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Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 1. Aug 2003, 17:11
von Chris80
ist doch immer das gleiche. geh zum tüv und frag ihn freundlich nach den toleranz unterlagen. das steht drin das die 50 cm 5 cm toleranz haben. also 45cm ist das minimum. aber das sit nicht da hauptproblem. dein kennzeichen vorne muss auch 20cm haben :-)

mfg

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 1. Aug 2003, 18:32
von Sciro666
@ hotzge!
Hatte auch ein Eintragungsproblem mit dem Fahrwerk!
Bin dann nach langer suche zum Tüv in Markdorf Süddeutschland! Da hat es den Tüv beamten gar nicht gejuckt! Von wegen 50 cm oder Nummernschildhöhe! Da gings ohne Probleme!!!!!!

Pitze

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Fr 1. Aug 2003, 20:16
von Kenshii
Hier mal der O-Ton von meinem TÜV-Ing.:

Es heißt wörtlich "......blablabla.....betrifft alle Fahrzeuge die nach dem 01.03.1988 erstmals zugelassen worden sind.......blablabla"

Der Gesetzgeber meinte damit alle die vom Kraftfahrzeugbundesamt erstmals erteilten Bauartgenehmigungen (ABE) für die Fahrzeuge.

Leider hat es der Gesetzgeber, wie so oft, versäumt diesen Text unmißverständlich dazulegen, so kann, oder besser gesagt wird er von den jeweiligen Organen (Polizei, TÜV) nach ihrem Ermessen/Wohlwollen ausgelegt.

Wenn eine Baureihe, nehmen wir unsere Roccos, vor dem 01.03.1988 genehmigt wurde und seitdem mit unverändeter[/] Karosserie gebaut wird/wurde, gelten die Vorschriften/Gesetze der Serie vor dem 01.03.1988 auch für die folgenden Fahrzeuge. Würden aber Änderungen am Modell vorgenommen die einer neuen Betriebserlaubnis bedürfen (siehe der Modellwechsel Scirocco 1 / ABE C116 und Scirocco2 / ABE C116/2), dann werden auch die neuen Gesetzesrichtlinien auf das neue Modell übertragen. Das alte Modell bleibt davon unberücksichtigt.

Soweit mein Ing.

Bevor es jetzt Diskussionen wegen der Leuchtweitenregulierung gibt, die für alle Fahrzeuge ab BJ. 92 vorgeschrieben ist: Das ist keine Bauartveränderung sondern eine Sicherheitseinrichtung.

Noch Fragen? Beantworte ich gerne später da ich gerade bei der Arbeit bin.

Gruß Ken

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Sa 2. Aug 2003, 00:44
von sciroccofreak willi
@ Knechti

Nicht ganz Scirocco 2 hatten früher immer C116, dann C116/1 und zuletzt C116/2.
Es gab da scheinbar Nachträge, gekennzeichnet mit der Ziffer hinter dem Strich.

Welche Auswirkung das aber auf Euer Problem hat weiß ich nicht.

mfg
Willi

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Sa 2. Aug 2003, 08:07
von Chris80
Die toleranzunterlagen hat jede Tüv Stelle.

Fahr vorbei und frag ihn einfach danach

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: Sa 2. Aug 2003, 14:55
von Eugen
Natürlich ist der Porsche legal, weil schon serienmäßig unter 50cm. Dafür musste Porsche halt Sondergenehmigungen einholen u.s.w.

mfG,
Eugen

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: So 3. Aug 2003, 14:37
von Folterknecht
na toll und worin leigt der unterschied beim porsch eund jedem anderen auto ? hat der porche spezal beamer lampen die die photonen 20 cm nach oben beamen und dann geradeaus werfen ? :)) totaler unsinn ist das !!!!!

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: So 3. Aug 2003, 18:22
von rocco_gt2
@ Folterknecht:
Wieso denn totaler Unsinn? Wenn VW ein Auto bauen würde, bei dem die Scheinwerfer auch nicht mind. 500 mm über der Fahrbahn wären, müßte sich VW auch eine Genehmigung einholen, bevor der Wagen in Serie geht. Das macht Porsche halt bei jedem neuen Modell.


Gibt es irgendwo die Möglichkeit, diese ABE (C116, C116/1, C116/2) einzusehen? Vielleicht irgendwo im Internet?

Gruß
Tobi

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: So 3. Aug 2003, 18:31
von rocco_gt2
Was soll den das mit der Nummernschildhöhe von 200mm vorne? Das haut doch schon im Serienzustand nicht hin, oder ? Die Unterkante meines Kennzeichens liegt jetzt bei 130mm bis zur Fahrbahn, aber ich habe meinen Wagen nicht um 70mm tiefergelegt. Bei der orig. Verspoilerung beim GT2 sind das doch niemals 200mm.

Gruß
Tobias

Re: 50 cm Pflicht??-HILFE!

Verfasst: So 3. Aug 2003, 18:56
von Folterknecht
jo ..und 50cm waren meine scheinwerfer auch nie !!!!!