
Alles schon erlebt.

Aber es hat halt jeder so seine Rechte und Pflichten.
Und ob dich die Gefährdungshaftung noch weiterbringt, wenn Du vom Bus überfahren wurdest...?
Gruss Lars
Klar, morgen kann Dir auch ein Ziegelstein aufn Kopf fallen.OSLer hat geschrieben:Oder Du kommst mal an den Richtigen, der dir die Pranke aufs Kreuz semmelt, dann is dunkel und du biegst irgendwo in Graben ab und er ist weg, bevor du weißt, was los ist.
Alles schon erlebt.
Aber es hat halt jeder so seine Rechte und Pflichten.
Und ob dich die Gefährdungshaftung noch weiterbringt, wenn Du vom Bus überfahren wurdest...?
Gruss Lars
Nix Totschlagargument, nur ein Hinweis darauf, wie es auch laufen kann.kogafreund hat geschrieben: Tolles "Totschlagargument"... .
"Gefährdungshaftung" heißt, daß der beteiligte Kraftfahrzeugführer
aufgrund der von ihm in den Verkehr gebrachten Betriebsgefahr - Achtung -
grundsätzlich OHNE Verschulden haftet, wenn es zu einem Unfall kommt.
Das verstehen die meisten Autofahrer irgendwie nicht und handeln oft auch dementsprechend.
kogafreund
nö, auf bundesstraßen nicht.Rocco´82 hat geschrieben:
Radfahrer dürfen wo sie wollen fahren, selbst wenn es einen super guten weg dafür gibt.
Mit Deinem letzten Satz bin ich total einverstanden.Rocco´82 hat geschrieben: Radfahrer dürfen wo sie wollen fahren, selbst wenn es einen super guten weg dafür gibt.
Ich versteh ja, das du auch die radfahrer verteidigst aber es ist nun mal so, als PKW fahrer musst du für die mitdenken. Klar biste im vorteil mit knautschzone etc aber etwas mehr sorgfalt von radfahrern wäre nicht schlecht.