 'notorischer Linksfahrer sei' und da auch nix zum überholen gewesen sei... vielmehr das er meinen Schwiegervater wohl irgendwie ärgern wollte (Supi: Bei Tempo 220)

Der Staatsanwalt ist aber nen ganz toller Hecht und dreht nun richtig auf... Egal was der Anzeigeerstatter sagt... das wird durchgezogen...

So kam es nach der langen Zeit nun zu diesem Strafbefehl der auch noch sogenannte Formfehler (TippEx usw.) aufweist.

Das ganze hat der anwalt heute aufgedröselt...

Ergebnis: Widerspruch ! Logo.

Gar net spaßig an der ganzen Sache: Mein Schwiegervater wäre mit diesem Strafbefehl wegen der Idiotie einer Dumpfbacke VORBESTRAFT...

Da kriege ich die Tür langsam nimmer bei zu...

Grüßle vom Kopfschüttelnden
Day

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 22:34
von Folterknecht
die ham doch alle nen sockenschuss ....wo sit das problem ..die beifahrerin kann nicht bestätigen der anzeigeerstatter hats auch zurückgezogen und dein schwiegervater streites sowieso ab .... da legen dei den fall nicht zu den akten !=?!?!? DAS ist ja mal die TOTALE SteuerVERSCHWENDUNG !

SCHEISS DEUTSCHE KORINTENKACKEREI ! *gggggrrrrrrrrrrrrrrrrrr*

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 22:46
von Stephan
Hi,
da wird der Staatsanwalt wohl öffentliches Interesse bejaht haben. Daher kann er das Delikt, das eigentlich ein Antragsdelikt ist (wird nur auf Strafantrag des Anzeigenden verfolgt) dann von Amts wegen verfolgt.

MfG,
Stephan

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Mo 27. Okt 2003, 22:54
von Folterknecht
das wird dann aber wohl aufgrund von beweismangel im sande verlaufen ....

Re: Strafbefehl ohne Anhörung ?

Verfasst: Di 28. Okt 2003, 08:27
von Stephan
Vermutlich.