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Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 11:53
von Angel
oh doch das tut es
gruß angel
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 14:18
von Superhobel
Hallo,
so, kurze Aussage vom Lichttechnischen Institut des TÜV für Zulassung von Scheinwerfern in Berlin.
Offizielles Kriterium: Papierblatt nehmen auf Scheinwerfer, Scheinwerfer an, äussere Lichtkegelbegrenzung nachzeichnen, NICHT nur die des Hauptstrahles. MHV schliessen und ebenfalls Linie einzeichnen. Schneiden sich die beiden Linien liegt eine Beeinflussung des Lichtkegels vor, die BE ist damit erloschen, die MHV nicht zulässig. Diese Prüfung ist für Abblendlicht UND Fernlicht durchzuführen.
Dadurch, dass das Fernlicht ab 5.2006 neu hinzugekommen ist bestehen die meisten MHV diese Prüfung nicht mehr, daher wurden zB auch die Gutachten von Mattig MHV als ungültig erklärt.
Nochwas: Lackierte Rückleuchten aller Arten und Gattungen, ob Spray oder Folie sind ebenfalls zurückgezogen worden. Diese wurden für den Scirocco mal verkauft oder werden es noch immer. Zulässig sind NUR originale typgeprüfte von VW oder die anderer Autos.
Beitrag bearbeitet (12.06.07 15:58)
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 16:30
von Mr.Burnout
>>Dadurch, dass das Fernlicht ab 5.2006 neu hinzugekommen ist bestehen die meisten MHV diese Prüfung nicht mehr, daher wurden zB auch die Gutachten von Mattig MHV als ungültig erklärt<<
das ist richtig, aber alle VOR diesem Stichtag verbauten und eingetragenen MHV's dürfen dranbleiben da eine Rückrüstung eine unzumutbare bzw. wenn neue Haube nicht mehr erhältlich unmögliche Härte für den Fahrzeughalter bedeuten würde.
Damit hast du automatisch einen Bestandsschutz
Gruß
Stefan
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 16:35
von Staatsfeind Nr.1
also kan ich das ja mit meinem bösen blick sein lassen,wenn man den eh nicht mehr eingetragen bekomm oder wie se ich das??Ich meine ne der tüv muss ja nicht wissen,dass man eventuell die originale habue in der garage hat.Aber die GT scheinwerfer darf man noch fahren???
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 16:55
von Angel
steht doch oben welche kriterien dein bb erfüllen muss um eintragungsfähig zu sein
gruß angel
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 19:20
von Superhobel
>>Wen interessiert denn überhaupt die Lichtaustrittskante vom Fernlicht ???
Vielleicht den TÜV?
Diskutieren ist da sinnlos, das ist JETZT so seit der Novelle 5.2006 als auch alle blauen LED, UBBs etc verboten wurden. Grund ist kein technischer sondern der, dass das Fernlicht ein "typgeprüftes" Licht ist, was durch die MHV beeinflusst wird, es tritt weiter oben aus dem Reflektor aus. Dass das unwesentlich ist, da man Fernlicht so gut wie nie an hat und wenn dann nur wenn kein Gegenverkehr ist unerheblich.
Bestandsschutz besteht dann, wenn die MHV eingetragen ist. Meine ist das nicht, sie hat eine ABE. Daher ist das Resultat einfach das, dass es als schwerer Mangel angesehen wird und es keine Plakette gibt. Werde mir das was einfallen lassen müssen und auf die Toleranz eines anderen Prüfers hoffen.
Bestandschutz besteht aber NICHT bei den Aluspoilern, sie wurden ausdrücklich verboten und müssen demontiert werden, darüber wurde auch in der Presse informiert.
Beitrag bearbeitet (12.06.07 23:23)
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 19:42
von Staatsfeind Nr.1
und diese kriterien wären dann bitte nochmal??hab das net gefunden
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 21:05
von Angel
Datum: 12.06.07 15:18 vom hobel
gruß angel
Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 23:19
von Marvin
Hab mir den Thread nicht durchgelesen. Fahr mit mir mal hier in GV zum KÜS ( mein TÜV des Vertrauens ) Die kennen mich da schon gut genug und da bekommen wir den auch durch, falls das noch nicht passiert ist. Wie gesagt nicht gelesen

Re: Kein TÜV mehr mit BB und JE-V8 Maske
Verfasst: Di 12. Jun 2007, 23:41
von Mr.Burnout
>>Bestandschutz besteht aber NICHT bei den Aluspoilern<<
es gibt aber Ausnahmen. Der Fall eines Bekannten hier aus Köln ging da auch durch die Presse....er hat nen total umgebauten Honda Civic mit eben so einem Spoiler.
Nun ist dieser Spoiler aber zwingend für den Motorumbau und der damit verbundenen Höchstgeschwindigkeit in Verbindung mit entsprechendem Spoilerwerk vorn vorgeschrieben und wurde auch während der Gültigkeit des s.g. "Gutachtens" abgenommen und eingetragen.
Das Ganze ging dann vors Gericht...und...der Spoiler darf bleiben, da keine Alternative vorhanden ist und das Fahrzeug eben ohne diesen Flügel keine Betriebserlaubnis bekommen würde.
Also auch hier...keine Regel ohne Ausnahmen
Gruß
Stefan